2 Heller Gült sind bei Röthlein (Rodlein) auf Ablösung verpfändet.
Heinrich von Eichelsdorf (Heinrich von Eggesdorff der elter) und seine Ehefrau Jutta (Jutha sein Hausfrawm) verpfänden ihren Besitz in den Dörfern Rod (Rode), Sulz (Sultza) und Steinbach (Steinbach) an den Bischof Albrecht von Hohenlohe. Diese Besitztümer sollen wiederum die Kinder von Herr und Frau von Eichelsdorf (Eggesdorff) zu Lehen bekommen. Das Hochstift bekommt zudem die Atzung des Dorfes Sulz (Sulzta).
Bischof Gerhard von Schwarzburg und Rudolf II. von Wertheim (Rudolf von wertheim), welcher Stadthalter und Domdechanat des Domkapitels ist, geben den Brüdern Johann und Peter Seibot (hansen vnd pettern Sybaten) ein Gut mit seinen Zugehörungen, welches bei Rambach (Rombach) liegt. Bisher gingen davon ein Pfund Heller und ein Huhn an das Amt Thüngfeld. Stattdessen sollen die Brüder und deren Erben ein Tagwerk bei Rambach (Rombach) gelegen und ein Tagwerk zu Sambach (Sandfach) gelegen vom Bischof zu Lehen bekommen. Auch bekommen die beiden das Gewässer zum Fischen bei Ebrach (Ebrach) über Rambach (Rombach) bis zum Sandbach (Sandbach). Der See an der Stadtmauer von Schlüsselfeld (Schlusselfelt) und Raibach (Rainbach), welche in ihrem Zent liegen, sollen frei und ledig bleiben.
Bischof Johann von Egloffstein steht in der Schuld von Peter Reinburg (pettern Reinburg), welcher Bürger von Nürnberg ist, und gibt ihm deshalb für fünf Jahre den Zoll von Randersacker (Randersacker). Allerdings behält der Bischof den Geleitschutz.
Bischof Johann von Brunn kauft die Burg Rodheim vor der Höhe (Rodheim das Schlos) von Bernhard von Reurieth (Betzen von Rewrit) und seiner Ehefrau Anna von Reurieth (annen seiner Hausfrawen) für 1400 Rheinische Gulden. Diese Summe sollen die beiden Eheleute und deren Erben innerhalb von zehn Jahren bezahlt bekommen. Jährlich bekommen sie vom Bischof 93 Rheinische Gulden am 11. November bezahlt und sechs böhmische Pfennige und drei Pfennige von der Gült vom Bürgermeister und dem Rat in Meiningen (mainingen), die in der Stadt Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen) ausbezahlt werden. Da Bürgermeister und Rat von Meiningen mitbeteiligt sind, bürgen diese mit für die Zahlung der Geld
Bischof Johann von Brunn verkauft mit Einwilligung seines Domkapitels das Schloss und Amt Rottenstein mit Zentgrafen, Zentgerichten, Dorfgerichten, Leuten, Gütern, Dörfern, Kirchhöfen, Ungeldern, Äckern, Wiesen, Weingärten, Holz, Feldern, Wäldern, Seen, Seenstetten, Gewässern, Weiden, mit Gült, Zinsen, Renten, Gefällen, Beden, Steuern, Frauen, Diensten, Atzungen, Wildbann und allen Zugehörungen an Kaspar IV. von Bibra (Casperi von Bibra) für 9124 Rheinische Gulden. Hiervon wird nichts ausgenommen. Die Geistlichkeit, Mannlehen, der See zu Neuses (Neuses), der kleine See zu Brunn (Brundorff) und zwei weitere Seen zählen dazu. Auch Schloss und Amt Bramberg, das Dorf Gemeinfeld (Gemeinfelt), welches an Karl Truchsess von Wetzhausen (Carln Truchsessen zu wetzhausen) verschrieben ist, gehören dazu.
Bischof Johann von Brunn schuldet dem Ritter Rörich II. von Eisenbach (Rorichen von Eisenbach rittern) und seinen Erben 1100 Gulden. Für die Summe soll der Bischof ihm einen jährlichen Zins geben. Diese Schulden gehen auf Ritter Hermann II. Riedesel (Herman Rittsel ritter) über, welcher sich mit Bischof Gottfried Schenk von Limpurg abspricht. Sie vereinbaren, dass der Bischof ihm auch Zinsen und Entschädigungen, sowie 1000 Gulden, die er in 20 Jahren abbezahlt, gibt. Dafür ist Hermann II. Riedesel (Herman Rittsel ritter) sein Leben lang Lehensmann des Hochstifts und nach ihm sein ältester Sohn.
Florian Geyer von Giebelstadt (Florian Geier von Gibelstat) verkauft seine Hälfte von Kleinrinderfeld (clein Rinderfelt) samt der Vogtei und der Schirmherrschaft der Pfarrkirchen, sowie ein Gut und den Zehnt bei Rohrsee (Rorensehe) samt den Leuten, Gütern und dem Frondienst für 525 Gulden an Bischof Lorenz von Bibra.
Tristan Zobel (Tristan chorher zu Sant Burghart), Friedrich Zobel (Friitz bede Zobel) und deren Schwester Margaretha Zobel (Margaretha Zoblin ir Schwester) verkaufen mit Einwilligung des Geistlichen Gerichts und Landgerichts Teile ihres Testaments für 1000 Gulden an Bischof Lorenz von Bibra und seinem Stift. Diese beinhalten die Hälfte der Schutzherrschaft der Pfarrei zu Kleinrinderfeld (clein Rinderfelt), und die Hälfte ihres Drittels der Vogtei, dazu jährlich die Hälfte des Drittels der Bauschenkung auf der Kirchweih von Kleinrinderfeld, sowie Frondienst und Atzung von Kleinrinderfeld.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt gestattet es Thomas Barthelwesen (Thomassen Barthelwessen), eine Mühle am Bach bei Rod (Rodt) und der Hildenburg zu bauen. Hierfür muss Thomas Barthelwesen am 11. November jedes Jahr Zinsen abgeben. Von diesen Zinsen gehen zwei X, zwei X, zwei Zwölfer. 20 Denare in die Kellerei, zwei Fron des Landes vom Schloss Hildenburg oder zwei Zwölfer. Erbhuldung, Steuer,