Niemand soll bei, ober- oder unterhalb der Mainmühle fischen. Dies wird für gewöhnlich bestraft.
Bischof Johann von Brunn hat die letzten Jahre seines Lebens laut Fries ein seltsames Regiment geführt. Er macht Schulden und gibt dafür Vorräte her, verschreibt und verpfändet Ämter, Schlösser, Städte, Zölle, Geleitrechte, Wildbanne, Zehnten, Zinsen, Gülten, Gerichtsrechte und anderes. Als ihn das Domkapitel davon abhalten will, widerstrebt sich der Bischof und es kommt zu Fehden und Kriegen. Diese gehen zum Nachteil des Stifts aus, dafür jedoch zugunsten der Markgrafen zu Brandenburg-Ansbach (Onoldsbach). Die Markgrafen vermitteln im Streit zwischen Bischof Johann von Brunn und seinem Domkapitel und bemühen sich um Einigungen zwischen den beiden Parteien. Als Vermittler in diesem Rechtsstreit bereichern sie sich an ihrer Obrigkeit und nehmen dem Stift seinen Geistlichen-, Land- und Zentgerichten die Zölle, Wildbänne, Geleitrechte und Klöster.
Nachdem Bischof Johann von Brunn verstorben ist, hinterlässt er das Stift Würzburg mit hohen Schulden. Sein Nachfolger Bischof Gottfried Schenk von Limpurg hat deswegen allerhand damit zu tun, die Gläubiger um Geduld zu bitten. Nach und nach breiten sich die Markgrafen im Stift weiter aus und verspüren hierbei nur wenig Widerstand und Gegenwehr, bis diese in die Regierung erhoben werden sollen. Bischof Johann von Brunn schreitet ein, da er diese Zugriffe leid ist. Er bittet Markgraf Albrecht von Brandenburg davon abzusehen und die Obrigkeitsrechte zu wahren und diese beizubehalten. Markgraf Albrecht beharrt jedoch auf seine Gewohnheiten, weswegen die Angelegeneheit in die Stadt Roth bei Nürnberg getragen wird. Es wird eine schriftliche Einigung getroffen.
Bischof Rudolf von Scherenberg einigt sich mit seinem Domkapitel, dem Bürgermeister, dem Rat und der gesamten Gemeinde der Stadt sowie der Vorstädte zu Würzburg. Geplant ist der Bau einer neuen Mühle bei St. Burkard am Main (S Burghart). Rudolf von Scherenberg trägt eine Hälfte der Kosten, das Domkapitel und die Stadt Würzburg tragen die andere Hälfte. Nach Fertigstellung der Mühle sollen Rudolf von Scherenberg, seine Nachfolger sowie das Domkapitel und die Stadt Würzburg jeweils an der Nutzung und den Einnahmen beteiligt sein. Ritter Konrad von Hutten (Conrat von Huten) sagt ihnen zunächst 2000 Gulden für den Bau der Mühle zu einem jährlichen Zins von 100 Gulden zu. Diese Vereinbarung kommt jedoch nicht zustande. Zur selben Zeit bauen der Propst, der Dekan und das Kapitel zu St. Burkard (Sant Burghart) die dortgelegene Kirche weiter aus, weshalb der Bau der Mühle zurückgeht. Für den Bau werden hohe Kosten aufgebracht, dieser aber nie fertig ausgebaut, wie zu Fries Zeiten noch zu sehen ist.
Bischof Rudolf von Scherenberg erlaubt dem Bürger Johann Kuntzer (Hannsen Kuntzer) eine Mangel in Bad Neustadt an der Saale (Newenstat) zu errichten und zu verwenden. Das gilt auch für seine Erben, sie müssen dafür jährlich einen Gulden und ein Pfund Pfeffer Zinsen dafür bezahlen. Fünf Jahre später wird dies von Bischof Lorenz von Bibra bestätigt.
Bischof Lorenz von Bibra, das Domkapitel, der Bürgermeister sowie der Rat und die Gemeinde Würzburg kommen zusammen, um sich erneut dem Bau einer Mühle zu widmen. Auf Rat der beteiligten Werkleute soll die neue Mühle am Main entweder am Kloster Himmelspforten, oder über- beziehugnsweise unterhalb des Steinberges gebaut werden. Bischof Lorenz von Bibra finanziert eine Hälfte des Baus, die andere Hälfte übernehmen das Domkapitel und die Stadt Würzburg. Nach dem Ausbau der Mühle werden die Nutzungsrechte und die Einnahmen gleichermaßen unter den Stiftern aufgeteilt. Bischof Lorenz von Bibra holt für den Bau der Mühle Handwerker von außerhalb nach Würzburg und hört auf den Rat derselben, bezüglich des Bauortes der neuen Mühle.
Der Herzog Johann von Sachsen (Hertzog Hanns von Sachsen) und Landgraf Phillip von Hessen (Landgraue Philips von Hessen) werfen dem Stift Würzburg vor, dass dieses ein Bündnis gegen sie errichtet habe. Kurz darauf gibt Landgraf Philpp bekannt, dass er dem Stift unrecht getan habe. Der hierdruch entstandene Nachteil für Bischof Konrad von Thüngen wird vom Domkapitel beglichen. Mitunter übertragen sie ihm ihren Anteil an der Mainmühle, somit gehört die Mühle ab diesem Zeitpunkt allein dem Würzburger Bischof.
Der Bürgermeister und der Rat zu Würzburg lassen die aufständischen Bauern zu ihnen sprechen und verbünden sich mit denselben. Aufgrund des Bruchs mit der Obrigkeit nimmt Bischof Konrad von Thüngen ihnen ihren Anteil an der Mainmühle.
Bischof Konrad von Thüngen verkauft Matthias Brentz (Matthes Brentzen) eine Behausung an der Pleich beim Kirchhof der Juden für 400 Gulden. Er und seine Erben dürfen dort eine Mangel errichten und benutzen. Dafür soll er jährlich einen Gulden und ein Pfund Pfeffer als Erbzins bezahlen. Sollte es zu Schulden kommen, muss zusätzlich ein Handlohn entrichtet werden.
Schloss, Stadt und Amt Meiningen (Mainingen) samt allen Zugehörungen, Dörfern, den Bürgern, Gütern, Gerichten, Obrigkeiten, Herrlichkeiten, Rechten, Gerechtigkeiten, Gefällen und Nutzungen überträgt Bischof Konrad von Bibra an den Grafen Wilhelm von Henneberg (Grauen Wilhelmen von Hennenberg). Bischof Konrad von Bibra erhält im Gegenzug Schloss und Amt Mainberg (Mainberg). Dies geschicht unter der Bedingung, dass sollte das Geschlecht Henneberg aussterben, das Stift Würzburg Schloss und Amt Mainberg für 30000 auslösen und wieder an das Stift bringen kann. Sollte Graf Wilhem oder seine Erben Geld benötigen, kann der Bischof für 50000 Gulden Schloss, Stadt und Amt Meiningen bezahlen.