Die Heideckschen (Haidecksche) Lehen beinhalten folgendes: Das Gericht und die Vogtei zu Sachsen (Sachsen), das Gericht und zwei Höfe zu Immeldorf (Imelendorf), die Vogtei zu Rammersdorf (Rumelsdorf), die Vogtei in Gödersklingen (Gotlinsclingen), die Vogteien zu Wippendorf (Wipendorf), Herpersdorf (Herbrandsdorf) und Langenloh (Langenloch), Alllmersbach im Tal (Almarspach), das Ackerland zu Eyb (Eib), Vestenberg (Vestenberg) und der Zehnt zu Iphofen (Iphouen).
Alle anderen Obrigkeitsrechte, Gerichtsrechte, Gefälle, Nutzungsrechte und andere Rechte an den Leuten und Gütern zu Heidingsfeld (Haidingsfelt), die Lehen des Stifts Fulda gewesen sind, gehen nach dem Tod von Herzog Friedrich von Rothenburg an Kaiser Barbarossa und nach dessen Tod in den Reichsbesitz über. Sein Sohn Herzog Konrad zu Schwaben gibt einen Hof in Heidingsfeld mitsamt etlichen Gütern, Zinsen, Gülten, Nutzungsrechten und Zugehörungen unter Vermittlung durch einen Würzburger Bischof an das Kloster Waldsachsen (Waldsachsen). Die genannten Güter und Rechte gehen zuerst an das Hochstift Würzburg und dann an die Bürgerschaft zu Heidingsfeld über.
Gernot Hofschultheiß (Gernot Hofschultais) erhält von Bischof Andreas von Gundelfingen den Löwenhof (Lewenhof), 250 Morgen Ackerland, 3 Morgen Weingärten am vorderen newenberg und das Gericht zu Pleichach als Lehen. Dieses Gericht richtet über die Berufsgruppen der Fleischer (Flachhawer), die Lohgerber (Löber) und die Gärtner (Gertner). Dieses Gericht existiert zu Fries Lebzeiten nicht mehr.
In Heidingsfeld (Haidingsfeld) gibt es mindestens 72 Huben und dementsprechend viele Hübner. Der Herr von Heidingsfeld war bis zu seinem Tode Konrad von Hohenlohe (Conrad von Hohenlohe). Nach seinem Tod wird sein Bruder Gottfried von Hohenlohe (Gotfrid) Herr zu Heidingsfeld. Zwischen Gottfried und den Hübnern kommt es zum Rechtsstreit. Dieser wird von Bischof Wolfram von Grumbach geschlichtet. Es wird festgelegt, dass die Hübner Gottfried und seinen Erben jährlich 6 Fuder Wein und alle anderen Gülten ableisten müssen. Falls die Hübner das nicht anerkennen wollen, müssen sie ihre Hube aufgeben. Wenn sie ohne die Einwilligung Gottfrieds ihre Hube verkaufen, verleihen oder auf irgendeine andere Art gegen seine Rechte verstoßen, wird ihnen die Hube entzogen. Gottfried von Hohenlohe und seine Frau Elisabeth (Elisabet) tauschen 8 Jahre danach ihre Gerichtsbarkeit, ihre Leibeigenen, ihre Güter, Gülten, die Vogtei, Gerichtsrechte und andere Nutzungsrechte im Dorf Heidingsfeld und auch ihren Teil zu Kitzingen bei Bischof Otto von Wolfskeel gegen die Burg und Stadt Möckmühl (Meckmiln). Kaiser Ludwig IV bestätigt diesen Tausch, da diese gesamten Rechte und Besitztümer vom Reich zu Lehen gehen.
Meister Konrad Hager (Maister Conrat Hager), ein Einwohner Würzburgs, hat öffentlich verkündet, dass das Stiften von Messen (messfrumen) nur Geiz der Pfarrer sei, die die Werke der Barmherzigkeit vernachlässigten. Bischof Otto von Wolfskeel ruft ihn daraufhin vor Gericht und lässt ihn befragen. Hager widerruft daraufhin seine Aussagen.
Kaiser Karl IV. zog über etliche Jahre das Dorf Heidingsfeld (Haidingsfeld) von dem Reich an die böhmische Krone und verlieh dem Ort das Marktrecht und ein Halsgericht und andere Stadtrechte und Freiheiten. Er verlieh Heidingsfeld das Stadtrecht und ließ sie mit Mauern, Türmen und Toren befestigen. Wegen den Gerichtsrechten, Gefällen und weiteren Rechten der Würzburger Bischöfe an Heidingsfeld kommt es zum Konflikt mit den böhmischen Amtmännern. Daraufhin verträgt sich Bischof Albrecht von Hohenlohe mit König Wenzel von Böhmen, Sohn Kaiser Karls.
Bischof Johann von Brunn befreit das Dorf Heidenfeld (Haidenueld) von Steuern, Bede, Fron, Legepfennig und Atzung, die sie sonst den Amtleuten und Vögten zu Klingenberg (Clingenberg zahlen müssten. Die Abgabe des Zehnts an das geistliche Gericht und Landgericht und die Gerichtsrechte zu Heidenfeld sind ausgenommen. Alle Zinsen und Gült werden ihnen erlassen. Der Propst und der Konvent stellen dem Bischof und seinen Nachfolgern dagegen andere Zinsen und die Gült zu Kolitzheim (Colitzhaim) und Herleshof (Herres) zu, mitsamt der jährlichen 40 Gulden Bede vom Kloster. Ebenso verschreiben sie dem Hochstift auf ewig die Vogtei, Schutz, Schirm und Öffnungsrecht zu Heidenfeld.
Bischof Rudolf von Scherenberg stellt eine Ordnung für die im Hochstift und Fürstentum wohnenden Töpfer (Häfner) aus und gibt ihnen bestimmte Privilegien. Sie fallen unter die Gerichtsbarkeit des Marschalls. Bischof Lorenz von Bibra bestätigt ihnen die Freiheiten und die Ordnung, die Bestätigung wird allerdings nicht registriert. Bischof Konrad von Thüngen erneuert die Freiheiten und die Ordnung und bestätigt sie am 17.07.1521. Bischof Konrad von Bibra bestätigt die Freiheiten und die Ordnung am 25.05.1542 ebenfalls.
Bischof Rudolf von Scherenberg gibt den Hübnern zu Heidingsfeld (Haidingsfelt) eine besondere Ordnung, die Hübnerordnung. Das Stift Würzburg hat von Alters her im Dorf Heidingsfeld und bei seinen Einwohnern Hübner, die die Steuer, Gültwein, Banwein, 6 Morgen Weingarten und ein Hubgericht, das ihnen von den im vorigen Eintrag genannten von Hohenlohe zugestellt wurde, ein geistliches Gericht und ein Landgericht über die ganze Gemeinde, zwei Höfe (der eine die Kemenate, der andere für die Alten), die die alte Burg genannt werden, ein Turmstück, ein Garten, von dem ein Stück abgezogen wurde und zu einem See gemacht wurde, und vor dem Garten ein Gewölbe oder Keller. Das Turmstück und den Garten hat der bereits verstorbene Weiprecht Persch oder Persig von Bischof Albrecht als Mannlehen empfangen. Der ganze Besitz kommt danach an die von Berlichingen.
Georg Haberkorn (Georg Haberkorn) und Bischof Konrad von Thüngen legen ihren Streit bei. Im Rahmen dessen erhält Georg Haberkorn eine Abfindung von 500 Gulden. Der Vertrag wird vom Landgericht bestätigt.