Im Bistum Würzburg gibt es fünf Kartausen: Engelgarten in Würzburg, Heilszell in Tückelhausen (Duckelhausen), Marienbrück in Astheim (Ostheim), Ilmbach (Ilmwag) und Grünau (Grunaw).
Bischof Gerhard von Schwarzburg gerät in Konflikt mit den Bürgern von Würzburg (Wirtzburg), Karlstadt (Carlstat) und anderen Städten im Hochstift, was in der Schlacht von Bergtheim (Berchthaim) gipfelt. Fries verweist hierfür auf ain sunder buchlin. Das Domkapitel verpfändet in dieser Auseinandersetzung etliche Zehnten und Güter, um dem Bischof die Kriegsführung und Hofhaltung zu finanzieren, so dass sie ihm insgesamt 16000 Gulden leihen. Nach Bischof Gerhards Tod verpfändet dessen Nachfolger Johann von Egloffstein Schloss, Stadt und Amt Karlburg (Carlburg) und Karlstadt für 10000 Gulden an das Domkapitel und gewährt diesem die Nutz- und Nießrechte, bis die Summe zusammengekommen ist. Die restlichen 6000 Gulden verpfändet Bischof Johann auf Stadt und Amt Mellrichstadt (Melrichstat).
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
In der Folge stellt ein Würzburger Bischof die Lehenschaft über das Unterkammeramt den Grafen von Wertheim als Oberkämmerern zu. Diese verleihen denen von Zobel einige Gefälle als Zugehörungen zum Unterkammeramt. In diesem Fall verleiht Graf Johann von Wertheim folgende Gefälle an Konrad Zobel von Guttenberg zu Heidingsfeld: Eine Mark Silber bei der Weihe eines jeden Benediktinerabts im Hochstift Würzburg; den Obstzoll auf dem Judenplatz und am Main in Würzburg zwischen Mariä Himmelfahrt (15. August) und Mariä Lichtmess (2. Februar); 16 Huben im Dorf Eußenheim (Eussenhaim); 17 Huben im Dorf Karlburg (Carlburg), die zu sechs, fünf und zwei Heller geben; Das Gericht über alle Würzburger Juden; Jährlich drei Pfund Haller von den Ledertischen in Würzburg; Jährlich ein Pfund Heller von den Häusern in Mellrichstadt (Melrichstat); Jährlich je ein Paar Schnürschuhe von den Klöstern Ebrach (Ebrach), Heilsbronn (Hailsbrun) und Bronnbach (Brunbach); Gülte vom Würzburger Stein unter den Lederern; 15 Dienste in Leinach (Leinach), Laudenbach (Lautenbach) und anderen nahegelegenen Dörfern, von denen sich ein Mann mit fünf, eine Frau mit frei Pfennigen Würzburger Währung befreien kann, sowie das beste Kleidungsstück nach dem Tod einer jeden Person.
Bischof Johann von Brunn gibt dem Stift Neumünster die Badstube "beim Loch" (Loch ain Badstuben) in Würzburg als Gnadenlehen.
Bischof Johann von Brunn übergibt Graf Wilhelm von Castell (grave Wilhelmen von Castell), Wilhelm Fuchs von Dornheim zu Speckefeld (Wilhelmen Fuchs zu Speckveld) und Georg von Seinsheim (Saunshaim) als Hauptleuten aus der Rittschaft des Hochstifts die Burg Marienberg (Unserfrawenberg).
Das Domkapitel legt das Geld aus der Ablösung von Karlstadt wieder an in Volkach (Volkach), Eibelstadt (Eyffelstatt), Mainbernheim (Mainbernhaim), Steinkirchen (Stainkirchen), Uffenheim (Uffenhaim), Dornheim (Dornhaim), Hüttenheim (Huttenhaim), Nenzenheim (Neuntzenhaim), Neubrunn (Newbron), Ochsenfurt (Ochsenfurth), Gerolzhofen (Geroltzhoffen), Rittershausen (Reutershausen), Wollmershausen (Wolmershausen), Sulzdorf (Sultzdorf), Aschfeld (Aschvelt), Thüngen (Tungen), Retzbach (Retzbach), Thüngersheim (Tungershaim), Eußenheim (Eussenhaim), Rohrbach (Rorbach) und Wiesenfeld (Wisenveldt). Außerdem sind die Dompforte, das Spital St. Dietrich in Würzburg, das Stift Neumünster, die Müdesheimer Lehen (Mutishaimer lehen) sowie die Dompräsenz betroffen.
Bischof Konrad von Thüngen gibt aus Gnade seinem Reiterboten Hans Karlbeck ( Carlbeck) das Haus unter den flaischbencken von Jakob Pfaff (Pfaff), der wegen seiner Beteiligung am Bauernkrieg das Bürgerrecht verloren hat.
Bischof Konrad von Thüngen erfährt, dass die Comburger Kanoniker Kraft von Ruxingen (Ruxingen; Dekan), Georg von Biswangen (Biswangen), Weiprecht Schenk von Schenkenstein (Schenckenstain) und Georg von Munchingen (Mutichingen) gegen seine 1523 erlassene Ordnung massiv verstoßen haben. Deshalb lässt der die drei letztgenannten in Würzburg inhaftieren und suspendiert alle vier für zehn Jahre von ihren Pfründen.
Bischof Konrad von Thüngen erlaubt Stefan und Hans Zobel von Giebelstadt, vier Morgen Weingarten am Stein (Stain) und drei Morgen am Neuberg (Newenberg), die zuvor Mannlehen gewesen sind, Hans Karlbeck (Carlbeck) als Zinslehen zu verleihen unter der Bedingung, dass im Falle des Aussterbens der Familie Zobel die Weingärten wieder an das Hochstift heimfallen. Hans Karlbeck bestätigt dies schriftlich. Die Weingärten kommen später an Konrad Schirmer (Schirmer).
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verträgt einen Streit zwischen dem Stift Neumünster und den Bürgern von Karlstadt (Carlstatt) und Karlburg (Carlburg) folgendermaßen: Da die zehntpflichtigen Güter der Pfarrei Karlburg und die zehntpflichtigen Güter des Stifts Neumünster auf der Karlburger Gemarkung jenseits des Mains vermischt sind, sollen die Feldgeschworenen von Karlstadt diese auf den Morgen genau vermessen. Das Stift Neumünster soll deren Befund zufolge eine gewisse Fläche abtreten und dazu noch acht Morgen Weingarten nach Aufforderung der Pfarrei Karlburg vermessen lassen. Außerdem soll das Stift der Pfarrei zu Karlburg wegen der Neurodungen in ihrer Filiale Gambach und dem daraus entstandenen Zehnten nichts zu zahlen haben.