Für seine treuen Dienste und zum Schutz des Wildbanns des Hochstifts Würzburg verleiht Bischof Johann von Brunn seinem obersten Jägermeister Erkinger von Seinsheim (Erckingern Hern zu Schwartzenberg), seinen Söhnen Johann und Sigmund von Schwarzenberg (Hansen vnd Sigmunden) und deren Erben die folgenden Wildfuhrten und Wildbannne: Zum einen den Bernheimer wald mit allen zugehörigen Gründen und Wildfuhren, der zuvor Johann von Hohenlohe (Johans Her zu Hohenlohe) gehört hat. Diese Gebiet geht bis zur lucken, von dort aus über das zwerckmor vor Obergailnau (Geilnaw) bis nach Hohenburg, von Hornberg (Hornburg) nach Haltenbergstetten (Haldenbergstetten), von dort aus in das Lienthal und weiter bis nach Seldeneck (Seldeneck). Außerdem erhält er das hoch holtzlein bei Uffenheim (vffenheim), das Buch, das Frawen thaler Holtz sowie die Wälder, die um Creglingen (Kreglingen) liegen. Er erhält auch den fuchsberg, die Sultz und alles was dazu gehört. Dies schließt alle Wälder ein, die von dort bis jenseits der Ebrach (Ebrach) liegen, die von Geiselwind (Geiselwinden) über Schlüsselfeld (Schlusselfelt) bis an die Rimbach (Rintbach) fließt. Die Wildfuhren auf beiden Seiten der Rimbach gehören ebenfalls dazu. Die Grenzen bilden der Weg, der von Prühl (pruel) nach Appenfelden führt(appenfelden) und die Rimbach, die hinab zur Haslach (Haslach) fließt. Zuletzt erhält er noch den Schwanberg und den Santberg zusammen mit anderen Wildbannen des zuvor genannten von Hohenlohe und dessen Erben. Hinten angehängt werden einige Wildfuhrten und Wildbanne, die vom Lehen ausgenommen sind und die der Bischof anderen Grafen und Herren zu Lehen gemacht hat. Diese gehörten dem verstorbenen Graf Leonhard von Castell (Linhart grafen zu Castel) und werden vom Bischof an Gottfried Schenk von Limpurg (den Schenken von Limpurg), Konrad von Weinsberg (Conraden Hern zu weinsberg) und seinen Hofmeister Georg von Bebenburg (Jorgen von Bebenburg) verliehen.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg gestattet Abt Nikolaus von Gleißenberg (Niclausen) und dem Konvent des Klosters Münsterschwarzach (Schwartzach) aus Not heraus, ein Haus und den Klein- und Großzehnt, den sie zu Nordheim am Main (Northeim) bei Escherndorf (Eschersdorf) für Wein, Getreide und andere Dinge besitzen, an Abt Georg Möringer (Georgen) und den Konvent des Klosters St. Ägidien (Sant Egideen) zu Nürnberg (Nuremberg) und deren Nachfolgern für 2200 Gulden zu verkaufen. Ein Wiederkauf ist möglich. Darüber wird ein Revers übergeben.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg gestattet Abt Nikolaus von Gleißenberg (Niclausen) und dem Konvent des Klosters Münsterschwarzach (Schwartzach), etliche Zehnte an den Nürnberger Bürger Hermann Scholl (Herman Schollem) und dessen Erben für 700 Gulden auf Wiederkauf zu verkaufen. Dazu gehören alle Wein- und Getreidezehnte, die die Abtei in und um Schwarzenau (Schwartzenaw) und auf dieser Seite des Mains besitzt, die Wein- und Getreidezehnte in und um Neuses am Berg (Neuses auf dem Berg) zusammen mit dem Teil, der in die Probstei zu Dimbach (dinbach) gehört und den Getreidezehnt und alle Kleinzehnte zu Dettelbach (Dettelbach).
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg sichert den sächsischen Herzögen Friedrich II. der Sanftmütige (Hertzog Friderichen) und Wilhelm III. der Tapfere (Hertzog Wilhelmen zu Sachsen) zu, dass er die Einigung zwischen ihnen beschließt und verfasst, sobald er seine bischöfliche Weihe empfängt und das Hochstift Würzburg übernimmt. Mit der Einigung besiegelt der Bischof, dass er den beschlossenen Abmachungen nachkommt. Sie einigen sich darauf, dass er den Herzögen, aufgrund ihres Bruders Sigmund von Sachsen (Sigmund), ein jährliches Deputat zahlt. Dazu werden vier Herren benannt sowie andere Adelige, die dem nachkommen. Zudem wird der Bischof den Herzögen und Karl Truchsess von Wetzhausen (Carl truchsess) die Schulden, die sie wegen des Bischofs, seines Domkapitels haben begleichen. Des Weiteren soll der Bischof den Untertanen und Dienern der Herzöge, die Schäden genommen haben, diese ersetzen.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg gestattet Abt Johann Wolf von Karsbach (Johansen) und dem Konvent des Klosters Münsterschwarzach (Schwartzach) aus Schuldengründen den Zehnt, den das Kloster zu Sommerach (Somerach) besitzt, mit allem Zugehörigen an Anna Wolf zu Heslach (anna wulfin zu Heslach) und Andreas Sturzel (Endressen Sturtzeln) für 800 Gulden auf Wiederkauf zu verkaufen.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg erweitert das Grundstück Johann Zellingers (Hansen zellingern) und seinen Erben um ein Stück Land. Dazu erhält er noch das Land zwischen dem Grundstück und dem ummauerten Haus als Lehen. Das Grundstück liegt unterhalb des Hauses. Das neue Grundstück darf ebenfalls ummauert werden. Dafür muss er jährlich zum Martinstag zwei Pfund Pfeffer geben.
