Propst Johann von Allendorf (Johanns von allendorf), Landrichter Georg von Giech (Jorg von Gich), Marschall Konrad von Schaumberg (Conrad von Schaumberg) und Bartholomäus von Herbilstadt (Bartholmes von Herbilstat) schließen einen Vertrag mit Bischof Lorenz von Bibra, Abt Michael (Micheln) sowie dem Prior und Konvent des Klosters Münsterschwarzach (Schwartzach). Darin geht es um die noch ausstehende bischöfliche Kollekte, etliche zweifache Zehnte( auch duplex decima genannt), Schulden, die Hartung von Gnottstadt (Hartung von Gnotstat) an der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) hat, sechs Morgen Weingarten am Falter thor zu Dettelbach (dettelbach), die Richtung Schwarzach am Main liegen, das Fischhaus unterhalb von Hallburg (Halburg) und die dazu gehörigen Fischwasser, einen Weingarten am Berg vor Hallburg, den kleinen Heselbach und zwei Äcker jenseits des großen Heselbachs und den Wert der Weide am Fuß des alten berg.
11. Die Adligen versäumen es, die Prälaten, Klöster, Spitäler, Pfarrer und Bürgerschaft in Erbschutz zu nehmen, worunter die Obrigkeit und der Gerichtszwang leiden.
Es folgt der Inhalt der Artikel des Vertrags, den die Ritterschaft auf dem Rittertag zu Bad Windsheim schließen: Beschwerden des Adels gegen die Fürsten und die Hohe Obrigkeit; Beschwerden des Adels gegen die Land-, Hof-, Saal- und andere Gerichte der Fürsten und der Hohen Obrigkeit; Beschwerden gegen die Zent- und Halsgerichte der Fürsten; Beschwerden gegen das kaiserliche Kammergericht; Beschwerden gegen den ausgegangenen Landfrieden; Beschwerden gegen die Handlungen des kaiserlichen Reichsregiments; Beschwerden des Adels gegen den Schwäbischen Bund; Andere Beschwerden die oben erwähnten Dinge betreffend; Große Kaufmannsgesellschaften betreffend; Abgaben an Geistliche im Heiligen Römischen Reich. Es liegt auch eine kurze Antwort von Doktor Eucharius Steinmetz (doctor Stein mitz) vor.
Die Ritterschaft prangert in ihrer Beschwerdeschrift an, dass es im gesamten Geistlichen Stand Geiz, Wucher, Schinderei und Täuschung gibt. Dies haben die Äbte und Prälaten der Klöster im Hochstift zu verantworten. Trotzdem bitten sie Bischof Konrad von Thüngen um Schadensersatz für die geplünderten und gebrandschatzten Klöster.
2. Es ist zu verhindern, dass Pfarrer oder deren Stellvertreter die armen Leute zum Aufruhr bewegen. Man soll sich mit verständigen Personen zusammentun, die die evangelische Wahrheit verstehen. Diese sollen dazu verordnet werden, mit zwei Personen aus dem Adel im Land herumzureiten, um die Seelsorge betreibenden Prediger zu verhören. Zukünftig soll niemand zum Prediger angenommen werden, der nicht durch die Verordneten verhört wurde. Die Ritterschaft ist entschlossen, ihre Untertanen nicht mit aufgedrängten Neuerungen oder Abgaben zu belasten, die sie nicht leisten können. Die Untertanen sollen außerdem an den Gerichten nicht mehr so schlecht behandelt werden und jeder soll nur gerechte Abgaben leisten müssen.
Das Kloster Münsterschwarzach (Schwartzach) wird 1525 durch die aufständischen Bauern im Zuge des Bauernkriegs geplündert, zerstört und niedergebrannt. Zuvor war das Kloster bereits mit 5000 Gulden verschuldet und lud danach weitere Schulden auf sich, weshalb die Gläubiger eine Auszahlung ihrer Schulden forderten. Dem Kloster gelingt es nach dem Bauernkrieg nicht, die zerstörten Gebäude wieder aufzubauen und einen Gottesdienst abzuhalten. Daher verkaufen Abt Georg Wolfsbach (Georg), Prior und Konvent des Klosters alle Herrlichkeiten, Obrigkeiten, Rechte, Gerechtigkeiten, Eigentumszinsen, Haubtrechte, Mannschaften, Gerichte, geistliche Lehen, Zölle, Frondienste, Dienste und die Getreide- und Weinzehnte - die sie in der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) haben und von denen jährlich jeder Pfarrer fünf Malter Korn, fünf Eimer Wasser, einen Gulden, einen halben Schober Stroh, einen Fuder Wolle und Holz als Kompetenz erhält - für 1953 Gulden, drei Pfund und sechs Pfennig an Bischof Konrad von Thüngen und sein Hochstift. Sie übermitteln dem Bischof alle Verscheibungsbriefe und Siegel, die sie über diese Dinge besitzen. Dabei ist auch eine Liste über die Gerechtigkeiten des Abts und Konvents gegenüber der Stadt.
