Bischof Wolfram von Grumbach erlaubt den Brüdern Andreas (Endressen), Albrecht (albrechten) und Ludwig von Thüngen (lutzen von Thungen), sowie Dietrich von Thüngen, dem Sohn von Andreas von Thüngen (ditzen des Endressen sone), auf dem Eichelberg (Aichelberg) zu Hals (halrich), ein Schloss zu errichten. Dafür verschreiben sie und ihre Nachkommen sich, dem Schloss, dem Bischof und dem Hochstift dauerhaft gegen alle, mit Ausnahme des Grafen Berthold von Henneberg (graff Bertholden von Hennenberg) und dessen Erben, beizustehen. Im Kriegsfall müssen die von Thüngen den Lehensmännern des Bischofs das Schloss zur Verfügung stellen, bekommen es im Anschluss jedoch wieder zurück. Sollten Bischof oder Hochstift aber Krieg gegen den Grafen von Henneberg führen, dürfen die von Thüngen keine Partei ergreifen. Sollten sie das Schloss verpfänden oder verkaufen müssen, soll dies an die Lehensmänner des Stifts geschehen. Im Gegenzug beschützt der Bischof die von Thüngen. Warum das ganze so geschieht, ist im Buch über die Geschichte des Hochstifts Würzburg unter dem Stichwort "Reussenberg" (Reussenberg) nachzulesen.
Zwischen Bischof Albrecht von Hohenlohe, dessen Verbündeten und Helfern sowie den Bürgern der Stadt Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg) und deren Verbündeten kommt es zu kriegerischen Unruhen. Die Auseinandersetzungen werden durch König Karl IV. (konig Carl) geschlichtet. Die Stadt Rothenburg wird aufgrund der Uneinigekeit mit dem Schloss frei und gelöst von dem Bischof. Dies beinhaltet zudem die in ihr lebenden Christen und Juden.
Herr Johann Voit von Salzburg (voiten von Saltzburg) verkauft das Schloss Rottenbauer (schlos Rotenbaur), einen Hof bei Rottenbauer, der dem Kloster Heidingfeld (closter zu Haidingsfelt) gehört, sowie das Dorf Fuchsstadt (Fuchstat) mit all seinen Rechten, Zubehör, Leuten, Gütern, Höfen, Lehen, Zenten, Zinsen, Ackern, Gewässern, Feldern, Wiesen, Wäldern, Mühlen, Bergen, Gründen, wunen, Weiden, Freiheiten, Heiligkeiten und Zu- und Eingehörungen an Ritter Friedrich von Wolfskeel (Friderich wolfskel ritter von hausen). Bischof Johann von Brunn bewilligt den Kauf unter einer Bedingung: Die Lehensmänner, sollten sie seine Erben sein oder ein anderer Angehöriger des Hochstifts Würzburg, dürfen die Lehen nicht verkaufen, verpfänden, übertragen oder entfemden. Zudem soll sich das Schloss Rottenbauer dem Hochstift und dem Domkapitel in Notfällen und bei Kriegen öffnen.
Nach dem Tod von Peter Haberkorn (patter haberkerns) kommt es zwischen seinen Söhnen, Konrad, Peter und Michael Haberkorn (Contzen, pettern vnd michaeln haberkern gebrudern seinen sonen), und den Dörfern Retzbach (Retzbach) und Thüngersheim (Tungersheim) zum Zerwürfnis über die Zinsen und die Einhaltung der Baulast. Das Domkapitel zu Würzburg nimmt sich der Sache der Dörfer an. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verträgt beide Parteien, um eine Fehde zu verhindern. Er bestimmt, dass das Domkapitel den Brüdern, ihren Schwägern und ihren Erben für die verschriebene Hauptsumme, über die genannten Dörfer und die entstandenen Unannehmlichkeiten, 2100 Rheinische Gulden zu einer bestimmten Frist zu zahlen hat. Für die Dauer dieser Frist erhalten die Brüder die Kellerei (kellerei zu Carlstat ), das Amt sowie die Stadt Karlstadt selbst (stat vnd ambt Carlstat). Diese werden von dem Domkapitel im Rahmen einer Verpfändung durch Bischof Gottfried Schenk von Limpurg für sie verwaltet.
Während der Regierungszeit Bischof Rudolfs von Scherenberg kommt es zwischen dem Bischof, den Gebrüdern Georg, Friedrich und Arnold von Rosenberg (Jorg Friderich vnd arnolt von Rosenberg), sowie der von Anselm von Rosenberg (anselm von Rosenbergs) hinterlassenen Tochter Kunigunde Besserer (kunigund bisserm) aufgrund von Uneinigkeiten über Güter zu kriegerischen Auseinandersetzungen. Die Uneinigkeiten werden durch den Erzbischof und Kurfürsten von Köln und Friedrich II. Markgraf von Brandenburg (Marggraf Friderichen zu Brandenburg) vertragen. Bischof Rudolf von Scherenberg muss der Familie von Rosenberg für die eingenommenen Güter, Stadt, Amt und Schloss Prosselsheim (prassoltzheim) und Röttingen (Rottingen), mit deren Zugehörungen und etlichen anderen Gütern, Abnutzungskosten und Schäden 8500 Gulden auf zwei Raten bezahlen. Darüber gibt es einen Vertrag.
