Bischof Johann von Brunn hat die letzten Jahre seines Lebens laut Fries ein seltsames Regiment geführt. Er macht Schulden und gibt dafür Vorräte her, verschreibt und verpfändet Ämter, Schlösser, Städte, Zölle, Geleitrechte, Wildbanne, Zehnten, Zinsen, Gülten, Gerichtsrechte und anderes. Als ihn das Domkapitel davon abhalten will, widerstrebt sich der Bischof und es kommt zu Fehden und Kriegen. Diese gehen zum Nachteil des Stifts aus, dafür jedoch zugunsten der Markgrafen zu Brandenburg-Ansbach (Onoldsbach). Die Markgrafen vermitteln im Streit zwischen Bischof Johann von Brunn und seinem Domkapitel und bemühen sich um Einigungen zwischen den beiden Parteien. Als Vermittler in diesem Rechtsstreit bereichern sie sich an ihrer Obrigkeit und nehmen dem Stift seinen Geistlichen-, Land- und Zentgerichten die Zölle, Wildbänne, Geleitrechte und Klöster.
Bischof Johann von Brunn und Heinrich von der Tann (von der Thann) kommen in Münnerstadt (Munerstat) zusammen, um friedlich und rechtlich ihren Streit über das Schloss Landswehre und Meiningen ( Mainingen) zu lösen. Graf Friedrich von Henneberg (Graue Fridrichen von Hennenberg), Martin von Seinsheim (Martin von Sainshaim(), Ritter Burkhard von Seckendorf (Burgharten von Sekendorf) und Dietrich Marschalk von Rauheneck (Maschalk Dietzen) haben einen Tag in Bad Neustadt an der Saale (Newenstat der Sale) vereinbart. Dorthin kommen die beteiligten Parteien sowie die vier gewählten Schiedsrichter. Jeder ist dabei auf eigene Vorteile aus und möchte nicht nachgeben, weswegen letztlich nichts ausgerichtet werden kann und die Beteiligten ergebnislos auseinandergehen.
Bischof Johann III. von Grumbach erhält als Landfürst von Meiningen (Mainungen) die kaiserliche Bestätigung von Friedrich III. zu einem gerichtlichen Urteil.
Nachdem Bischof Johann von Brunn verstorben ist, hinterlässt er das Stift Würzburg mit hohen Schulden. Sein Nachfolger Bischof Gottfried Schenk von Limpurg hat deswegen allerhand damit zu tun, die Gläubiger um Geduld zu bitten. Nach und nach breiten sich die Markgrafen im Stift weiter aus und verspüren hierbei nur wenig Widerstand und Gegenwehr, bis diese in die Regierung erhoben werden sollen. Bischof Johann von Brunn schreitet ein, da er diese Zugriffe leid ist. Er bittet Markgraf Albrecht von Brandenburg davon abzusehen und die Obrigkeitsrechte zu wahren und diese beizubehalten. Markgraf Albrecht beharrt jedoch auf seine Gewohnheiten, weswegen die Angelegeneheit in die Stadt Roth bei Nürnberg getragen wird. Es wird eine schriftliche Einigung getroffen.
Der König von Böhmen entscheidet den Streit mit einem endgültigen Schiedsspruch (entlichen ausspruch) zwischen den beiden zuvor genannten Parteien von Würzburg und Ansbach.
Erzbischof Berthold von Henneberg (B. Berthold von Maintz) und Bischof Rudololf von Scherenberg einigen sich und kommen zu einem Vergleich. Die Feinde und Beschädiger des jeweils anderen Stifts sollen ungehindert nach eigenem Recht bestraft werden.
Das Stift Würzburg tragen eine Rechtfertigung an das kaiserliche Kammergericht gegen die Markgrafen von Ansbach (Onoldsbach). Doktor Johann Balbo (doctor Johann B.) berichtet darüber und die Markgrafen geben an, sie seien in in seinem Protokoll in Bezug auf ihre Abstammung, Ehre, Würde und ihren Stand geschmäht worden. Um diese Angelegenheit kleinzuhalten, korrigiert Bischof Konrad von Thüngen dasselbige Protokoll.
Der Bürgermeister und der Rat zu Würzburg lassen die aufständischen Bauern zu ihnen sprechen und verbünden sich mit denselben. Aufgrund des Bruchs mit der Obrigkeit nimmt Bischof Konrad von Thüngen ihnen ihren Anteil an der Mainmühle.
Am Bauernkrieg von 1525 waren Andreas Cordes (Endres Cordes) und Johann Haß (Hanns Has) beteiligt, im Zuge ihrer Strafe müssen sie Meiningen verlassen. Bischof Konrad von Bibra bedient sich als der Beschädigte an ihren Gütern und vergibt davon etliche Teile an den Zentknecht von Meiningen, Johann Weidner, der Nase genannt wird (Hannsen weidner Nasen genant). Dasselbe hat er mit Teilen des Besitzes von Johann Has gemacht und diese an seinen Zentgrafen Konrad Kipp (Contzen Kippen) als erbliches Lehen vergeben.
Schloss, Stadt und Amt Meiningen (Mainingen) samt allen Zugehörungen, Dörfern, den Bürgern, Gütern, Gerichten, Obrigkeiten, Herrlichkeiten, Rechten, Gerechtigkeiten, Gefällen und Nutzungen überträgt Bischof Konrad von Bibra an den Grafen Wilhelm von Henneberg (Grauen Wilhelmen von Hennenberg). Bischof Konrad von Bibra erhält im Gegenzug Schloss und Amt Mainberg (Mainberg). Dies geschicht unter der Bedingung, dass sollte das Geschlecht Henneberg aussterben, das Stift Würzburg Schloss und Amt Mainberg für 30000 auslösen und wieder an das Stift bringen kann. Sollte Graf Wilhem oder seine Erben Geld benötigen, kann der Bischof für 50000 Gulden Schloss, Stadt und Amt Meiningen bezahlen.