Dietrich und Konrad zu Bickenbach (Dietrichen vnd Conraten heren zu Bickenbach) verkaufen ihre Leibeigenen im Amt Gemünden (Gemunden) an Bischof Gerhard von Schwarzburg. Die Nachtragshand fügt zusätzlich folgende Ämter an: Homburg (Homburg), Karlstadt (Carlstatt), Arnstein (Arnstain), Rothenfels (Rottenuels), Gemünden (Gemunden), Werneck (Werneck), Klingenberg (Clingenberg), Ebenhausen (Ebenhausen) und die Zent Estenfeld (Espenfelt). Die Nachtragshand fügt folgende Orte an: Höchberg (Hochbuch), Hettstadt (Hettenstatt), Bühler (Buhler), Münster (Munster), Karsbach (Carlspach), Gössenheim (Gossenhaim), Sachsenheim (Sachsen), Adelsberg (Alesperg), Wernfeld (Wernfelt), Clain gress, Harrbach (Hartbach), Meteldorf (Metteldorff), Heßdorf (Hesdorf) und Höllrich (Holderich).
Konrad von Schefftal (Contz von Schefftal) verkauft Bischof Gerhard von Schwarzburg eine Wasserburg mit Vorhof und Graben in Godeldorf (Godelndorff). Dazu kommen allen Nutzungsrechte, Renten, Gefälle, Zinsen, das Dorfgericht, die Gülte, Güter, alle Gewässer, Äcker, Wiesen und Weiden. Zusätzlich dazu verkauft er noch den Großzehnt und Kleinzehnt.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft Hans Gemel (Gemel Has), dem Vogt zu Mainberg, zwei Häuser, eine Scheune, einen Stall, eine Hofstatt zusammen mit einem Garten, einer kleinen Wiese (wisfleken), einem Weingarten, einem Kräutergarten und einiges an Hausrat in Mainberg (Mainberg). Diese Güter haben zuvor Andreas von der Kere (Endress von der Kere) gehört. In der Kaufurkunde sind ausdrücklich folgende Dinge genannt: das Haus des Stifts unterhalb des Schlosses in Mainberg am Meerbach (jhenseits der Marbach) zusammen mit den Hofstätten, Scheunen, Stallungen und der Garten sowie alle Zugehörungen und alles, was mit Zäunen oder Mauern eingegrenzt ist. Dazu kommt noch ein Kelter mit drei Fässern für zehn Fuder Getreide, zwei Tischen, von denen einer beschlagen, der andere verzinnt ist, drei Spannbetten, zwei alte Holzbestände für die Beheizung der Küche zusammen mit der Hackbank und einem eingemauertem Kessel. Weiterhin wird eine Scheune genannt mit einer kleinen Wiese auf einem Viertel Feld und das Tor des oben genannten Hauses, drei Morgen Weingarten, ein einhalb Morgen Wiese und ein Kräutergarten. Bei all diesen Gütern ist die Herrschaft, der Fron, alle Dienste und Steuern, die Lehensherrschaft und die Abgabe von Zinsen und dem Handlohn - wie auch bei anderen Gütern in Mainberg - dem Stift vorbehalten. Hans Gemel muss dementsprechend einige Abgaben an den Stift entrichten: Für das Haus, die Hofstatt, die Scheune, den Stall und den Garten ein Pfund Geld und zwei Fastnachtshühner an St. Martin; für die Scheune und die kleine Wiese jährlich ein Michelshuhn; für die drei Morgen Weingarten jährliche drei Fastnachtshühner und den Zehnten; für die ein einhalb Morgen Wiese zwei Michelshühner und zwei Pfennige für den Zehnten; für den Kräutergarten ein Michelshuhn. Diese Abgaben dürfen an niemanden anderen entrichtet werden als an den Würzburger Bischof.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft mit Bewilligung seines Domkapitels den Brüdern Martin und Hans von Rotenhan (Rottenhan) für 800 Gulden urtätlich die Anteile des Hochstifts am Groß- und Kleinzehnten von Lind an der Baunach (Lindt an der Baunach) mit den dazugehörigen Rechten sowie 17 Männer in Rentweinsdorf (Rempersdorff), die bisher zur Zent Ebern (Ebern) gehört haben.