Ritter Eberhard von Buchenau (Eberhart von Buechenau riter), Eberhard Neidhard (Eberhart Neithart), Heinrich von der Tann (Haintz von der Thanne), seine Söhne Wilhelm und Sitig (Wilhelm vnd Sitig) und sein Bruder Friedrich von der Tann (Fritz) unterstützen Bischof Gerhard von Schwarzburg gegen die Markgrafen zu Meißen (Meissen) als Hauptleute und Diener. Deswegen hat sich sein Nachfolger Bischof Johann von Egloffstein wegen ihrer Hauptmannschaft, ihrer Dienste und den entstandenen Schäden mit ihnen geeinigt. Er verschreibt ihnen und ihren Erben 8,000 Gulden auf die Bede der Städte Meiningen (Mainingen) und Mellrichstadt (Melrichstat) zusammen mit dem Zoll und dem Ungeld. Ihnen wird aber weder die Hauptsumme noch die dazugehörigen Zinsen oder der Ertrag bezahlt. Die Summe beträgt dann 14,000 Gulden. Deshalb verschreibt Bischof Johann von Egloffstein ihnen noch andere Gelder von Stadt und Amt Meiningen, welche in Gesamtsumme 19,500 Gulden ergaben. Da verschreibt der Bischof ihnen auch noch die Landeswehr auf Schloss und Burg in Stadt und Amt Meiningen, aber unter Vorbehalt der Auslösung und der Erbhuldigung.
König Sigmund von Luxemburg (Kunig Sigmund) verpfändet Karl von Heßberg (Carln von Hespurg) 2300 Gulden auf die Flecken Mainbernheim (Mainbernhaim) und Heidingsfeld (Heidingsfeld). Bischof Johann von Brunn zahlt ihm 300 Gulden in bar, für die restlichen 2000 Gulden verpfändet er ihm Stadt und das Amt Ebenhausen (Ebenhausen) mit einem jährlichen Zins von eineinhalb Gulden.
Doch haben die Bürger von Meiningen (Mainingen) mit Bischof Johann von Brunn eine Frist festgelegt, wann das Pfand von den Rittern von Buchenau wieder abgelöst werden sollte. Die Ablösung wird auf 6,000 Gulden bestimmt. Die Herren Graf Friedrich von Henneberg (Graue Fridrich von Hennenberg), Konrad Schenk zu Erbach (Schenck Conrat her zut Erpach) und Dietrich von Bickenbach (Dietrich von Bikenbach) bezeugen diesen Vertrag.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet den Hof des Würzburger Hochstifts zu Mainbernheim (Mainbernhaim) mit allem Zugehörigen für 500 Gulden an den Ritter Hartmut Fuchs von Dornheim (Hartmuet Fuchsen zu dornhaim). Darüber gibt es jedoch keine Aufzeichnungen in der bischöflichen Kanzlein (Cancellei). Der Nachfolger (nachfar) des Bischofs, Johann von Brunn, nimmt 120 Gulden vom Spital zu Iphofen und beauftragt dieses, den Hof an sich zu bringen, wobei es die 500 Gulden auslegt. Dem Hochstift Würzburg ist jederzeit eine Wiederlösung für 620 Gulden Hauptsumme möglich.
Der Bürgermeister und die Räte zu Nürnberg leihen König Sigmund von Luxemburg eine beträchtliche Summe Geld. Dafür bietet er ihnen Heidingsfeld (Haidingsfeld) und Mainbernheim (Bernhaim) an, mit der Bedingung, dass sie dem Bischof zu Würzburg 4000 sowie Balthasar und Sigmund von Thüngen (den obgenanten von Thungen) 4100 Gulden bezahlen. Das tun sie und lösen die beiden Flecken vom Hochstift Würzburg ab. Der König verpfändet ihnen 15100 Gulden zu einem angemessenen Pfandschilling darauf.
Der Bürgermeister und die Räte zu Nürnberg besitzen seit einigen Jahren den Pfand von 15100 Gulden auf die beiden Flecken Heidingsfeld (Haidingsfeld) und Mainbernheim(Bernhaim). Da sie jedoch zur Verwaltung hin und wieder zurück reiten müssen, dies merkliche Kosten mit sich bringt und zu dieser Zeit der Städtekrieg (Stetekrieg) herrscht, wodurch sie keinen Nutzen von den beiden Flecken haben, möchten sie das Pfand zurückgeben. Sie erlassen König Sigmund von Luxemburg 12000 Gulden des Pfandschillings, verlangen jedoch 3100 Gulden ausgezahlt zu bekommen.
