Der Orden der Barfüßer (Barfotten), sprich der Franziskaner, ist durch Prediger bei Fulda (Fuldt), Meiningen (Mainingen), Coburg (Coburgk), Heilbronn (hailpron) und Rothenburg ob der Tauber (Rottenburgk) aktiv. Die Augustiner (Augustiner) sind zu Mürsbach (Murstatt), Schmalkalden (Schmalkalden) undBad Windsheim (Windshaim) aktiv. Die Karmeliten sind zum Kloster Vogelsburg (Vogelsburg) und Bad Neustadt an der Saale (Newstatt an d Sal) aktiv. Außerdem werden ihnen die Klöster St. Maximilian (S. Max), Frauenaurach (Frauen aurach), Frauenroth (zun Frauen zu Rottenburgk), St. Agnes (S. Agneten) und Heilbronn (Hailpron) zugeordnet. Die Wilhelmiten (Wilhelmiten) sind zu Wasungen (Wasungen), Rosenthal (Rosenthal), dem Stift Sindelfingen (Sant Sinderlershausen), im Kloster Marienknechte (Marienkrecht und zu Schalkau (Schalklohe) aktiv. Ihnen werden die Klöster Fulda (Fulda), St. Michael (S. Michel), Petersberg (Peterberg), Holzkirchen (Holtzkirchen), St. Bonifatius (Hunfelt), Roßdorf (Rossdorf) und Hersfeld (Hersfeldt) zugeordnet. Es folgt eine Aufzählung der Klausen: Stift Neumünster (Newmunster), Kloster St. Georg (S. Georgen), Kloster St. Burkhard (S. Bartholmes), Kloster St. Ulrich (S. Vlrich), Randersacker (Randersaker), Abersfeld (Apfueldt), Kindsberg (Kimberg), Allersberg (Alwnberg), Hirschfeld (Hochuold), Sulzfeld (Sultzfeld), Markelsheim (Markolshaim), Wachbach (Wachbach), Neunkirchen (Newenkirchen), Dörzbach (dortzbach), Geisfeld (gainsfeld), Urfeld (Vrfeldt), Kirchberg an der Jagst (Kirchbrikach), Schwarzach am Main (Statt Schwartzach), Windheim (Windhaim), Betzmannsdorf (Bethman bey Rottenburgk), Aue (Aw), Sundheim (Sunthaim bey Arnstain) und Mistlau (Mistelaw). Außerdem wird auf das Haus eines Franzosen zu Weidenmühle (Weldwirth ain frantzosen haus bey Wirtzburgk) verwiesen. Es folgt eine Aufzählung der Spitäler: Spital St. Dietrich (S. dietrich new), St. Johannis (S. Johans), Kitzingen (kitzingen), Karlstadt (carlstatt), Iphofen (Jphouen), Rothenburg ob der Tauber (Rottenburgk), Bad Windsheim (Windshaim), Hallstadt (Hall), Heilbronn (Hailpron), Mellrichstadt (Monerstatt), Schweinfurt (Schweinfurth), Schleusingen (Schleusingen), Allersheim (Alellerstatt), Coburg (Coburgk), Schmalkalden (Schmalkalden), Bad Königshofen (Konigshouen), Seßlach (Seslach), Ebern (Ebern), Gerolzhofen (Geroltzhoffen), Dettelbach (dettelbach) und Geldersheim (Goltershaim).
