Bischof Iring von Reinstein-Homburg gliedert die beiden Pfarreien Möckmühl (Meckmulen) und Widdern (wideren) dem Stift Mosbach ein. Dafür erhalten der Bischof und dessen Nachfolger vom Dechant und dem Domkapitel das Recht, beim Tod eines Propstes zu Mosbach einen Propst aus dem eigenen Domkapitel in die Stadt des Verstorbenen zu verordnen.
Der Dechant und das Kapitel des Stifts Mosbach (Stiffts zu Mospach) übergeben ihre Gerechtigkeit und Freiheit, einen Propst selbst zu wählen, an Bischof Iring von Reinstein-Homburg und dessen Nachfolger. Stirbt ein Propst, setzt nun ein Würzburger Bischof einen Angehörigen des Domkapitels als Propst ein. Dafür gliedert Bischof Iring dem Stift Mosbach die beiden Pfarreien Widdern (wideren) und Möckmühl (Meckmulen) ein.
Zu der Zeit, in der die Eltern des Lorenz Fries zum Christlichen Glauben bekehrt werden, gibt es weniger geweihte Pfarrer und Priester, als es zu seiner gibt. Daher müssen die außerhalb wohnenden Gläubigen an den Sonntagen und Feiertagen teilweise bis zu drei Meilen laufen, um Messe feiern und eine Predigt hören zu können. Zu diesen gesellen sich auch etliche Bäcker, Wirte, Köche, Krämer und andere Gewerbetreibende, um den ankommenden Menschen Brät, Fleisch, Getränke, Tücher, Hausgeräte und Werkzeug zu verkaufen. Da beim gemeinen Mann bezüglich der Messe und Predigt die Vorstellung vorherrscht, dass die des Bischofs besser und heilsamer als die der gemeinen Pfarrer sind, laufen die Leute oft zu den hohen Festtagen in die Bischofsstädte, um von den Bischöfen die Predigt und Messe zu hören. Deswegen zieht die Bischofsstadt das Gewerbe und die Händler stärker an, als die Pfarrei. Daraus folgt kurze Zeit später, dass man nicht nur das singen, losen und andere Dinge, die man zuvor nur in der Kirche getan hatte, als Messe bezeichnet, sondern auch den Markt, auf dem Handel und Gewerbe betrieben werden. Diesem Beispiel folgen auch etliche andere Reichsstädte und nennen ihren Markt Messe. Daher kommen die Bezeichnungen Würzburger Messe (Wirtzburgermess), Straßburger Messe (Strasburgermess), Frankfurter Messe (Frankfurtermess), Nördlinger Messe (Nordlingermess), Rothenburger Messe (Rotenburgermess) etc. Fries kritisiert die Aufweichung des Messbegriffs subtil.
Bischof Johann von Brunn hat nicht das Geld, um die Schulden, die er bei dem Deutschmeister Eberhard von Seinsheim hat, bis zum vereinbarten Tag Kathedra Petri 1425 zurückzubezahlen, weshalb eine Ablösung des Pfands Schloss Neuhaus nicht mehr möglich wäre. Daher leiht sich der Bischof von zwei Parteien, die im Folgenden erläutert werden, jeweils 650 Gulden, um auf die Summe von 2300 Gulden zu kommen und den Pfandbrief von dem Deutschmeister ablösen zu können, den er ihm ein Jahr zuvor über 2000 Gulden ausgestellt hat. Dieses Geld erhält er von den beiden Flecken Heidingsfeld (Haidingsueld) und Mainbernheim (Bernhaim). Durch das verleihen des Geldes soll den beiden Parteien kein Nachteil entstehen. Die erste Partei besteht aus Dechant und Kapitel des Domstifts Würzburg. Die zweite Partei bilden der Dompropst zu Bamberg Martin von Lichtenstein (Mertin von Lichtenstain), der Dompropst zu Würzburg Günther von Schwarzburg (Günther von Schwartzburg), Johann von Malkos (Johanns von Malkos), Konrad von der Keere (Conrad von der Kere) - welche alle Domherren sind - sowie der Pfarrer zu Haßfurt (Hasfurt) Heinrich Lochner (Hainrich Lochner), der Ritter Apel von Lichtenstein (Apel von Liechtenstain), der Hofmeister Raban Hofwart von Kirchheim (Raban Hofwart), Eberhard von Eberstein (Eberhart von Eberstain), Johann von Totenheim (Hanns von Totenhaim), Weiprecht Kötner (Weiprecht Kötner) und Engelhard von Münster (Engelhart von Munster).
Berthold Han, Pfarrer von Meiningen (Mainingen), gibt den Brüdern Friedrich und Karl Marschall ( Fritzen vnd Carln den Marschalken) zwei Mühlen und acht Güter der Pfarrei Meiningen als Mannlehen. Dafür bekommt er 22 Äcker und Wiesen zwischen Meiningen (mainingen) und Walldorf (waltorf). Dies wird von Bischof Gottfried von Limpurg bestätigt. Die Brüder übergeben ihm darüber eine Bestätigung, dass sie die zwei Mühlen und die acht Güter anstatt der Wiesen vom Hochstift als Mannlehen empfangen.
