Meinigen (Mainingen) ist eine Burg, Stadt und Amt im Grabfeld. König Heinrich II. wollte in Bamberg (Bamberg) ein Bistum errichten und stiften, zu dessen Bereich der Radenzgau (Radentzgai) und die Stadt Bamberg gehören sollen, die aber dem Bistum Würzburg gehört. Er verhandelt mit Bischof Heinrich I. von Würzburg, einem Grafen von Rothenburg ob der Tauber und sie einigen sich darauf, dass die bischöfliche Gerichtsbarkeit und Herrschaft in den Bereichen zwischen Main und der Rednitz (Rednitz) samt eines Teils vom Volkfeldgau (ländlins Volkfeld) zu seinem neuen Bistum gehören sollen. Dafür bekommt das Stift Würzburg die Stadt Meiningen (Mainingen), die umgrenzend Gebiete (Mainingerrodmarke) und Walldorf (Waltorf) mit allen zugehörigen Dörfern, Dienstleuten, Kirchen, Zehnten, Wäldern, Wildbannen, Gewässern und Wasserläufen, Fischereien, Mühlen, Wiesen, Weiden, Feldern, bebaut und unbebaut, besuchten und unbesuchten Wegen, Stegen, Ausgängen und Eingängen und alle weiteren Nutzungen.
Der Küchenmeister und Ritter Lamprecht von Nordenberg (Lemprechten Küchenmaister von Nortenberg riter) und seine Frau Agate von Nordenberg (Güte sein hausfraw) verkaufen Bischof Otto von Wolfskeel und dem Hochstift Würzburg ihre Leibeigenen (Leute), Güter, Gerichtsrechte, Eigentümer (aigen), Lehen, Vogtei, Pfandschaften, Äcker, Weingärten, Wiesen, Holz, Wasser, Weiden, Zehnte, Zinsen und andere Dinge für 3000 Pfund Haller. Das entspricht zu dieser Zeit ungefähr 4250 Gulden.
Bischof Johann von Egloffstein gibt den Juden im gesamten Hochstift Würzburg Privilegien: Sie dürfen ihre Habe im Hochstift ein- und ausführen, sie verleihen und damit Handel treiben. Sie sollen nicht vor dem geistlichen oder weltlichen Gericht des Hochstifts angeklagt werden, sondern vor ihrem eigenen Gericht. Sie sollen nicht mit zwei unbescholtenen Christen oder zwei Juden an ein Gericht überwiesen werden. Sie sollen von allen Stadtgerichten, Bede, Datz, Steuern oder anderen Abgaben befreit sein. Auch gegenüber anderen Fürsten, Herren und Grafen sollen sie geschützt und verteidigt werden. Sie sollen gehorsam sein und den jährlichen Zins in die Kammer des Bischofs einzahlen. Der Bischof und seine Amtsleute sollen ihnen behilflich sein, ihre Schulden, die sie eingeklagt haben, einzutreiben. Ihnen soll für ihre Schulden kein Acker, keine Wiese, kein Weingarten oder anderes Erbe, auch keine andere Währung als Gold, Silber, Edelmetalle oder Kleider gegeben werden. Sie dürfen um Weihnachten mit oder ohne Erlaubnis das Hochstift ungehindert verlassen, wenn sie zuvor ihre Schulden bezahlt haben. Wenn der Bischof die gegebenen Privilegien widerrufen will, soll er ihnen ein halbes Jahre vorher Bescheid geben, dass sie sich darauf einstellen können.
Etliche Wiesen, die das Hochstift Würzburg zu Lehen hat, verpfändet Graf Günther von Schwarzenburg (Gunther von Schwartzenburg) mit der Bewilligung des Lehensherren Bischofs Johann von Egloffstein (Johannsen von Eglofstain) an den Deutschen Orden.
Die Wiesen des Schlosses Neuhaus (Schlos Newenhaus) auf dem Kitzberg nahe Bad Mergentheim (Mergenthaim), die eine Fläche von 36 Tagwerk umfassen, und andere kommen in den Besitz des Deutschen Ordens.
Berthold Han, Pfarrer von Meiningen (Mainingen), gibt den Brüdern Friedrich und Karl Marschall ( Fritzen vnd Carln den Marschalken) zwei Mühlen und acht Güter der Pfarrei Meiningen als Mannlehen. Dafür bekommt er 22 Äcker und Wiesen zwischen Meiningen (mainingen) und Walldorf (waltorf). Dies wird von Bischof Gottfried von Limpurg bestätigt. Die Brüder übergeben ihm darüber eine Bestätigung, dass sie die zwei Mühlen und die acht Güter anstatt der Wiesen vom Hochstift als Mannlehen empfangen.
Konrad von Berlichingen (Conrat von Berlichingen) kauft für 600 Gulden Wiesen, auch Kumertlerm genannt, und erhält es vom Hochstift Würzburg als ritterliches Mannlehen. Für dieses Lehen, seine Dienste und erlittenen Schaden gibt Bischof Rudolf von Scherenberg ihm und seinen Erben jährlich zwanzig Gulden an Kathedra Petri. Falls diese Wiesen für 400 Gulden abgelöst werden, erhält das Hochstift dagegen Güter im Wert von 400 Gulden, welche die von Berlechingen dann einige Zeit später als Mannlehen empfangen und tragen. Das Pfand wird weiter vererbt.
Die Müller beklagen beschweren sich bei Bischof Lorenz von Bibra über die ansässigen Bauern. Diese ziehen das Wasser für ihre Wiesen ab, so dass die Müller kein Wasser zum Mahlen haben. Die Statthalter zu Würzburg beschließen deshalb eine Ordnung, in der geregelt ist, wie es mit dem Schutz, der Schutzbede (schutz beten) und dem Wasser gehalten wird.
Bischof Konrad von Bibra verleiht Wilhelm von Grumbach (Wilhelmen von Grumbach) acht Morgen Wiese (Wismat), welche in Gramschatz liegen, als Lehen. Dafür erhällt Das Hochstift Würzburg acht Morgen ungefähr gleichen Werts unter dem Kloster St. Jakob am Main gelgen, die er zuvor als Lehen des Hochstifts Würzburg hatte, zum Eigentum.
Das Kloster des Augustinerordens in Münnerstadt (Munrichstat) verkauft mit dem Einverständnis Bischofs Friedrich von Wirsberg, freie und eigene Güter für 250 Gulden an den Ritter Valentin von Münster (Valtin von Munstern Rittern). Dazu gehören fünf Ackerwiesen, zwei Kräutergärten und einiges anderes innerhalb der Grenzen Bad Kissingens mitsamt ihren Rechten.