Niemand soll bei, ober- oder unterhalb der Mainmühle fischen. Dies wird für gewöhnlich bestraft.
(23) Das Haus zur Reusen an der Holzpforte soll dem Marschall jedes Jahr zu Epiphania zwei Pfund Pfeffer geben. (24) Das Haus von Rüdiger Pfeifer (Rüdel pfeifers) beim Rotentor soll dem Marschall jährlich zwei Pfund Pfeffer geben. (25) Das Haus des Herrn Kraus (Krausen behausung ) an der Holzpforte soll dem Marschall jährlich zwei Pfund Pfeffer geben. (26) Der Bronnbacher Hof (Brunbacher hof) soll dem Marschall jährlich ein Pfund Pfeffer geben. (27) Das Haus des Hiemarin am Brathaus soll dem Marschall jährlich ein Pfund Pfeffer geben. (28) Folgendes soll der Marschall zu Lehen haben: Speerschnabels (sperschnabels) Haus zu den Knöpfen genannt, ein Haus unter dem Kürschnerhof (Kurbenren), Jakob Kannengießers (Jacob Kantengiessers) Haus, Melbers Haus unter dem Kürschnerhof (Kurbnern), das Haus die Huet genannt, ein Garten unter Würffelshaus, 30 Morgen Weingarten in der Mark zu Würzburg, eine Mühle, die obere Ziegelhütte (öber ziegelhüt) sowie etliche Ledertische.
Meinigen (Mainingen) ist eine Burg, Stadt und Amt im Grabfeld. König Heinrich II. wollte in Bamberg (Bamberg) ein Bistum errichten und stiften, zu dessen Bereich der Radenzgau (Radentzgai) und die Stadt Bamberg gehören sollen, die aber dem Bistum Würzburg gehört. Er verhandelt mit Bischof Heinrich I. von Würzburg, einem Grafen von Rothenburg ob der Tauber und sie einigen sich darauf, dass die bischöfliche Gerichtsbarkeit und Herrschaft in den Bereichen zwischen Main und der Rednitz (Rednitz) samt eines Teils vom Volkfeldgau (ländlins Volkfeld) zu seinem neuen Bistum gehören sollen. Dafür bekommt das Stift Würzburg die Stadt Meiningen (Mainingen), die umgrenzend Gebiete (Mainingerrodmarke) und Walldorf (Waltorf) mit allen zugehörigen Dörfern, Dienstleuten, Kirchen, Zehnten, Wäldern, Wildbannen, Gewässern und Wasserläufen, Fischereien, Mühlen, Wiesen, Weiden, Feldern, bebaut und unbebaut, besuchten und unbesuchten Wegen, Stegen, Ausgängen und Eingängen und alle weiteren Nutzungen.
Nach dem Tod Johanns von der Kere (Hanns von der Kere) verleiht Graf Heinrich V. von Henneberg (Hainrich) das Untermarschallamt mit seinen Zugehörungen, namentlich dem Dorf Herlas (Harlas) mit der Mühle und ihren Zugehörungen, einem Hof zu Cefirshausen mit seinen Zugehörungen, ein Hofstatt auf dem Haus Hemberg und ein Achtel des Zents zu Mittelstreu (Mitelstrai), an Herrn Berthold von der Kere (Bertholden von der Kere). Berthold muss diese Lehen seinen Brüdern Otto (Oten), Karl (Carln) und Hermann (Herman), den Söhnen Johanns und deren männlichen Erben übergeben und der Herrschaft Henneberg als Mann und Diener treu bleiben.
Berthold Han, Pfarrer von Meiningen (Mainingen), gibt den Brüdern Friedrich und Karl Marschall ( Fritzen vnd Carln den Marschalken) zwei Mühlen und acht Güter der Pfarrei Meiningen als Mannlehen. Dafür bekommt er 22 Äcker und Wiesen zwischen Meiningen (mainingen) und Walldorf (waltorf). Dies wird von Bischof Gottfried von Limpurg bestätigt. Die Brüder übergeben ihm darüber eine Bestätigung, dass sie die zwei Mühlen und die acht Güter anstatt der Wiesen vom Hochstift als Mannlehen empfangen.
Bischof Rudolf von Scherenberg einigt sich mit seinem Domkapitel, dem Bürgermeister, dem Rat und der gesamten Gemeinde der Stadt sowie der Vorstädte zu Würzburg. Geplant ist der Bau einer neuen Mühle bei St. Burkard am Main (S Burghart). Rudolf von Scherenberg trägt eine Hälfte der Kosten, das Domkapitel und die Stadt Würzburg tragen die andere Hälfte. Nach Fertigstellung der Mühle sollen Rudolf von Scherenberg, seine Nachfolger sowie das Domkapitel und die Stadt Würzburg jeweils an der Nutzung und den Einnahmen beteiligt sein. Ritter Konrad von Hutten (Conrat von Huten) sagt ihnen zunächst 2000 Gulden für den Bau der Mühle zu einem jährlichen Zins von 100 Gulden zu. Diese Vereinbarung kommt jedoch nicht zustande. Zur selben Zeit bauen der Propst, der Dekan und das Kapitel zu St. Burkard (Sant Burghart) die dortgelegene Kirche weiter aus, weshalb der Bau der Mühle zurückgeht. Für den Bau werden hohe Kosten aufgebracht, dieser aber nie fertig ausgebaut, wie zu Fries Zeiten noch zu sehen ist.
Bischof Lorenz von Bibra, das Domkapitel, der Bürgermeister sowie der Rat und die Gemeinde Würzburg kommen zusammen, um sich erneut dem Bau einer Mühle zu widmen. Auf Rat der beteiligten Werkleute soll die neue Mühle am Main entweder am Kloster Himmelspforten, oder über- beziehugnsweise unterhalb des Steinberges gebaut werden. Bischof Lorenz von Bibra finanziert eine Hälfte des Baus, die andere Hälfte übernehmen das Domkapitel und die Stadt Würzburg. Nach dem Ausbau der Mühle werden die Nutzungsrechte und die Einnahmen gleichermaßen unter den Stiftern aufgeteilt. Bischof Lorenz von Bibra holt für den Bau der Mühle Handwerker von außerhalb nach Würzburg und hört auf den Rat derselben, bezüglich des Bauortes der neuen Mühle.
Der Herzog Johann von Sachsen (Hertzog Hanns von Sachsen) und Landgraf Phillip von Hessen (Landgraue Philips von Hessen) werfen dem Stift Würzburg vor, dass dieses ein Bündnis gegen sie errichtet habe. Kurz darauf gibt Landgraf Philpp bekannt, dass er dem Stift unrecht getan habe. Der hierdruch entstandene Nachteil für Bischof Konrad von Thüngen wird vom Domkapitel beglichen. Mitunter übertragen sie ihm ihren Anteil an der Mainmühle, somit gehört die Mühle ab diesem Zeitpunkt allein dem Würzburger Bischof.
Der Bürgermeister und der Rat zu Würzburg lassen die aufständischen Bauern zu ihnen sprechen und verbünden sich mit denselben. Aufgrund des Bruchs mit der Obrigkeit nimmt Bischof Konrad von Thüngen ihnen ihren Anteil an der Mainmühle.
Das Hochstift Würzburg beauftragt die Amtleute, auf Vorrat zu mahlen, um einen höheren Wert zu erzielen.