Gemeinsam beschließen der Bamberger Bischof, Anton von Rotenhan, und Graf Georg I. von Henneberg-Aschach (Jorg von Hennenberg) eine Abmachung zwischen dem Würzburger Bischof, Gottfried II. Schenk von Limpurg, dem Herzog von Sachsen, Wilhelm III. dem Tapferen (Hertzog wilhelmen zu Sachsen) sowie dem Landgrafen von Hessen, Ludwig I. (Landgraf Ludwigen zu Hessen). Diese besagt, dass es zu einem Waffenstillstand, der Fehde und Feindschaft, vom zweiten Februar bis zum 25. April kommt. Die Kriegsknechte sollen nach ihren Gelübten und Eiden, die Bürger und Bauern nach ihren Bürgschaften die angefallenen Forderungen und das bis dahin unbezahlte Geld aufgrund von Atzungen, Schatzungen, Brandschatzungen in den Zeiten des Friedens nicht einfordern. Die 400 Gulden, die Hildburghausen (Hilpurghausen) abgibt, und 500 Gulden, die durch Brandschatzung angefallen sind, sollen Graf Georg ausgehändigt werden. Das Gebot, das Würzburg (wirtzburg) gegenüber der Zent Königsberg (konigsberg) getätig hat, bleibt im Waffenstillstand bestehen. Zudem soll mit der Zent nach altem Recht gehandelt werden. Um eine Urfehde zu vermeiden, soll Würzburg Sachsen (Sachsen) in der Zeit des Friedens das Zollzeichen geben und einen Gulden Zoll einnehmen lassen. Auch die Döfern Holzhausen (haltzhausen) und Leutershausen (leuttershausen) sollen in dieser Zeit ihre Uneinigkeiten ruhen lassen. Das gleiche gilt für das Dorf Nazza (Nassa). Dennoch sollen die genannten Dörfer die Zent besuchen lassen. Würzburg soll die Forderungen an die von Eberstein (Eberstain), wegen des Schlosses Steinach a. d. S. (Steinach), vorerst bleiben lassen. Nach Ende des Waffenstillstands, sollen die Gerechtigkeiten der Betroffenen, die sich in der Zeit ereignet haben, nicht unwirksam gemacht werden können.
Die Herzöge, mit Land und Leuten im Hochstift Würzburg, sollen im Falle einer Beschädigung oder Angriffs einer anderen Person Leute stellen, die mit Pferden oder zu Fuß ausrücken und dieser helfen. Auflistung der zu zahlenden Steuern: Pro Pferd ein Schilling; pro Kuh ein Schilling; pro Fohlen drei Pfenning; pro Kalb drei Pfenning; pro Ziege zwei Pfenning; pro Schwein zwei Pfenning; pro Schaf ein Pfenning; die Steuern gelten nicht für Vieh der Grafen, Herren und Edelleute; Schlosser und Knechte mussten Steuern auf ihr Vieh zahlen; ein Mann des Hochstifts zwei Schilling; eine Frau des Hochstifts ein Schilling; Juden und deren Dienstboten mussten das zweifache an Steuern abgeben; Knechte und Mägte, die einen ganzen Lohn erhielten ein Schilling; Knechte und Mägte, die einen halben Lohn erhielten drei Pfenning; Knechte und Dienstboten der Grafen, Herren und Edelleute und Prälaten sollen und dürfen keine Steuern zahlen. Uneinigekeiten sollten durch die Neun der Ritterschaft gelöst werden. Die Einnahmen werden in vier Teilen des Landes eingenommen. In jedem Teil gibt es drei Steuereinnehmer. Von diesen werden vier von dem Bischof und seinem Domkapitel, vier von der Ritterschaft, vier von den Grafen und Herren und vier von den Rittern und Knechten gestelllt. In jedem Viertel werden Hauptleute zur Abwehr bestellt. Wie die Gewinne und Beute aufgeteilt wird, wird mit allen Eiden und der Vierteilung in Form von Briefen festgehalten.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg genehmtigt seinem Goldschmied Hansen Rullen und seiner Ehefrau Elisabeth ein Stück Land des Saalgartens, das an deren Haus angrenzt. Das Landstück, mit einer Länge einer und einer achtel Gerte sowie der Breite einer viertel Gerte, dürfen sie mit der Zustimmung des Bischofs umzäunen und bis an ihr Lebensende behalten und benutzen. Dafür sollen sie jährlich ein halbes Pfund Pfeffer am Martinstag von ihrem Hof abgeben.
Bischof Johann von Grumbach stellt Forderungen bezüglich seines Vorgängers Gottfried Schenk von Limpurg an Erkinger Willhelm von Seinsheim (wilhelmen von Sainsheim) und dieser wiederum an den Bischof. Bei den Forderungen des Bischofs geht es um Löwenstein (Loenfels) und etliche Nutzungsrechte und Güter zu Vellberg (wilperg) sowie 200 Gulden, die dort eingenommen wurden. Bei den Forderungen der beiden von Seinsheim geht es um 600 und 400 Gulden zu Herbolzheim (Herboltzheim), Beisentzheim und Geldersheim (Geltersheim). Bei dieser Handlung steht ebenfalls, dass Seinsheim (Saunsheim) an das Landgericht gehört und, dass die Gerichtsbarkeit über Schloss Hohenkottenheim (Hohen Cottenheim) beim Herzogtum Franken liegt und ebenfalls an das Landgericht gehört.