Die Grafen haben dem Bischof keinen Grund gegeben und wollen auch keinen geben. Doch was sich durch den Vertrag mit der Empörung der Bauern zugetragen hat, soll zusammen mit dem Bischof Konrad von Thüngen vor dem Kammergericht ausgetragen werden. Der Bischof erlaubt der Ritterschaft einen Rittertag anzusetzen. Bezüglich der Abrechnung der dritten Anlage ist sich der Bischof nicht sicher, ob die Untertanen diese Abgabe schon leisten können. Da sie aber darüber verständigt wurden, wird sie zum dafür günstigsten Tag angesetzt und nach der vierten Anlage gehandelt. Auch möchte sich der Bischof beim Klerus dafür einsetzen, die Hessische Anlage auszuhandeln, sodass sie nicht von den Untertanen gezahlt werden muss.
Daraufhin geben die Grafen, Herren und Ritterschaft die Antwort, dass sie dem Wunsch des Bischofs nachkommen. Sollte es zu einem gewaltsamen Konflikt kommen, möchten die Adeligen, dass sie zeitnah benachrichtigt werden, damit rechtzeitig eine Befestigung in den Verteidigungszustand gebracht werden kann. Der Ort Kaisten (Casten) ist nicht mehr instandzuhalten und soll deshalb geräumt werden. Mit dem Bau des Schlosses und der Stadt Würzburg (wirtzburg) soll fortgefahren werden. Es soll nach einer Möglichkeit gesucht werden, den Angriff der Grafen gegen das Hochstift Würzburg zu verbieten. In Gesprächen gegen die Ritterschaft soll ein Rittertag angesetzt und durchgeführt werden. Die Abgabe, welche an Sachsen und Hessen abgegeben werden muss, soll nicht von den Untertanen sondern vom Klerus gezahlt werden, da der gemeine Mann mit den bäuerlichen Abgaben schon genug belastet ist. Die Einnehmer sollen einen Tag festsetzen, an welchem die dritte Anlage gezahlt werden muss.
Die Obrigkeiten des Hochstifts Würzburg bewilligen eine Steuer. Jedes Haus hat einen Gulden und ein fünfjähriges Ungeld zu zahlen. Zudem wird ein Schreiben an die Ritterschaft versendet. Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt und Herzog zu Franken (Francken) schicken der Ritterschaft einen Gruß. Die Ritterschaft soll sich am 30.07. und 20.08.1554 in Würzburg (Wirtzburg) versammeln. An diesen Tagen wird ihnen das Anliegen des Bischofs erläutert. Die Versammlungen sind dringend und haben schwerwiegende Ursachen. Grund hierfür ist, dass der Markgraf von Brandenburg, Albrecht II. Alcibiades (Marggraf albrechts von Brandenburg), die Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) belagerte und nun die Kämpfenden ihren Einigungsverwandten drohen, das gleiche am Hochstift Würzburg zu tun. Die Kämpfenden fordern eine Bezahlung, da an ihnen ihre Besoldung nicht reicht. Das Kriegsvolk wird einen Krieg gegen das Hochstift führen, bei dem sie alles zerstören und niemanden unverschont lassen wird. Der Bischof sieht es als notwendig an, die Ritterschaft aufzufordern ihm mit Rat beizustehen. Sie sollen das Hochstift beraten, welche Möglichkeiten es gibt, die Last und das Kriegsvolk loszuwerden.
Ein Ungeld auf fünf Jahre, wird von dem Hochstift Würzburg, deren Prälaten, Geistlichkeit und den Landständen bewilligt. In den folgenden fünf Jahren sollen alle Wirte und Gastgeber des Hochstifts, die Wein ausschenken, für jede Maß einen neuen Pfenning als Ungeld bezahlen. Sollte jedoch ein Wirt oder Gastgeber eine oder mehrer Schenkstätten führen, die er von jemandem anderen, als dem Hochstift als Lehen erhalten hat, so will das Stift den Lehensherren um Einverständnis für die Zahlung des Ungelds bitten. Zwei Drittel des Ungelds gehen an das Hochstift, das restliche Drittel steht der Ritterschaft zu. Das Ungeld wird vierteljährlich eingesammelt. Der Rat der Abgeordneten aus der Ritterschaft entscheidet, wofür die Steuer genutzt wird.