Bischof Iring von Reinstein-Homburg kauft die Gueter und Nutzungsrechte an Gülchsheim (Gulichsheim etliche guetere und nutzunge) von Otto Schenk von Seinsheim und seiner Ehefrau Gisela von Hemmersheim ( Schenk Oten uns seiner Hausfrawen Giseln von Hennershaim).
Konrad von Schefftal (Contz von Schefftal) verkauft Bischof Gerhard von Schwarzburg eine Wasserburg mit Vorhof und Graben in Godeldorf (Godelndorff). Dazu kommen allen Nutzungsrechte, Renten, Gefälle, Zinsen, das Dorfgericht, die Gülte, Güter, alle Gewässer, Äcker, Wiesen und Weiden. Zusätzlich dazu verkauft er noch den Großzehnt und Kleinzehnt.
Bischof Rudolf von Scherenberg macht ein Haus in Gemünden (Gemunden), welches ursprünglich ein Mannlehen war, zum Zinslehen für Johann Hofrichter zu Gemünden (Hanns Hoffrichter zu Gemunden). Zusätzlich verleiht der Bischof ihm noch eine Zinsabgabe von jährliche drei Pfennig. Im Jahr 1563 überträgt Bischof Friedrich von Wirsberg die gleichen Rechte an Wolf Wanker (Wolff Wanker). Zusätzlich überträgt der Bischof ihm das Baurecht an dem Haus, damit er das Haus erneuern kann. Zuvor hatte Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt wohl bereits eine ähnliche Erlaubnis erteilt.
Abt Thomas Neidlein von Oberzell (Abt Thomas zu Obernzell) verpflichtet sich 200 Gulden an Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt für einen Hof in Geroldshausen (Geroltshausen) innerhalb der nächsten zwei Jahre zu bezahlen. Der Hof war ursprünglich ein Lehen für Konrad Hoffmann (Contz Hoffman) und ein Lehen des Klosters, ist nun aber Eigentum des Klosters.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft Hans Gemel (Gemel Has), dem Vogt zu Mainberg, zwei Häuser, eine Scheune, einen Stall, eine Hofstatt zusammen mit einem Garten, einer kleinen Wiese (wisfleken), einem Weingarten, einem Kräutergarten und einiges an Hausrat in Mainberg (Mainberg). Diese Güter haben zuvor Andreas von der Kere (Endress von der Kere) gehört. In der Kaufurkunde sind ausdrücklich folgende Dinge genannt: das Haus des Stifts unterhalb des Schlosses in Mainberg am Meerbach (jhenseits der Marbach) zusammen mit den Hofstätten, Scheunen, Stallungen und der Garten sowie alle Zugehörungen und alles, was mit Zäunen oder Mauern eingegrenzt ist. Dazu kommt noch ein Kelter mit drei Fässern für zehn Fuder Getreide, zwei Tischen, von denen einer beschlagen, der andere verzinnt ist, drei Spannbetten, zwei alte Holzbestände für die Beheizung der Küche zusammen mit der Hackbank und einem eingemauertem Kessel. Weiterhin wird eine Scheune genannt mit einer kleinen Wiese auf einem Viertel Feld und das Tor des oben genannten Hauses, drei Morgen Weingarten, ein einhalb Morgen Wiese und ein Kräutergarten. Bei all diesen Gütern ist die Herrschaft, der Fron, alle Dienste und Steuern, die Lehensherrschaft und die Abgabe von Zinsen und dem Handlohn - wie auch bei anderen Gütern in Mainberg - dem Stift vorbehalten. Hans Gemel muss dementsprechend einige Abgaben an den Stift entrichten: Für das Haus, die Hofstatt, die Scheune, den Stall und den Garten ein Pfund Geld und zwei Fastnachtshühner an St. Martin; für die Scheune und die kleine Wiese jährlich ein Michelshuhn; für die drei Morgen Weingarten jährliche drei Fastnachtshühner und den Zehnten; für die ein einhalb Morgen Wiese zwei Michelshühner und zwei Pfennige für den Zehnten; für den Kräutergarten ein Michelshuhn. Diese Abgaben dürfen an niemanden anderen entrichtet werden als an den Würzburger Bischof.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft mit Bewilligung seines Domkapitels den Anteil des Hochstifts am Schloss Lichtenstein (Lichtenstain) mit den dazugehörigen Bauten, fünf Selden am Schlossberg, dem Dorf Herbelsdorff (Herbelsdorff) und der Hälfte am Dorf Buch (Buch) sowie allen dazugehörigen herrschaftlichen Rechten, Gerichten, Privilegien, Leuten, Gütern, Diensten, Gülten, Zinsen, Renten, Gefällen, Gehölzen, Äckern, Wiesen, Seen, Deichen, Gewässern, Weiden, dem Pflugfeld und Sonstigem, außerdem einen Anteil am zum Schloss gehörigen gemeinen Wald, außerdem einen Wald namens (Leiden sowie den Wald rund um den Lichtenstein, zwei zehntfreie Wiesen bei Frickendorf an der Baunach (Frikendorff an