König Arnulf (Hertzog Arnhulff aus Kernten), welcher der Sohn von König Karlmann (Konig in Francken Hertzog Carlmans sone) ist, gibt den Zehnt des königlichen Tributs von Ostfranken der Witwe des Königs. Dieser Tribut, ob er nun eine Bede oder Steuerabgabe ist, wird in der königlichen Schatzkammer im Schloss Karlburg aufbewahrt und Osterstufe genannt. Nicht nur König Arnulf, sondern auch der Bruder von Karl dem Großen Karlmann I. (Jaiser Carl der gros sein bruder Konig Carlman), dessen Sohn Kaiser Ludwig der Fromme (Sun Kaiser Ludwig der gutig) und nach Arnulf Herzog Heinrich I. (Konig Hainrich der erste) bestätigen und begnadigen diese Abgabe an die Witwe des Königs. Auch sind die Grenzen und Ländereien des Ostfränkischen Reiches angegeben: Neuenstein (Newenstain), Ingelheim (Jngelnhaim), Worms (Wormbsgaw), Münnerstadt (Munnerstatt), Lauffen am Neckar (Jm Nekargaw Lauff), Heilbronn (Hailbron), Königshofen (Konigshouen), Schweigern (Schwegem), Bad Windsheim (Windhaim), Willanzheim (Willandshaim), Gollhofen (Gollenhouen), Kirchheim (Kirchhaim), Iphofen (Jphouen), Herlheim (Herlnhaim), Sonderhofen (Sondernhouen), Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshouen im Grafffeldt), Brand (Brand), Mellrichstadt (Madelrichstat), Karlburg (Carlburgk), Bad Kreuznach (Creuznach), Birkheim (Birkhaim), (Stockmahmeg Jm Mulaggaw), (Drichaim), (Badmachgaw), Eßfeld (Eiffelt), Hammelburg (Hanelberkg). Die regierenden Bischöfe und Fürsten mit den zugehörigen Ländereien sind im Liber Privilegorium und der Chronik des Königs Arnulf und Bischof Arn zu finden.
Bischof Johann von Brunn kauft die Burg Rodheim vor der Höhe (Rodheim das Schlos) von Bernhard von Reurieth (Betzen von Rewrit) und seiner Ehefrau Anna von Reurieth (annen seiner Hausfrawen) für 1400 Rheinische Gulden. Diese Summe sollen die beiden Eheleute und deren Erben innerhalb von zehn Jahren bezahlt bekommen. Jährlich bekommen sie vom Bischof 93 Rheinische Gulden am 11. November bezahlt und sechs böhmische Pfennige und drei Pfennige von der Gült vom Bürgermeister und dem Rat in Meiningen (mainingen), die in der Stadt Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen) ausbezahlt werden. Da Bürgermeister und Rat von Meiningen mitbeteiligt sind, bürgen diese mit für die Zahlung der Geld
Meister des Seiler-Handwerks aus Haßfurt (Hasfurt), Ebern (Ebern), Gerolzhofen (Geroltzhofen), Münnerstadt (Munerstat), Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen), Volkach (volckach), Seßlach (Seslach), Coburg (Coburg), Königsberg in Bayern (Konigsberg), Lohr am Main (Loer), Tauberbischofsheim (Bischofsheim an der thauber), Schweinfurt (Schweinfurt), Bamberg (Bamberg), Forchheim (vorcheim), Kitzingen (Kitzingen) und Neustadt an der Aisch (Newenstat an der Eisch) beklagen bei Bischof Rudolf von Scherenberg, dass es durch ausländische Seiler zu Unordnungen kommt, die es zuvor nicht gegeben hat. Sie beziehen sich besonders auf die Steuern und falsche Seile. Die Meister bitten den Bischof ihnen eine Ordnung und Freiheit zu geben. Rudolf von Scherenberg geht der Bitte nach und verordnet, dass sein Hofmeister der Sprecher und Richter der Seiler sein soll.
Bischof Konrad von Thüngen erklärt sich dazu bereit, die Ritterschaft für ihre erlittenen Schäden im Bauernkrieg zu entschädigen. Sie bitten ihn jedoch, folgende Artikel zu bedenken: 1. Sie bitten darum, eine Zeit lang mit Frauen, Kindern, Knechten und Rüstung zu Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen) wohnen zu können und ihren Zehrpfennig behalten zu können. 2. Ihnen soll für sich, ihre Knechte und ihre Pferde Nahrung und Ausrüstung gestellt werden, um sich gegen Angreifer zu verteidigen. Durch Kriegsknechte verursachte Schäden sollen beglichen werden. 3. Graf Wilhelm von Henneberg-Schleusingen (wilhelmen von Hennenberg) soll als oberster Hauptmann einen Hauptmann abordnen, dem er die Schlüssel der Stadt übergibt. Jeder vom Adel soll angeben, wie viele Pferde er benötigt. Die Häuser der geflohenen Bürger sollen den Adligen als Behausung übergeben werden.
