Von den insgesamt zwölf Erzpriestern des Bistums Würzburg hat jeder seine eigene gerichtliche Zuständigkeit: Unter die Gerichtsbarkeit des fünften Erzpriesters fallen zwei Landkapitel. Das eine Landkapitel ist Ochsenfurt (Ochsenfurt) und das andere ist Bad Mergentheim ( Mergethaim). Zum Landkapitel Ochsenfurt gehört auch die Pfarrei St. Burkard mit dem umliegenden Stadtteil und noch einigen anderen Pfarreien. Das Landkapitel Bad Mergentheim war zuvor in Weikersheim ( Weickardshaim). Jedes Kapitel hat wiederum einen eigenen Dechanten und Kämmerer.
Jeder Geleitsman des Würzburger Bischofs in Kitzingen soll von allen Stadttoren der Stadt Kitzingen (Kitzingen) aus das Geleit nach Würzburg (Wurtzburg), Ochsenfurt (Ochsenfurth), Dettelbach (Detelbach), Schwarzach am Main(Schwartzach), Volkach (stat Volkach), Schlüsselfeld (Schlusselueld) und auf dem Main Richtung Würzburg geben.Wenn die beiden Frankfurter Messen (Frankfurther messen) stattfinden, soll der Geleitsmann sowohl auf dem Hin- als auch auf dem Rückweg keinen Kauf- oder Fuhrleuten , egal ob Neuenbergische oder andere, ein besonderes Geleit geben, sondern sie sollen als Gruppe zusammenbleiben. Ansonsten werden sie vom Würzburger Bischof mit geleitet (mit gewalt glaitten). Wenn sie allerdings anderweitig in die zuvor genannten Orte fahren wollen, dann soll ihnen das Geleit gegeben werden. Außerdem müssen sie für einen voll beladenen Wagen und pro Ort, den sie passieren, einen halben Gulden bezahlen. Dies gilt in Richtung Kitzing-Würzburg und in die andere Richtung und auch für einen Karren. Ein Kaufmann - egal, in welche Richtung er fährt oder geht - muss 14 neue Pfennige entrichten. Der Geleitsmann soll außerhalb der Frankfurter Messen, sofern er an den zuvor genannten Orten das Geleit gibt, pro Wagen und pro passiertem Ort und pro Karren und zur Hälfte passiertem Ort von den Kaufleuten 14 neue Pfennige erhalten. Ein Pferdeverkäufer muss während und außerhalb der Frankfurter Messen immer für jedes Pferd 14 neue Pfennige entrichten, ausgenommen ist das Pferd, auf dem er sitzt. Für hundert Ochsen müssen 2 Gulden entrichtet werden und für hundert Schweine zehn Groschen.
Als Bischof Manegold von Neuenburg dem Domkapitel die Stadt Ochsenfurt (Ochsenfurt) verkauft, überträgt das Domkapitel ihm die Pfarrei Gochsheim (pfarh zu Gochshaim) mit allen Zugehörungen als Leibgeding.
Albrecht von Rechberg ( Albrecht von Rechberg Schiller)und weitere Adelige versuchen im Auftrag von Bischof Otto von Wolfskeel die Stadt Ochsenfurt (Ochsenfurt) einzunehmen und werden gefangen genommen. Albrecht von Rechberg übergibt das Dorf Eislingen (Isingen) zusammen mit dem Gerichtsrecht und den zugehörigen Besitzungen an das Hochstift und erhält es als Lehen zurück.
Innerhalb der Regierungszeit des Bischofs Otto von Wolfskeelen wagen etliche Leute aus dem Adel die Stadt Ochsenfurt (Ochsenfurt) anzugreifen und zu erobern. Diese werden gefangen genommen, unter ihnen auch Herr (her Seifrid Truchsess von Kullental). Um diesen aus der Haft zu befreien, gibt Stefan von Gummpenberg (Steffan von Genpenberg) einige seiner Eigengüter in Kindhausen mit dem Namen Ketterberg dem Stift Würzburg und empfängt sie als Lehen zurück.
Bischof Johann von Brunn befreit Geißlingen (Geiselhaim) von der Hälfte eines Drittels ihres Zehnts. Dafür übergibt Johann von Seckendorf (Hanns von Seckendorf) seinen Hof mit dem Namen Kieferhof (Kiefenreut) dem Stift und erhält ihn als Mannlehen zurück.
Bischof Johann von Brunn löst den Anteil des Stifts an Kitzingen (Kitzingen) von den von Riedern wieder aus und verpfändet es an Hermann Echter (Herman Echtern) für 5 000 Gulden auf Wiederlösung doch ohne die Bauernschaft. Nach der Auslösung von den von Riedern gehört das Schloss zu Kitzingen allein dem Bischof Johann von Brunn.
Landgraf Ludwig von Hessen (Landgraue Ludwig von Hessen) unterstützt Bischof Johann von Brunn gegen das Domkapitel und die Städte Würzburg, Karlstadt (Carlstat) und Ochsenfurt (Ochsenfurt). Dafür verschreibt der Bischof ihm eine bestimmte Anzahl an Fuder Wein. Die Brüder Wilhelm und Heinrich von Henneberg (Graue Wilhelm vnd Hainrich von Hennenberg) geben dem Landgrafen 20 Fuder, die mit Fässern, Schrötgeld und Fuhrlohn 562 Gulden kosten. Diese Summe ergänzt der Bischof dem vorherigen Pfandschilling auf Meiningen.
Während der Regierungszeit von Bischof Johann von Grumbach beklagen sich viele Schiffer und andere Gewerbstätige, die auf dem Main auf- und abfahren, dass die Schifffahrt verhindert wird und sie ohne Schaden nicht durchkommen können. Sie bitten um Öffnung des Stromes. Bischof Johann versammelt Schifffahrer und andere verständige Werkmänner bei sich, aus Nürnberg (Nurenberg), Bamberg (Bamberg), Schweinfurt (Schweinfurt), Kulmbach (Culmbach), Coburg (Coburg), Lichtenfels (Liechtenuels), Eltmann (Eltman), Haßfurt (Hasfurt), Rheinfeld (Rainfeld), Garstadt (Garstat), Volkach (Volkach), Kitzingen (Kitzingen), Ochsenfurt (Ochsenfurt), Heidingsfeld (Haidingsueld) und Hausen (Ohausen). Diese und vier weitere Personen aus Würzburg lässt er die Situation am Main besehen und ihre Meinung festhalten.
Gregor Heimburg (Gregor Haimburg), der Doktor und Würzburger Rat und Diener, wird von Papst Pius II. verfolgt und verbannt. Die Ursachen dafür führt Fries in seiner Chronik aus. Papst Pius II. ordnet ebenfalls an, dass alle für seine Güter zuständigen Obrigkeiten ihm diese Güter entziehen. Bischof Rudolf von Scherenberg zieht ihm zunächst alle Zinsen, Gülte, Güter, Formis und anderes im Stift Würzburg ein, verträgt sich aber später mit Gregors Erben. Fries verweist für nähere Informationen zu Gregors Gütern auf sein Testament.