Der Schultheiß, Dorfmeister und die Gemeinde von Randersacker (Randersacker) verschreiben sich, jährlich 300 Gulden an Kraft V. Grafen von Hohenlohe-Weikersheim (Craften von Hohenlohe) sowie an Herold von Stetten (Herolten von Stetten) abzugeben, wie es Bischof Johann von Brunn auf der Bede vorschreibt.
Als der Dechant und das Domkapitel das königliche Urteil dem Bürgermeister und dem Rat zu Würzburg (wirtzburg) verkünden, setzen diese ein Schreiben auf und schicken zwei ihrer Ratsfreunde zu den Grafen, Rittern und Knechten des Hochstifts Würzburg. Als sie sich bei Haßfurt (Hasfurt ) versammeln, bitten sie den Rat um Anweisungen, wie sie sich nun am besten verhalten sollen. Der Bürgermeister und der Rat zu Würzburg geben ihnen und ihren Gesandten die Information weiter, dass sie das Urteil von den Herren des Domkapitels, die den Heißbrief des Königs empfangen haben, erhalten haben. Sie verkünden, dass der König, Friedrich II., nun der oberste Vogt des Hochstifts und der Lehensherr des Herzogtums Frankens (Franken) ist. Zudem hat der König die Regalien an den Pfleger des Hochstifts, Gottfried IV., Schenk von Limpurg, verliehen. Die Mitglieder der Ritterschaft, als gehorsame Untertanen des Heiligen Römischen Reichs, nehmen Gottfried IV. als Pfleger des Hochstifts an. Sie dürfen ihre, durch den Bischof empfangenen Lehen behalten, müssen aber nun dem Pfleger gehorsam sein. Der Heißbrief wurde von zwei Grafen von Henneberg (Hennenberg) , Castell (Castel), Weinsberg ( Weinsberg), Schwarzenberg (Schwartzenberg) und anderen Adligen besiegelt.
Bischof Gottfried von Limpurg gewährt den Einwohnern und Hausgenossen von Randersacker (Randersacker) sowie deren Nachkommen die Freiheit des Marktrechtes. Weiterhin dürfen sie einen Bürgermeister und Rat haben, welche sie prüfen und auswählen sollen. Darauf wird dem Prälat befohlen, die Grafen, Herren, Ritter, Knechte, Bürger und Bauern zu schützen.
Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) müssen dem Bischof von Würzburg jährlich 150 Gulden zahlen. Diese zahlen sie als Zinsen an die von Seckendorf-Rinhofen (Seckendorff Rinhofen gnant), die Pfandgläubiger des Hochstifts über die Stadt sind. Aufgrund von Krieg und Missernte ist die Stadt nicht in der Lage, diese Abgabe zu leisten. Daher befreit Bischof Johann von Grumbach sie von der Abgabe gegenüber den von Seckendorf-Rinhofen und verpfändet diesen jährlich 100 Gulden auf Escherndorf (Eschersdorf). Nach dem Tod des Bischofs erlässt sein Nachfolger, Bischof Rudolf von Scherenberg, der Stadt 50 Gulden. Er nimmt jährlich nicht mehr als 100 Gulden von ihnen ein, mit Ausnahme der Abgaben, die sie ihm durch Gerechtigkeiten, Ungeld, Zinsen, Gefällen und andern Dingen leisten müssen. Die Stadt erklärt sich bereit, diese 100 Gulden jählicher Gülte zu leisten. Davon zahlen sie einmalig 50 Gulden zu Cathedra Petri. Danach zahlen sie jählich nur noch 50 Gulden als Leibgeding, bis diejenigen, die diese Abgabe leisten müssen, oder deren Frauen sterben. Diese Personen sind Oswald Berwing (Oswalt berwing) mit 50 Gulden, Konrad Meier (kunen meiner) mit 10 Gulden und Anna Merkler (anna Mercklerin) mit 10 Gulden. Nach deren Tod muss die Stadt wieder jährlich 100 Gulden zu Cathedra Petri bezahlen. Ab diesem Zeitpunkt soll kein Ewiges Geld, Leibgeding oder andere Schuld ohne die Zustimmung des Bischofs verkauft werden.
Bischof Rudolf von Scherenberg macht einen Vertrag mit Abt Martin (Martin) und Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) über die Bede und Steuer etlicher Weingärten, Äcker, Wiesen, Gärten und anderen Gütern.
Bischof Rudolf von Scherenberg äußert einen Schiedsspruch bezüglich mehrerer Unstimmigkeiten zwischen dem Abt und Konvent der Klosters Münsterschwarzach (Munster Schwartzach) einerseits und dem Bürgermeister und Rat der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) andererseits. Dabei geht es um den See, die Steuer und Bede einer Wiese, genannt ziegenbergerin, den kleinen Zoll auf den Wochenmärkten, die Rüge vor den hohen Gerichten, die Jahrmärkte, die Marktstände, die Zinsen vom Rathaus, den Schöffen für das Gericht im Kreuzgang, die Schäfer, den Schiedspruch bezüglich der Mark, den Unmut der Jährmärkte über den Zoll, den Frondienst, die Ladung der Armen vor Würzburger Gerichte bezüglich des Pfandzinses, die Weigerung des Abts, der Stadt etwas zu leihen, die Schankstätte vor dem Kloster, den Zehnt und anderes.
Während Bischof Rudolf von Scherenberg noch im Amt ist, besitzen Abt und Konvent des Klosters Müsterschwarzach (Munster Schwartzach) noch ihre Gerechtigkeiten, als Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Schwarzach am Main (Statschwarzach) dem Bischof ihren Erbhuldungseid leisten, wie es im Land üblich ist. Darüber ist eine Klausel an den Eid angehängt. Zur Zeit der Nachfolger des Bischofs besitzt das Kloster diese Gerechtigkeiten nicht mehr. Daher übergibt der Bischof Rat und Gemeinde ein Revers, in dem er angibt, den Abt Michael (Michaeln) und das Klosters Münsterschwarzach vor Schaden bewahren und deren Rechte und Gerichte wahren zu wollen. Dies geschah jedoch nicht.
Bischof Konrad von Thüngen richtet einen Vertrag zwischen Abt Georg Wolfsbach (Georgen) des Klosters Münsterschwarzach (Munster Schwartzach), Schultheiß, Dorfmeister und Gemeinde zu Gerlachshausen (Gerlachshausen) auf der einen Seite und Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) auf der anderen Seite bezüglich eines Viehtriebs auf.