Bischof Hermann von Lobdeburg gibt Graf Poppo (Graue Bopen), dem Burggrafen zu Würzburg, die beiden Dörfer Nickersfelden (Nickersfelden) und Untermaßfeld (Nidermasfeld) zu Mannlehen. Der Kirchensatz zu Untermaßfeld ist jedoch ausgenommen, da diesen bereits ein Bischof zu Lehen hat.
Vor Heinrich von Brauneck (Hainrichen von Braunek) haben Ulrich von Hohenlohe-Brauneck (Vlrich von Hohenlohe von Braunek) und seine Mutter Adelheid (Adelhait) die Vogtei von Markelsheim (Markoldshaim) von Bischof Manegold von Neuenburg als Mannlehen bekommen.
In Markelsheim (Markoldshaim) bekommt Herr Heinrich von Brauneck ( Hainrich von Brauneke) das Dorf, die Vogtei, die Kirche Sankt Kilian, Leibeigene, den Zehnt und den Weinzehnt als Mannlehen von Bischof Andreas von Gundelfingen.
Heinrich Baunach (Baunacher) zu Schwanberg (Swanberg) erhält von Bischof Wolfram von Grumbach eine halbe Wagenladung (fueder) Wein vom Zehnt zu Mainbernheim (Mainbernhaim), eine Burgwohnung auf dem Schwanberg und den Acker, der dazu gehört, als Mannlehen.
Bischof Albrecht von Hohenlohe: Bischof Albrecht von Hohenlohe macht Johann von Henneberg-Schleusingen (Johannsen von Hennenberg) mit Bewilligung seines Domkapitels das Marschallamt und den Titel des Burggrafen des Bistums und Herzogtums zu Mannlehen. Durch seine Zugehörigkeit zur Grafschafft Henneberg beinhaltet dies auch die Gerichte, die Zentgerichte, den Wildbann, das Geleit, den Zehnt, die Festungen und andere Güter und Rechte, die innerhalb des Bistums und Herzogtums Franken im Hochstift Würzburg liegen, zum Amt und der Grafschaft gehören und die er oder oder die Seinen zu Lehen haben. Dafür gibt und schwört er dem Bischof die Lehnspflicht und übergibt ihm darüber ein besigeltes Revers.
Beim Verkauf der Gefälle und Nutzungen des Ober- und Untermarschallamtes besteht die Gefahr, dass man diese verwechselt oder auf einem anderen Wege verändert und für eigen einbezieht. Dann ist die Wahrheit ans Licht gekommen, dass Graf Johann von Henneberg (Hanns von Hennenberg) des Stifts Marschallamt, das Burggrafentum zu Würzburg und die Grafschaft Henneberg, samt den Gerichten, Zentgerichten, Wildbännen, Geleitrechten, Zehnten und anderen Gütern und Rechten, die den zuvor genannten zugehörig sind, zu Mannlehen empfängt. Darüber gibt es besiegelte Dokumente.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Graf Wilhelm von Henneberg (Wilhelmen von Hennenberg) und dessen Bruder Graf Heinrich (Graue Hainrichen) die Stadt Meiningen (Mainingen) für 6,000 Gulden. Die Grafen müssen jährlich pro 15 Gulden einen Gulden abgeben. Sollte der Stadt dieses Gefälle nicht reichen, soll ihnen der Überschuss an Einkommen der beiden Dörfer Vachdorf (Vachdorf) und Queienfeld (Quinnuelt) erstattet werden. Bischof Johann von Brunn behält sich die geistlichen Lehen, Mannlehen, Ritterschaft, Erbhuldigung, Gefolge, Öffnungsrechte und Landsteueuer vor.
Berthold Han, Pfarrer von Meiningen (Mainingen), gibt den Brüdern Friedrich und Karl Marschall ( Fritzen vnd Carln den Marschalken) zwei Mühlen und acht Güter der Pfarrei Meiningen als Mannlehen. Dafür bekommt er 22 Äcker und Wiesen zwischen Meiningen (mainingen) und Walldorf (waltorf). Dies wird von Bischof Gottfried von Limpurg bestätigt. Die Brüder übergeben ihm darüber eine Bestätigung, dass sie die zwei Mühlen und die acht Güter anstatt der Wiesen vom Hochstift als Mannlehen empfangen.
Der Kirchensatz der Pfarrei zu Mainbernheim (Mainbernhaim) steht den Grafen von Castell zu. Diese verkaufen jedoch den Kirchensatz. Bürgermeister, Gemeinderat und Bischof Johann von Grumbach bewilligt ihnen, dass sie Selbige auf ewig als Mannlehen erhalten, was sie später auch bekommen.
Bischof Lorenz von Bibra: Im ersten Lehenbuch von Bischof Lorenz von Bibra steht auf dem elften Blatt, dass Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen (Wilhelm von Hennenberg) das Marschallamt des Hochstifts Würzburg zu Mannlehen empfängt, wie zuvor sein Vater.