Doktor Gregor Heimburg (Doctor Greog Hainburg), ein fachkundiger (verstendiger) und reicher (hochsumiger) Mann, ist der Berater (rath) und Diener des Königs von Böhmen Georg von Podiebrad (Kunig Georgen zu Behaim). Der König ist so zufrieden mit seinen Diensten, dass er ihm die Stadt Mainbernheim (Mainbernhaim) zu Erblehen verleihtt. Der Doktor stirbt jedoch, bevor er das Lehen annehmen kann. Sein Sohn Jakob Heimburg (Jacob Hainburg) hofft, dass der König auch ihm als Erben die Stadt als Erblehen verliehen wird. Der König verpfändet jedoch Bischof Rudolf von Scherenberg Schutz, Schirm, die rechtliche Obrigkeit und das Verkaufsrecht der Stadt als ain wildbrets haut, so noch nit gefangen ware. Allerdings wurde ihm dies doch nicht verliehen.
König Vladislav II. von Böhmen und Ungarn (Kunig Lasla) bestätigt Christoph von Gutenstein (Christofen von Gutenstain) die zuvor ausgestellen Briefe über Heidingsfeld (Haidingsueld) und Mainbernheim (Mainbernhaim) und gibt ihm zu den 3100 Gulden noch 6000 Schock Güter in Silbergroschen (schok gueter silbering groschen) dazu. Das sind zusammen 19000 Gulden Pfandschilling, welche er ihm und seinen Erben durch ein Privileg bestätigt. Die beiden Flecken sollen nicht von ihm, seinen Erben oder dem Inhaber der königlichen Gnadenbriefe abgelöst werden, solange die von Gutenstein einen legitimen Nachfolger haben (so lange ainer von Guetenstain redich vnd ehelich geboren im leben sein).
König Ludwig II. will der Vereinbarung, die die Gesandten von Zdeniek Lev von Rosental mit dem Bischof Konrad von Thüngen und Albrecht von Gutenstein aushandeln, nicht bewilligen, ohne selbst davon zu profitieren (ain schinde aus der Gense haben). Ihm werden 5500 Gulden zugestanden, die ihm am Sonntag nach Michaelis in Eger ausgezahlt werden sollen. Das Geld wird geliefert und Würzburger Gesandte erhält dafür eine königliche Bewilligung. Diese ist jedoch an vielen Stellen mangelhaft, weshalb Sebastian Schlick (Sebastian Schlicke) und Albrecht von Gutenstein (Albrecht von Gutenstain) eine neue, vollkommene Bewilligung und zwei Heißbriefe (Haisbriefe), für jede der beiden Städte Heidingsfeld und Mainbernheim einen, erwirken (aus zubringn). So steigt der Pfandschilling für die Städte Heidungsfeld (Haidingsueld) und Mainbernheim (Bernhaim) auf 36.000 Gulden. Dies erkennt der König an, der Böhmischen Krone (Cron Behaim) bleibt jedoch eine ewige Wiederlösung vorbehalten.
König Ludwig II. stirbt 1526 im Zuge der Schlacht gegen die Osmanen (von dem Turken erschlagen) und Erzherzog Ferdinand von Österreich (Ertzhertzog Ferdinand von Osterreich) wird an seiner Stelle zum König gekrönt. Der Papst in Rom verfügt in einer Bulle an König Ferdinand, dass jeder deutsche Bischof, Prälat und Geistliche den fünften Teil ihres jährlichen Einkommens und ihrer jährlichen Nutzung zum Kampf gegen die Türken geben soll. Diese Bulle lässt er auch Bischof Konrad von Thüngen in Würzburg verkünden. Der Bischof einigt sich zusammen mit seinem Rat und dem Domkapitel mit dem König und gibt diesem für sich und die Geistlichen seines Bistums 10.000 Gulden, mit der Bedingung, dass falls der König von den anderen Bischöfen und deren Geistlichen nichts nehmen sollte, er dem Bischof oder seinen Nachfolgern die 10.000 Gulden zurückerstattet. Dazu verpflichtet sich der König unter seinem Siegel, doch er entzieht sich dieser Verpflichtung auf Anraten seines Bruders, des Kaisers Karl V., und der Reichsstände auf dem Reichstag 1530 in Augsburg (Augspurg). Daher schickt Bischof Konrad seinen Sekretär Lorenz Fries erst nach Wien in Österreich (Wien in Osterraich) und dann nach Prag in Böhmen (Behaim), um die gezahlten 10.000 Gulden einzufordern. Der König fordert jedoch weitere 3.000 Gulden in bar und schlägt die 13.000 Gulden auf den Pfandschilling von 36.000 der beiden Städte Heidingsfeld (Haidingsfeld) und Mainbernheim (Mainbernhaim). Dies bestätigt der König mit Brief und Siegel und sichert dem Hochstift das Recht zu, den Flecken Mainbernheim aus der Hand der Markgrafen in seine eigenen zu bringen. Besagte Handlung wird jedoch bis zum Verfassen dieses Eintrags nicht ausgeführt.