König Heinrich [VII.] hält das Vogteirecht über den Hof in Frickenhausen als Lehen des Bischofs von Würzburg. Bischof Hermann von Lobdeburg verlangt, dass der König den Hof dem Kloster Anhausen (Closter Anhausen) als Eigen überlässt.
Bischof Hermann von Lobdeburg gibt den Grafen Konrad und Ludwig von Öttingen (Grave Conrat vnd G. Ludwigen gebrudern von Otingen) den Zehnten von Frickenhausen (Frickenhausen) zum Mannlehen. Dafür erhält er 700 Mark Silbers von den Grafen. Diese Allianz soll gegen viele Parteien rechtskräftig sein, nicht jedoch gegen das Reich oder den König.
Gottfried III. von Hohenlohe-Brauneck (Her Gotfrid von Brauneck) verkauft seinen Teil an der Gerichtsherrschaft über Frickenhausen (seinen tail recht vnd gerechtickait zu Frickenhausen) Bischof Otto von Wolfskeel und dem Stift Würzburg für einen nicht genannten Betrag. Da der Anteil an der Gerichtsherrschaft über Frickenhausen ein Reichslehen ist, muss Kaiser Ludwig IV. den Handel bewilligen. Er tut dies und belehnt Bischof Otto damit.
Die Bischöfe Gerhard von Schwarzburg und Johann von Egloffstein verpfänden nacheinander den Herren Fuchs von Schweinshaupten oder Fuchs von Wallburg/Eltmann (Von Sweinshaubten oder Eltmain) viele Güter für 2615 Gulden als Lehen, behalten sich aber die Ablösung vor. Dietrich Fuchs zu Eltmann (her Dietrich) versichert nun dem Bischof Johann von Egloffstein, dass er dem Stift bei der Ablösung der Lehen die verschriebenen Güter wieder geben wolle.
Johann Voit von Salzburg (Her Hanns Vogt von Saltzburg riter) trägt über mehrere Jahre das Dorf Fuchsstadt, das Schloss Rottenbauer und einen Hof in der Gemarkung von Rottenbauer (die gedachten schlos vnd dorf sampt ainem hof in Rotenbaurer marck gelgegen) als Mannlehen von Bischof Johann von Brunn. Nun verkauft er das Lehen an den Ritter Friedrich von Wofskeel (Her Fridrich Wolfskel riter), wozu Bischof Johann von Brun seine Einwilligung gibt. Bischof Johann von Brunn belehnt ihn damit unter der Bedingung, dass das Stift Würzburg das Lehen für 800 Gulden auslösen kann, wenn er ohne männliche Nachkommen sterben sollte. Außerdem behält Bischof Johann sich und seinem Stift das Öffnungsrecht vor, welches ihm die militärische Nutzung der Burg im Kriegsfall garantiert.
Gottfried von Fulbach (Gotz von Fulbach) erlangt aufgrund der Unterhandlung von Christoph Fuchs von Bimbach, Amtmann zu Zabelstein (Cristof Fuchs Marschalck vnd amptmans zum Zabelstain), von Bischof Rudolf von Scherenberg den landesfürstlichen Schutz und Schirm seiner Eigengüter. Dafür verpflichtet er sich, dem Stift Würzburg diese Eigengüter zum Lehen aufzutragen.
Bischof Rudolf von Scherenberg verleiht Konrad Heuner, dem Schultheiß von Fuchsstadt (Contz Hewner sein Schultaiss), ein Lagerhaus (ain Gaden) in Fuchsstadt. Er behält sich und seinen nachfolgenden Bischöfen das Widerrufsrecht vor, für den Fall, dass sie es selbst benötigen.
Sigmund Fuchs zu Burgpreppach (Sigmund, der letzt Fuchs von Braitbach) ist der letzte männliche Nachkomme seiner Linie und stirbt im Jahr 1541. Er trägt verschiedene Lehen des Stifts Würzburg, die er aus lehensrechtlichen Gründen nicht seiner Frau und seinen acht Töchtern vererben kann. Deswegen legt er in einer öffentlichen Bekanntmachung mit Wissen Bischof Konrads von Bibra ein Jahr vor seinem Tod im Jahr 1540 fest, dass seine Frau und Töchter die Hälfte des Werts der Lehen in Geld erhalten sollen. Um die Frage, wer seine Lehenserben werden sollen, entbrennt nach seinem Tod zwischen seiner Witwe, ihrenTöchtern und den anderen drei Linien der Familie Fuchs, die alle das gleiche Wappen im Schild und auf dem Helm führen, ein Streit, der im Jahr 1545 beendet wird.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt befiehlt seinem Lehensmann Lorenz von Romrod (Lorentz von Rumrode), öffentlich und lehensrechtlich Anspruch auf die Mannlehen und Geldeinkünfte aus der Bede zu erheben, die zuvor der verstorbene Georg von Ebersberg (Jörg von Ebersserg) trug. Dabei handelt es sich um Güter in Bischofsheim (Bischofshaim), Pfarrweisach (Weissach), Oberfladungen (Obernfladungen), Schallfeld (Salchenfeld), Wenigentaft (Wenigen), Fischbach (Fischbach), Helmers (Hilmers) und weiteren Orten(vnndt an anderen orten).
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft mit Bewilligung seines Domkapitels Konrad von Romrod (Contz von Rumrod) den Burgstall in Oberfladungen (Obern Fladungen) für 1250 Gulden. Dieser Verkauf geschieht vorbehaltslos, was den Burgstall zum erblichen Lehen der Herren von Romrod macht (erblich vnd zu vrthot). Gegenstand des Verkaufs sind außerdem die Kemenate, das Hofhaus, die Scheunen und Ställe, der Schafstall, der umliegende Keller zusammen mit dem Hof und dem Baumgarten, der die Kemenate umschließt, das Recht des Schaftriebs, sämtliche Grundstücke, Wiesen, Äcker, Gemüsegärten, Lehen sowie Grundzinsen und Frondienste. Hinzu kommen alle Rechte an Gerichtsherrschaft, alle Privilegien, die mit dem Burgstall verbunden sind, ebenso die Burgmannen, Nutzungsrechte, Gewohnheitsrechte und anderen Zugehörungen. Der Verkauf beeinhaltet also alles, was zuvor Paul Narbe (Paul Narbe) und nach ihm Balthasar von Steinau genannt Steinrück (Balthasar von Stainaw zu Wustensachsen) besessen hatten und letztlich an das Stift Würzburg verkauft hatten. Davon sind die Gütern nicht betroffen, die ausdrücklich in der Kaufurkunde genannt werden. Dies sind die Allodien der Kirche St. Maria in Fladungen, von denen sie Grundzinsen erhält, sowie der Acker, der am Leubachsgraben (Leuppisgraben) liegt und ein Viertel Wachs nach Oberfladungen zahlt und ein Gut, das als Langenstreut bezeichnet wird und an die Hennebergische Burg Lichtenburg Grundabgaben und der Pfarrei Mellrichstadt den Getreidezehnt von järhlich je sechs Maß Roggen und Hafer zahlt. In der Urkunde wird festgehalten, dass die Herren von Romrod sich bei jedem Mann- oder Herrenfall neu belehnen lassen müssen.