Es wird gefordert, die abgedrungenen Pferde zügig zu bezahlen und den Personen, die kein Pferd besitzen, ein Wagenpferd zu stellen. Außerdem wird darum gebeten, etwas Konkretes zu den Schadensersatzzahlungen zu sagen und diese zu tätigen, sei es durch die Übergabe von Gütern oder anderer Dinge. Anderenfalls soll man der Ritterschaft erlauben, die Entschädigungen von ihren Beschädigern zu erhalten.
2. Bischof Konrad vonThüngen wünscht, dass etliche Ritter auf dem Schloss Königshofen bleiben und dass diejenigen, die nach Hause reiten wollen, bald wieder zur Besatzung zurückkommen. Etliche ihrer beschädigten Häuser müssen ausgebessert werden, da sich nicht alle im Schloss aufhalten können. Die Ausbesserung der Schäden muss die Ritterschaft, wie andere auch, selbst organisieren.
Bischof Konrad von Thüngen lässt der Ritterschaft auf ihr Anliegen eine mündliche Antwort überbringen. Er informiert sie darüber, dass er durch die Bauern Diebstahl, Raub und Brandstiftung erfahren hat. Dadurch und durch die Versoldung auswertigen Kriegsvolks ist sein Vorrat an Geldmitteln erschöpft. Wie sehr er ihnen auch wohlgeneigt ist, so weiß er nicht, ob er ihrem Anliegen stattgeben kann, da sie nicht die einzigen Adligen sind, die etwas von ihm verlangen. Aber dem Bischof gefällt der Vorschlag der Ritterschaft, sich nach Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen) zu begeben und in die Häuser der geflohenen Bürger zu ziehen. Der Bischof erklärt sich bereit, die Ritter, ihre Knechte und ihre Pferde eine Zeitlang mit Nahrung und Ausrüstung zu versorgen. Es soll zudem ein Hauptmann bestimmt werden, der neben dem Amtmann die Schlüssel zu den Toren der Stadt haben soll. Die Ritter sollen alle zugehörigen Rechtsvorteile ausüben dürfen, unter der Voraussetzung, dass sie niemanden zu Unrecht bedrängen oder belästigen . Die Ritterschaft soll den Bischof darüber informieren, wie viele dort hinziehen wollen. Diese würde er mit Proviant versehen.
Bischof Konrad von Thüngen soll der Ritterschaft ein Öffnungsrecht für das Schloss Königshofen zur Besetzung der Stadt Bad Königshofen in Grabfeld gewährt haben. Für diese Handlung liegt keine Aufzeichnung vor. Jedoch gibt es eine Antwort darauf vom Adel, in der sie sich dafür beim Bischof bedanken. Darin bitten sie den Bischof außerdem, ihnen die Häuser der Aufständigen des Bauernkriegs als Erblehen zu verleihen, da viele von ihnen keinen Wohnort in Dörfern haben.
Nota: Im Büschel Ritterschaft finden sich zum Jahr 1525 etliche Sachen, Handlungen und Ratschläge mit Grafen, Herren und der Ritterschaft bezüglich des Bauernkriegs. Auch Schadenszahlungen und andere Dinge befinden sich dort. 1. Die Ritterschaft verlangt eine Erstattung der ihnen zugefügten Schäden. 2. Wie mit künftigem Aufruhr umzugehen ist. 3. Das Versagen der Ritterschaft rechtzeitig zu handeln. 4. Wie das Verhältnis zwischen Bischof und der Ritterschaft wieder aufgebaut werden kann.