Informationen darüber, wie ein Haus und eine Gülte zu Lehen gemacht werden, stehen im Schrein unter dem Buchstaben D.
Die freie Getreidemarktsordnung zu Würzburg findet sich in liber 1 diversarum formarum Conradi folio 182. [Nachtragshand: Informationen zum Getreidemarkt, Bäcker, Vorkaufsrecht und Markpanir finden sich auf folio 188. Informationen zur Ausfuhr und dem Vorrat von Getreide findet sich auf folio 198. Informationen zum Preis und zur Bezahlung der Gült finden sich auf folio 157. Informationen zum Verkauf von Hafer im Hochstift finden sich auf folio 202 und 265. Die Zufuhr des Überschusses auf den Markt findet sich auf folio 148, 149, 150 und 151. Getreide verleihen, Kauf von Getreide in der gemain, freie Getreidemärkte, Festlegung eines festen Verkaufspreises, Bäcker verkaufen Getreide. Die Besichtigung von Getreide des Hochstifts und der Klöster findet sich in liber 2 diversarum formarum Conradi.]
Fries gibt an, dass aus dem Liber feudorum antiquus hervorgeht, dass das Hochstift Würzburg nicht nur den Zehnt zu Nenzenheim (Nentzenhaim) besitzt. Zu seinem Eigentum gehören auch etliche Gülte, Hühner und anderes. Es fehlen jedoch Angaben darüber, wie mit diesen Eigentum weiter verfahren wird.
Kraft III. von Hohenlohe-Weikersheim (Craft von Hohenlohe) und seine Ehefrau verkaufen neben anderen Lehen und Gütern ihre Weingült mit Gerechtigkeiten und Nutzungsrechten der Höfe, Häuser, ihren Hofrat und ihren Weinzehnt zu Winterhausen (winterhausen) und daselbst zwei gefreite Höfe mit ihren Leuten, den Nutzungsrechten, dem Gefälle und den Gerechtigkeiten an Bischof Otto von Wolfskeel und das Hochstift Würzburg für 5000 Pfund Heller.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet an Eberhard von Ostheim (Eber[harten] von Osthaim) 260 Pfund Heller der jährlichen Gülte von dem Amt Bad Neustadt an der Saale für 3000 Pfund auf Wiederlösung.
Bischof Johann von Brunn kauft 25 Malter jährlichen Gülts des Dorfes Müdesheim (Mutichshaim oder Muteshaim), welches im Amt Arnstein (Arnstain) gelegen ist, zusammen mit anderen Gütern von Weiprecht von Helmstatt (Weiprechten von Helmstat).
Bischof Konrad von Thüngen verleiht Johann Niederlandern (Hannsen Niderlanderen) die Mühle des Stifts, welche sich in Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) vor der Salzpforte befindet, als Erblehen für 300 Gulden sowie jährliche Gült, Gefälle und Handlohn.
Das Stift Öhringen (Stifft Oringaw) trifft eine Abmachung mit Bewilligung von Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt als Ordinariat und den Grafen von Hohenlohe (Grauen von Hoenlohe) als Schutzherren und Vögten darüber, dass Hieronymus und Wolf von Vellberg (Heronymussen vnd Wolffen von Velberg) ein Drittel vom Groß- und Kleinzehnt zu Vellberg (Velberg), Bruchel (Bruch), Zimmern (Zimmern), Eschenau (Eschenaw), Talheim (Talhaim), Sulzdorf (Sultzdorff), Hundsbach (Hurlebach), Jagstrot (Jagstrodt), Hohestadt (Höenstatt), Unterscheffach (Scheffach), Stadelhofen (Stadel), Altdorf (Altdorff), Schloss Stollburg (Stoke burg), Steinbach-Hallenberg (Stainheken), Neuberg (Newburg), Kleinaltdorf (Clain Aldorff), Großaltdorf (Grossen Aldorff), Ohausen (ohausen), Tüngental (Thungen thal), Hessental (hesenthal), Neubronn (Neunbron) und Kerleweck (Kendelwek) mit allen Zinsen, Gült, Wiesen und Äckern, dem Handlohn, dem Heuzehnt, den Gütern und Nutzungsrechten für 35 Gulden jährlich und die Zugehörungen zu Velberg für 700 Gulden vom Hochstift Würzburg zu Mannlehen bekommen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft mit dem Einverständnis seines Domkapitels den Teil der Güter und Lehen zu Öttershausen (Ottershausen), die das Stift inne hat, samt der Gült, der Bede, der Steuer, dem Weihnachts- und Fastnachtshuhn, der Frondienste, des Ungelds, des Reisdiensts, der Gerechtigkeiten und Herrlichkeiten und speziell des Schaftriebsrechts für 1100 Gulden an Albrecht von Berg (Albrecht Schrimpff). Ausgenommen sind das Geistliche Gericht, das Landgericht und das Zentgericht.
Heinrich Zobel von und zu Giebelstadt (Hans Zobell von vnd zu Gibelstat) hat mit der Ratifikation des Vertrags durch Bischof Friedrich von Wirsberg und das Domkapitel zu Würzburg seinen Teil vom Weinzehnt, welcher in Kleinochsenfurt und Sommerhausen (klein Ochsenfurther vnd Sommerhauser) liegt, und Zinsen über drei Haller, 1/2 Teil der Datz, fünf Fastnachts- und sechs Michelshühner, 1/4 vom Wein- und Getreidezehnt von Bergtheim bei Uffenheim (Berchthain bey Vffenhaim), zum Tausch angeboten. Das Gebiet des Weinzehnts reicht beginnend am weißen Kreuz in Sommerhausen bei dem Weingarten von Thomas Schmidt (Thomas Schmids), der zum Teil in den Grund des Markgrafen Georg Friedrich I. von Brandenburg-Ansbach-Kulmbach (hern von Onspach) reicht, und von Konrad Zeitlers (Conrath zeittler) Weinberg zu Ochsenfurt (Ochsenfurth) bis zu den Steinrutschen von Georg von Thüngen (Jörg vom Tungen). Davon soll jährlich das Kehrmehl zu Neustadt an der Aisch (Newstatt an der Aich), 1/3 vom Groß- und Kleinzehnt zu Dittelbrunn (diffenthal), welches im Amt Bütthard (ampt Buthart) liegt, alle drei Ritterlehen sowie sein Hof bei Fuchsstadt (Fuchsstatt) und jährlich zweieinhalb Teile der Korngült an den Würzburger Ratsherren gegeben werden. Heinrich Zobel von und zu Giebelstadt soll 800 Gulden an Zacharias Furder (herrn Zacharir Furderern, den Chorherren des Stifts Neumünster (Newen munster) und Besitzer der Pfarrei von Kleinochsenfurt, für den Wein- und Getreidezehnt zu Darstadt (darstatt) zusammen mit allen Eingehörungen und dem Gut zu Gostmannsdorf (Gostmanssdorffer) und Winterhausen (winter Hauser) und dem Acker der zur Pfarrei gehört und das Eigentum des Hochstifts im Tausch zahlen. Wenn Heinrich Zobel von und zu Giebelstadt dann den ertauschten Zehnt von Bischof Friedrich von Wirsberg zu Mannlehen bekommt, werden dafür die genannten drei Zehnte des Stiftes und die besprochenen Mannlehen der Pfarrei von Kleinochsenfurt zugeteilt und inkorporiert.