Der Ritter Hieronymus von Rosenberg (Hieronimus von Rosenberg ritter) stellt während der kriegerischen Auseinandersetzung zwischen den Gebrüdern von Rosenberg und dem Bischof Rudolf von Scherenberg Forderungen an den Bischof. Der Bischof und seine Anhänger haben laut Hieronymus dessen Dorf Musdorf beschädigt. Zudem soll ihm der Bischof 500 Gulden für das Getreide zahlen, das Hieronymus dem Bischof Johann von Brunn geliehen hatte. Die Streitigkeit zwischen den beiden wird durch den Freiherren Michael III. von Schwarzenberg (Michaeln von Schwartzenburg), den Marschall Christoph von Oberndorf (cristof Marschalck) und den bischöflichen Sekretär Johann Hobach (Johan Hobach chorhern zum newenmunster) geschlichtet. Es folgt der Beschluss, dass Bischof Rudolf von Scherenberg dem Ritter Hieronymus von Rosenberg nichts schuldig ist.
Ritter Hermann II. Riedesel (Herman Rittesel) führt gegen Graf Otto von Henneberg-Aschach-Römhild (Graf Otten von Hennenbeg) eine Fehde. Bischof Rudolf von Scherenberg hilft dem Grafen. Darüber wird ein Vertrag aufgesetzt.
Bischof Konrad von Thüngen lässt in den Gemeinden Rieden (Rieden), Eßleben (Eisleben) und Opferbaum (opferbein) ein Mandat aufsetzen, welches besagt, dass jeder, der Verbrecher fängt oder dabei erwischt, welche über das Wasser oder Land mit Wägen, Gewehren und Fahnen mit der Absicht auf Zerstörung und Verletzung der Bürger kommt oder dazu beiträgt, einen Gulden ausgezahlt bekommt und jene vom Bischof keine Strafe weder an Leib noch an Gut erfahren sollen.
Georg Schenk von Roßberg und dessen Sohn Christoph (Georg vnd Cristof die Schenken vom Rosberg) erhalten das Haus Roßberg (Rosberg) vom Hochstift Würzburg als Mannlehen. Das Haus wird durch einen Brand beschädigt und wieder aufgebaut, im Bauernkrieg aber wieder zerstört. Durch einen ritterlichen Vertrag erhalten sie nach der ersten Beschädigng 1225 Gulden Schadenersatz. Da sie durch die weitere Beschädigung ihres Hauses ihre Schulden nicht abbezahlen können, bitten sie Bischof Konrad von Thüngen um Unterstützung. Sie erreichen, dass der Bischof Georg Schenk von Roßberg sowie seinem Sohn Christoph und dessen Ehefrau Margaretha, geborene von Thüngfeld (margareth geborne von thunfeld), auf Lebenszeit jährlich 100 Gulden zahlt. Außerdem erhalten ihre Tochter und Schwester, die Klosterfrauen Katharina (Catharinen) und Elisabeth (Elizabethen) jährlich 50 Gulden von den Kammern. Margaretha gibt einen Bekenntnisbrief heraus, damit ihr Bischof Lorenz über 900 Gulden für den Roßberg gibt. Dafür übergibt sie Bischof Konrad von Thüngen und seinem Stift das Haus am Roßberg mit allen Rechten, Gerechtigkeiten, Erbe, Wiesen, Holz, Wein, Weiden, Vogelherden, Schaftrieben, Weingärten, Gärten, Soldungen, Gülten, Zinsen, Handlauen, Nutzungen und Eingehörungen. Das alles geht aufgrund des Notrechts vonstatten. Dafür übergibt der Bischof ihnen einen Versicherungsbrief über das Leibgeding.
Bischof Konrad von Bibra erlaubt den Brüdern Martin und Hartung von Stein zu Ostheim (Martzen vnd hartinten von Stein zu Ostheim), dass sie eine Tierfalle (viheschlupf) durch die Landwehr bei Hildenburg in der Rhön in ihrem Gehölz errichten. Durch die Tierfalle sollen keine Nachteile oder Schäden für die Weide und die Hüteplätze entstehen. Viehtrieb soll auf den üblichen Pfaden weiterhin möglich sein. Falls ein Krieg oder ein Fehde ausbrechen, ist den Erben und Nachkommen der Brüder erlaubt, die Tierfalle wieder auszugraben. Nach dem Ende von Krieg oder Fehde darf die Falle wieder installiert werden. Darüber gibt es einen Revers.