Bischof Adalbero von Lambach-Wels lässt das Kloster Münsterschwarzach abbrechen und von Grund auf neu bauen, nachdem die Gebäude baufällig werden. Außerdem lässt er etliche fromme Gelehrte und gottesfürchtige Mönche aus dem Kloster Gorze (Gertz) im Bistum Metz (Metzer) in das Kloster kommen, um die Kinder der fränkischen Adligen, die lust zur geistligkait hetten, nach der Regula Benedicti zu unterrichten und zu erziehen. Der Bischof kauft mit seinen eigenen Mitteln den Weinzehnt in der Mark zu Dettelbach (dettelbach) und Schwarzach am Main (Schwartzach) und übereignet diesen dem Kloster für sein Seelenheil und das seiner Vorfahren. Er gibt dem Abt, dem Konvent und derer Nachfolgern eine Ordnung, laut der sie das Heiligtum des Klosters jährlich zu den Pfingsfeiertagen in einer andächtigen Kirchfahrt mit Lobgesang und Beten nach Würzburg (wirtzburg) ins Stift Neumünster (Sant kilians munster zum dom genant) tragen sollen. Die Kichfahrt wird bis 1525 gehalten. Nachdem das Kloster im Bauernkrieg verwüstet wird, findet sie nicht mehr statt.
Goswein von Absberg (Goswein von absberg) ist von Bischof Otto von Wolfskeel in Ochsenfurt gefangengenommen worden. Im Gegenzug für seine Freilassung vermacht er ihm zwei Höfe in Spagenhof (Spagne) und das Dorf Dannhausen (danhausen) auf dem Rutmersberg mit allen Zugehörungen im und um das Dorf zu Lehen. Desweiteren verschreibt er dem Bischof die Festung Absberg auf Lebenszeit. Jährlich sollen dem Bischof zehn bewaffnete Männer zu Diensten sein.
Bischof Johann von Brunn bestätigt Erkinger von Seinsheim (Erckingern Hern zu Schwartzenberg), seiner Frau Barbara von Schwarzenberg (Barbaren) und deren Erben, dass er ihnen 1800 Gulden für verstorbene Pferde, Sold, Schäden, Verluste, Niederlage und Wein schuldig ist. Dies schlägt er auf die anderen 5000 Gulden Pfand, die er ihnen bereits auf Stadt und Schloss Ebertshausen (Eberthausen) schuldet.
Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) müssen dem Bischof von Würzburg jährlich 150 Gulden zahlen. Diese zahlen sie als Zinsen an die von Seckendorf-Rinhofen (Seckendorff Rinhofen gnant), die Pfandgläubiger des Hochstifts über die Stadt sind. Aufgrund von Krieg und Missernte ist die Stadt nicht in der Lage, diese Abgabe zu leisten. Daher befreit Bischof Johann von Grumbach sie von der Abgabe gegenüber den von Seckendorf-Rinhofen und verpfändet diesen jährlich 100 Gulden auf Escherndorf (Eschersdorf). Nach dem Tod des Bischofs erlässt sein Nachfolger, Bischof Rudolf von Scherenberg, der Stadt 50 Gulden. Er nimmt jährlich nicht mehr als 100 Gulden von ihnen ein, mit Ausnahme der Abgaben, die sie ihm durch Gerechtigkeiten, Ungeld, Zinsen, Gefällen und andern Dingen leisten müssen. Die Stadt erklärt sich bereit, diese 100 Gulden jählicher Gülte zu leisten. Davon zahlen sie einmalig 50 Gulden zu Cathedra Petri. Danach zahlen sie jählich nur noch 50 Gulden als Leibgeding, bis diejenigen, die diese Abgabe leisten müssen, oder deren Frauen sterben. Diese Personen sind Oswald Berwing (Oswalt berwing) mit 50 Gulden, Konrad Meier (kunen meiner) mit 10 Gulden und Anna Merkler (anna Mercklerin) mit 10 Gulden. Nach deren Tod muss die Stadt wieder jährlich 100 Gulden zu Cathedra Petri bezahlen. Ab diesem Zeitpunkt soll kein Ewiges Geld, Leibgeding oder andere Schuld ohne die Zustimmung des Bischofs verkauft werden.
Leonhard Scharpf (>i>Linhart Scharpf) führt eine Fehde gegen Bischof Rudolf von Scherenberg und das Hochstift, es gab Angriffe und Brandanschläge. Albrecht von Biberehren, Amtmann zu Creglingen (albrechten von Biberern ambtman zu Creglingen) vermittelt zwischen beiden und die Fehde wird beigelegt. Vertraglich wird festgelegt, dass alle Gefangenen freigelassen werde, kein Geld für Brandschatzung und unbezahlte Schulden gefordert werden darf und die Burgen freigegeben werden. Dafür bekommt Linhart Scharpf von Konrad Wagner von Schlüsselfeld (Contz wagner von Schlusselfeld) seinen Sohn zurück, den dieser in Gefangenschaft hält sowie 20 Gulden für die Atzung.
