Bischof Manegold von Neuenburg verpfändet dem Abt und Konvent des Klosters Münsterschwarzach (Munster Schwartzach) sechs Pfund Heller Zinsen der Stadt Schwarzach am Main, die dem Ritter Dietrich Fuchs (Dietreich fuchs) gehören. Eine Ablösung des Pfands ist möglich.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet den Rittern und Brüdern Konrad und Wilhelm Zollner (Conraden vnd wilhelm zolner) und ihren Erben die Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) mit allem Zugehörigen und allen Rechten für 600 Gulden.
Bischof Johann von Brunn einigt sich mit Wilhelm (wilhelmen), Peter (pettern) und Eckhard Schweigerer (Schwegerer) über die Schulden, die er bei ihnen auf der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) und Kitzingen (Kitzingen) hat. Er schuldet ihnen 5600 Gulden. Dafür verpfändet er ihnen das Amt Karlburg (Carlburg) und befreit damit die beiden Städte von den Schulden.
Bischof Johann von Brunn leiht sich 3000 Gulden von Reinhard von Ussigheim (Reinharten von Vssigkheim). Dafür verpfändet der Bischof ihm die Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach), dessen Leute und Güter. Er ernennt ihn außerdem zum Amtmann und sichert ihm jählich 100 Gulden zu Martini für seine Dienste zu.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Konrad von Seinsheim (Contzen von Saunsheim) die Stadt Dornheim für 1600 Gulden auf Wiederlösung. Erkinger von Seinsheim (Schwartzenberg) übernimmt als Erbe von Konrad von Seinsheim dieses Pfand und erhält die selben Rechte. Dafür soll er von einem Bischof des Hochstifts unter Schutz und Schirm genommen werden. Er untersteht dem Landgericht, da Dornheim zusammen mit Landsberg verkauft ist.
Lamprecht von Seckendorf-Rinhofen (Lamprecht von Seckendorf von Rinhofen) leiht Bischof Johann von Brunn 2000 Gulden. Dafür verpfändet der Bischof ihm die Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) für drei Jahre und gestattet ihm, die jährlichen Zinsen in Höhe von 134 Gulden zu Cathedra Petri einzunehmen. Ausgenommen davon sind die 100 Gulden, die Reinhard von Ussigheim (Reinharten von vssigkheim) jährlich einnimmt, sowie der Gehorsam (volg), das Öffnungsrecht und geistliche und weltliche Lehen. Später löst Bischof Johann von Grumbach das Pfand ab und Jakob und Lamprecht von Seckendorf-Rinhofen (Jacob vnd lamprecht die Seckendorffen) geben die Stadt frei.
Bischof Johann von Brunn schuldet Hartung von Gnottstadt (Hartung von Gnotstat) 1100 Gulden für geliehenes Geld, vergessene Gülte und Schäden an Pferden. Dafür verpfändet er ihm einen jährlichen Zins von 100 Gulden. Das Pfand wird später abgelöst.
Bischof Johann von Brunn schuldet Erkinger von Seinsheim (Erckingern Hern zu Schwartzenberg vnd zu Saunsheim) und seiner Frau Barbara von Schwarzenberg (Barbaren geborne von Abenberg) 3000 Gulden für Bürgschaften, Leistungen, Schäden an Pferden, Verpflegung und Leute. Dafür verpfändet er dem Herren von Schwarzenberg Schloss und Stadt Ebertshausen (Eberthausen) zusammen mit den Gerichten auf Wiederlösung. Außerdem verpfändet er ihm jährlich 100 Gulden auf die Leute und Güter zu Heustreu (Heutrew). Ihm wird gestattet, 300 Gulden an Schloss und Stadt Ebertshausen zu verbauen. Dafür soll er dem Hochstift das Öffnungsrecht gewähren.
Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) müssen dem Bischof von Würzburg jährlich 150 Gulden zahlen. Diese zahlen sie als Zinsen an die von Seckendorf-Rinhofen (Seckendorff Rinhofen gnant), die Pfandgläubiger des Hochstifts über die Stadt sind. Aufgrund von Krieg und Missernte ist die Stadt nicht in der Lage, diese Abgabe zu leisten. Daher befreit Bischof Johann von Grumbach sie von der Abgabe gegenüber den von Seckendorf-Rinhofen und verpfändet diesen jährlich 100 Gulden auf Escherndorf (Eschersdorf). Nach dem Tod des Bischofs erlässt sein Nachfolger, Bischof Rudolf von Scherenberg, der Stadt 50 Gulden. Er nimmt jährlich nicht mehr als 100 Gulden von ihnen ein, mit Ausnahme der Abgaben, die sie ihm durch Gerechtigkeiten, Ungeld, Zinsen, Gefällen und andern Dingen leisten müssen. Die Stadt erklärt sich bereit, diese 100 Gulden jählicher Gülte zu leisten. Davon zahlen sie einmalig 50 Gulden zu Cathedra Petri. Danach zahlen sie jählich nur noch 50 Gulden als Leibgeding, bis diejenigen, die diese Abgabe leisten müssen, oder deren Frauen sterben. Diese Personen sind Oswald Berwing (Oswalt berwing) mit 50 Gulden, Konrad Meier (kunen meiner) mit 10 Gulden und Anna Merkler (anna Mercklerin) mit 10 Gulden. Nach deren Tod muss die Stadt wieder jährlich 100 Gulden zu Cathedra Petri bezahlen. Ab diesem Zeitpunkt soll kein Ewiges Geld, Leibgeding oder andere Schuld ohne die Zustimmung des Bischofs verkauft werden.
Bischof Rudolf von Scherenberg äußert einen Schiedsspruch bezüglich mehrerer Unstimmigkeiten zwischen dem Abt und Konvent der Klosters Münsterschwarzach (Munster Schwartzach) einerseits und dem Bürgermeister und Rat der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) andererseits. Dabei geht es um den See, die Steuer und Bede einer Wiese, genannt ziegenbergerin, den kleinen Zoll auf den Wochenmärkten, die Rüge vor den hohen Gerichten, die Jahrmärkte, die Marktstände, die Zinsen vom Rathaus, den Schöffen für das Gericht im Kreuzgang, die Schäfer, den Schiedspruch bezüglich der Mark, den Unmut der Jährmärkte über den Zoll, den Frondienst, die Ladung der Armen vor Würzburger Gerichte bezüglich des Pfandzinses, die Weigerung des Abts, der Stadt etwas zu leihen, die Schankstätte vor dem Kloster, den Zehnt und anderes.