der Baunach) und deren Nutzrechte, die Zehnten von Herbelsdorf (Herbilsdorff) und Lorre (evtl. Lohr) mit ihren Rechten, und weiteres, mit Ausnahme der geistlichen Gerichtsbarkeit, des Landgerichtszwangs und der Zentobrigkeit, nach Laut eines übergebenen Registers für 3000 Gulden urtätlich an Sebastian von Lichtenstein (Lichtenstain), Amtmann zu Bramberg (Bramberg). Die genannten Güter und Rechte sind mit Ausnahme der beiden Zehnten vom verstorbenen Jakob von Lichtenstein an das Hochstift gekommen; Sebastian von Lichtenstein soll all dies mit Ausnahme des Zehnten als ritterliches Mannlehen empfangen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt erlässt eine Waldordnung für den hochstiftischen Wald namens Ahorn, auch andere im Amt Lauda liegende und zum Kloster Gerlachsheim (closter Gerlachshaim) gehörende Wälder: Als Standardmaß für Brennholz soll künftig das Klafter anstatt der Morgen verwendet werden. Jeder soll am ihm zugewiesenen Ort die Bäume ebenerdig fällen, die Äste und Zweige der gefällten Bäume ebenfalls absägen, das Reisig bündeln und zusätzlich zu den Holzscheiten erhalten.Jeder soll die alten hegereyser (Baum als Verbotszeichen) verschonen, und wo sich keine befinden, alle drei Klafter die größten Bäume als hegreiser stehen lassen. Äste, Zweige und Reisig sind aufzusammeln und zu binden, und vor Walpurgis (01. Mai) wegzubringen oder ggf. im Wald auf freien Plätzen zu lagern, sofern es diesen und den jungen Trieben nicht schadet. Jeder soll seine Schläge sauber ausführen. Auch künftig soll es nicht mehr als einen berittenen Förster geben, der selbst nicht beim Fällen beteiligt sein soll ohne Befehl seines bischöflichen Dienstherren. Als Wärter des Waldes soll er ggf. Schäden melden, und jährlich vier oder fünf Malter Getreide von der Kellerei Lauda und 15 oder 16 Malter Hafer vom Kloster Gerlachsheim für sein Pferd und etliche Klafter Holz für sein Haus erhalten. Da in den Wäldern mit dem Namen Rainbuch, Aichholtz und Hage neben Bauholz auch kleines Brennholz und Reisig wachsen, sollen Amtmann und Keller die Ernte des Kleinholzes ausweisen; der Pfarrer, der Förster, die Hübner und der Türmer sollen ihr Holz im Wald Ahorn und an der Straße zugewiesen bekommen. Ein Klafter Holz soll vier Ort sieben Schuh breit, sieben Schuh hoch und fünf Schuh lang sein. Die jährlich zustehende Menge an Holz für Pfarrer, Förster und Türmer beträgt [Leerstelle im Original]. Amtmann und Keller dürfen nach Bedarf Brennholz fällen, dürfen dazu aber niemanden sonst mitnehmen. Die Häuser und Scheunen der Hübner sollen jährlich inspiziert und bei Bedarf ausgebessert werden; in diesem Fall erhalten sie Bauholz.
Andreas Gessner (Endres Gessner), Bürger in Bad Neustadt a. d. Saale (Neustatt an der Saal) stellt sich im Zweiten Markgrafenkrieg gegen das Hochstift Würzburg. Deshalb entzieht Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt ihm alle Güter, die Andreas Gessner in Neustadt a. d. Saale besitzt, und überträgt sie an seinen Rat Doktor Johann Balbo (doctorn Johannis Balbo seinem Rath). Laut dem Eintrag sind die Güter in Bad Neustadt a. d. Saale auf fünf Geschwister verteilt und Andreas Gessner besitzt dementsprechend nur ein Fünftel der Güter, die dann an Johann Balbo gehen.
Der Propst des Klosters Heidenfeld, Andreas I. Emes (Probst Andres zu Haydenfeldt) kauft nach der Einwilligung Bischof Melchiors Zobel von Giebelstadt das Recht an einer jährlichen Getreidegült von sechs Malter Roggen und zwei Malter Hafer nach Schwartzacher mas und das Recht an Zinsen im Wert von 18 Pfund, 16 Pfennig und 1 Heller von Valentin Fuchs von Dornheim zu Wiesentheid (Valtin Fuchs von Dornhaim zu Wisenthaid) für insgesamt 226 Gulden. Diese Abgaben betreffen zwei Huben des Klosters Heidenfeld in Kraisdorf (Greisdorff). Im Kauf eingeschlossen sind außerdem alle Gefälle, Lehensrechte, Gerichtsrechte und weitere Rechte. Laut einem Register über diesen Verkauf empfängt der Propst alles als Erbzinslehen vom Würzburger Bischof.
Bischof Friedrich von Wirsberg vererbt Johann Wilhelm Fuchs zu Gleisenau (Hans Wilhelm Fuchs zu Gleichsenaw) drei Äcker Wiesen oberhalb des Dorfs Gleisenau, das zur Pfarrei Eltmann (Eltmain) gehört für 79 Gulden.