Johann Scharpf (Hans Scharpf) klagt und stellt Forderungen gegen Bischof Rudolf von Scherenberg. Johann Scharpf und seine Brüder Martin und Heinrich Meierbach (Hern Martin Meiersbach Haintzen Meierbach) führten bereits eine Fehde gegen Untertanen des Bischofs, gegen den Abt zu St. Stefan, den Chorherren des Neumünsters, Heinrich Leischmann (Heinrichen leischman), den Kettler zu Bretzingen (Bretzigkheim) und andere. Die Fehde führt zu Eingriffen, Beschädigungen und Brandschatzen. Die Parteien werden durch Bischof Johann V. von Weißenbach zu Dresden-Meißen und Hugo von Schlemitz (Hugolten von Schlemitz) mit 300 Gulden vertragen.
Sigmund und Neidhard von Thüngen (Sigmund vnd Neitharte von Thungen) beginnen eine Fehde gegen Sigmund von Schwarzenberg (Sigmund hern zu Schwartzenberg dem eltern) und dessen Vettern Michael und Sigmund von Schwarzenberg (Michaeln vnd Sigmunden dem iungern). Die beiden von Thüngen plündern und brandschatzen Geiselwind (Geiselwind). Dies beklagen die Beschädigten bei Kaiser Friedrich III., der daraufhin Bischof Rudolf von Scherenberg verbietet, die von Thüngen in irgendeiner Form zu schützen oder Unterschlupf zu gewähren.
Michael und Sigmund von Schwarzenberg (Michael vnd Sigmund hern zu Schwarzenberg) schreiben dem Domkapitel, dass sie sich als Angehörige des Hochstifts Würzburg erbieten, ihrem Herren und Landesfürsten Bischof Rudolf von Scherenberg beim Feldzug Kaiser Friedrichs III. in die Niederlande (niderland) zu dienen. Dies leitet das Domkapitel an den Bischof weiter, der den von Schwarzenberg daraufhin antwortet.
Das Kloster Münsterschwarzach (Schwartzach) wird 1525 durch die aufständischen Bauern im Zuge des Bauernkriegs geplündert, zerstört und niedergebrannt. Zuvor war das Kloster bereits mit 5000 Gulden verschuldet und lud danach weitere Schulden auf sich, weshalb die Gläubiger eine Auszahlung ihrer Schulden forderten. Dem Kloster gelingt es nach dem Bauernkrieg nicht, die zerstörten Gebäude wieder aufzubauen und einen Gottesdienst abzuhalten. Daher verkaufen Abt Georg Wolfsbach (Georg), Prior und Konvent des Klosters alle Herrlichkeiten, Obrigkeiten, Rechte, Gerechtigkeiten, Eigentumszinsen, Haubtrechte, Mannschaften, Gerichte, geistliche Lehen, Zölle, Frondienste, Dienste und die Getreide- und Weinzehnte - die sie in der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) haben und von denen jährlich jeder Pfarrer fünf Malter Korn, fünf Eimer Wasser, einen Gulden, einen halben Schober Stroh, einen Fuder Wolle und Holz als Kompetenz erhält - für 1953 Gulden, drei Pfund und sechs Pfennig an Bischof Konrad von Thüngen und sein Hochstift. Sie übermitteln dem Bischof alle Verscheibungsbriefe und Siegel, die sie über diese Dinge besitzen. Dabei ist auch eine Liste über die Gerechtigkeiten des Abts und Konvents gegenüber der Stadt.
Bischof Konrad von Thüngen gibt seinem Kellerer zu Ebern (Ebern), Andreas Schwarz (Endressen Schwartzen), etliche Güter von Bügern zu Ebern, die diese durch ihre Beteiligung am Bauernkrieg verwirkt haben. Dazu gehören ein Garten von Johann Sehehans (Sehe hansen), ein Haus und eine Wiese in der vntern aw von Johann Sauer (Hansen Saurn), ein Haus, eine Wiese und drei Äcker am Crottenbach, ein kleines Stück Land und Wiese von Nikolaus Steuer (Claus Steiren), ein Acker und eine Wiese hinter der Kapelle von Wolf Hofer (wolfen hofer) sowie etliches an Hausrat. Der Kellerer erhält außerdem die zugehörigen Rechte.