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft mit Bewilligung seines Domkapitels den Anteil des Hochstifts am Schloss Lichtenstein (Lichtenstain) mit den dazugehörigen Bauten, fünf Selden am Schlossberg, dem Dorf Herbelsdorff (Herbelsdorff) und der Hälfte am Dorf Buch (Buch) sowie allen dazugehörigen herrschaftlichen Rechten, Gerichten, Privilegien, Leuten, Gütern, Diensten, Gülten, Zinsen, Renten, Gefällen, Gehölzen, Äckern, Wiesen, Seen, Deichen, Gewässern, Weiden, dem Pflugfeld und Sonstigem, außerdem einen Anteil am zum Schloss gehörigen gemeinen Wald, außerdem einen Wald namens (Leiden sowie den Wald rund um den Lichtenstein, zwei zehntfreie Wiesen bei Frickendorf an der Baunach (Frikendorff an der Baunach) und deren Nutzrechte, die Zehnten von Herbelsdorf (Herbilsdorff) und Lorre (evtl. Lohr) mit ihren Rechten, und weiteres, mit Ausnahme der geistlichen Gerichtsbarkeit, des Landgerichtszwangs und der Zentobrigkeit, nach Laut eines übergebenen Registers für 3000 Gulden urtätlich an Sebastian von Lichtenstein (Lichtenstain), Amtmann zu Bramberg (Bramberg). Die genannten Güter und Rechte sind mit Ausnahme der beiden Zehnten vom verstorbenen Jakob von Lichtenstein an das Hochstift gekommen; Sebastian von Lichtenstein soll all dies mit Ausnahme des Zehnten als ritterliches Mannlehen empfangen.
Bischof Melichior Zobel von Giebelstadt verkauft mit Einwilligung des Domkapitels den Zehnten im Dorf Herchshaim bei Ochsenfurt (Herchshaim vff dem Ochsenfurter gaw) mit allen Zugehörungen für 2000 Gulden grober Prägung an Johann Zobel von Giebelstadt (Hanns Zobel von Gibelstatt).
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft dem Schultheiß von Gemünden am Main Konrad Schmied (Contz Schmid zu Gemünden Schulthaiss) die Kellerei in Gemünden, die dem Stift gehört, für 40 Gulden. Zu dem Verkauf kommen noch das Haus von Konrad Eberlein (Contz Eberlein) und die Schmiede von Klaus Sehemüller (Claus Sehemuller).
Der Propst des Klosters Heidenfeld, Andreas I. Emes (Probst Andres zu Haydenfeldt) kauft nach der Einwilligung Bischof Melchiors Zobel von Giebelstadt das Recht an einer jährlichen Getreidegült von sechs Malter Roggen und zwei Malter Hafer nach Schwartzacher mas und das Recht an Zinsen im Wert von 18 Pfund, 16 Pfennig und 1 Heller von Valentin Fuchs von Dornheim zu Wiesentheid (Valtin Fuchs von Dornhaim zu Wisenthaid) für insgesamt 226 Gulden. Diese Abgaben betreffen zwei Huben des Klosters Heidenfeld in Kraisdorf (Greisdorff). Im Kauf eingeschlossen sind außerdem alle Gefälle, Lehensrechte, Gerichtsrechte und weitere Rechte. Laut einem Register über diesen Verkauf empfängt der Propst alles als Erbzinslehen vom Würzburger Bischof.
Bürgermeister, Rat und Gemeinde von Stadtlauringen (statt Lauringen) kaufen für 1500 Gulden eine 24 Acker große Wiese auf der Gemarkung von Reinhardshausen (Reinhartshauser mark), die zuvor dem Stift Römhild (Romhildt) gehört hat, von den sächsischen Herzögen Johann Friedrich dem Mittleren, Johann Friedrich dem Jüngeren und Johann Wilhelm. Diese Wiese haben sie bereits ein Jahr zuvor von Wolfgang Blümlein (Blumblein), dem sächsischen Amtmann in Römhild, mit Bischof Melchior Zobel von Giebelstadts Bewilligung gekauft; der Bischof hat diesen Kaufbrief mit seinem Siegel legitimiert.
Bischof Friedrich von Wirsberg verkauft einen Feldbezirk am Eichenberg in der Gemarkung um Gemünden (die Veldung des Eichbergs uff Gemund markung gelegen) mit der Einwilligung des Domkapitels