Papst Nikolaus V. (Bapst Niclaus der funf[te]) gibt dem Stift Neumünster (Neumunster), auch St. Johannes Evangelist (S[ancten] Johannsen Euangelisten) genannt, eine Freiheit. Diese besagt, dass die Stiftsherren niemanden als Propst annehmen sollen oder dürfen, der kein Domherr des Domstifts zu Würzburg ist.
Markgraf Albrecht von Brandenburg belegt die Würzburger Äbte, Probste, Dekane, Stifte und andere Kleriker, die seiner weltlichen Obrigkeit angehörig sind, mit einer Türkensteuer. Bischof Rudolf von Scherenberg ist mit einer solchen Neuerung nicht einverstanden und schickt seinen Prokurator nach Rom, um dies vor Papst Sixtus IV. zu beklagen. Papst Sixtus IV. gibt Erzbischof Dieter von Isenburg, dem Dekan zu Würzburg und dem Dekan zum Stift Haug den Befehl, dass sie an seiner Stelle den Markgrafen aufsuchen sollen, um diesen dazu aufzufordern, die Türkensteuer aufzuheben. Zudem soll er die Summe, die er den Geistlichen bereits abgenomme habe, wieder zurückzahlen. Er wird samt seinen Helfern, Anhängern und Dienern exkommuniziert.
Ein Zwölftel am Getreide- und Weizenzehnt zu Mainbernheim wird dem Kloster St. Katharina zu Nürnberg, einem Predigerorden, gegeben. Das Kloster verpflichtet sich in einem Revers dazu, dieses Zwölftel, sollte es sich verschulden, an einen Adeligen zu übergeben oder dem Hochstift Würzburg eine Widerlösung für 450 Gulden zu gestatten. Der Dechant und das Kapitel des Domstifts zu Würzburg, die die anderen Teile des Zehnts an sich bringen, sind sich jeodch mit den Nonnen des Klosters uneinig (Jrreten). Sie sind der Meinung, dass sie mit Bischof Wilhelm von Reichenau (B. Wilhelmen von Aistet) als päpstlichem Kommissar (Bäpstlichen Commissarien) im Recht sind. Bischof Rudolf von Scherenberg bewilligt, dass das Domkapitel den Zehnt für 450 Gulden von den Nonnen ablösen dürfte. Wie die übrigen Teile des oben genannten Zehnts und der Weinzehnt an das Domkapitel kommen, darüber findet sich nichts in der bischöflichen Kanzlei (Cantzlei).
König Ludwig II. stirbt 1526 im Zuge der Schlacht gegen die Osmanen (von dem Turken erschlagen) und Erzherzog Ferdinand von Österreich (Ertzhertzog Ferdinand von Osterreich) wird an seiner Stelle zum König gekrönt. Der Papst in Rom verfügt in einer Bulle an König Ferdinand, dass jeder deutsche Bischof, Prälat und Geistliche den fünften Teil ihres jährlichen Einkommens und ihrer jährlichen Nutzung zum Kampf gegen die Türken geben soll. Diese Bulle lässt er auch Bischof Konrad von Thüngen in Würzburg verkünden. Der Bischof einigt sich zusammen mit seinem Rat und dem Domkapitel mit dem König und gibt diesem für sich und die Geistlichen seines Bistums 10.000 Gulden, mit der Bedingung, dass falls der König von den anderen Bischöfen und deren Geistlichen nichts nehmen sollte, er dem Bischof oder seinen Nachfolgern die 10.000 Gulden zurückerstattet. Dazu verpflichtet sich der König unter seinem Siegel, doch er entzieht sich dieser Verpflichtung auf Anraten seines Bruders, des Kaisers Karl V., und der Reichsstände auf dem Reichstag 1530 in Augsburg (Augspurg). Daher schickt Bischof Konrad seinen Sekretär Lorenz Fries erst nach Wien in Österreich (Wien in Osterraich) und dann nach Prag in Böhmen (Behaim), um die gezahlten 10.000 Gulden einzufordern. Der König fordert jedoch weitere 3.000 Gulden in bar und schlägt die 13.000 Gulden auf den Pfandschilling von 36.000 der beiden Städte Heidingsfeld (Haidingsfeld) und Mainbernheim (Mainbernhaim). Dies bestätigt der König mit Brief und Siegel und sichert dem Hochstift das Recht zu, den Flecken Mainbernheim aus der Hand der Markgrafen in seine eigenen zu bringen. Besagte Handlung wird jedoch bis zum Verfassen dieses Eintrags nicht ausgeführt.
Der Pfarrer Philipp Breus (Philips Breus) aus Mürsbach (Mirspach) verkauft mit Bewilligung Bischof Melchiors Zobel von Giebelstadt und dem Domprobst, der zu dieser Zeit Kollator des Pfarrers ist, die zweite Hälfte des Zehnts zu Treinfeld (Drainfeldt), das zur Pfarrei Mürsbach gehört, für 1000 Gulden an Martin von Rotenhan (Martin von Rotenhan).