König Karl IV. (konig carl der virt) verpfändet Bischof Albrecht von Hohenlohe und dem Hochstift Würzburg aufgrund seiner nützlichen Dienste und der Schäden, die sie genommen haben, 1200 Mark Silber auf die Juden von Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg). Der Bischof soll, nach seiner Forderung an das Reich, das Recht auf die Juden haben.
Bischof Johann von Brunn schuldet Dieter von Isenburg (ditrichen von Eisenburg hern zu Baidingen) 500 Gulden. Dieser zahlt Dietrich von Bickenbach (ditrich der elter zu Bickenbach) an Bischof Johann von Brunn und dafür verschreibt der Bischof ihm 500 Gulden auf den Hof zu Rieden (Rieden), mit allen Renten, Münzen, Gült, Diensten, Feldern, mit allen Zugehörungen, Rechten, Gütern und Gewohnheiten bis zu seinen Nachkommen auf Wiederlösung. Diesen Hof haben Heinrich von Hausen (Haintz von Hausen), den andern Hans ritter den dritten, Konrad von Erbshausen (Cuntz) und Andreas von Erbshausen (Endres von Erphausen) gebaut.
Mainz (Maintz) und Würzburg (Wurtzburg) verhandeln über einen Vertrag, in welchem festgeschrieben ist, dass beide Parteien einen Schultheiß bei Rinderfeld (Rinderfelt) beschäftigen. Zudem sind sie an die Rechtsverletzungen, Bußen, Atzungen, Fron und sonstige Dienste gebunden. Mainz (Maintz) hat hiervon den dritten und Würzburg (Wurtzburg) den zweiten Teil inne. Dies vereinbaren sie in Windshaim (windsheim).
Bischof Johann von Brunn verkauft mit Einwilligung seines Domkapitels das Schloss und Amt Rottenstein mit Zentgrafen, Zentgerichten, Dorfgerichten, Leuten, Gütern, Dörfern, Kirchhöfen, Ungeldern, Äckern, Wiesen, Weingärten, Holz, Feldern, Wäldern, Seen, Seenstetten, Gewässern, Weiden, mit Gült, Zinsen, Renten, Gefällen, Beden, Steuern, Frauen, Diensten, Atzungen, Wildbann und allen Zugehörungen an Kaspar IV. von Bibra (Casperi von Bibra) für 9124 Rheinische Gulden. Hiervon wird nichts ausgenommen. Die Geistlichkeit, Mannlehen, der See zu Neuses (Neuses), der kleine See zu Brunn (Brundorff) und zwei weitere Seen zählen dazu. Auch Schloss und Amt Bramberg, das Dorf Gemeinfeld (Gemeinfelt), welches an Karl Truchsess von Wetzhausen (Carln Truchsessen zu wetzhausen) verschrieben ist, gehören dazu.
Graf Johann III. von Wertheim (Graf hans von wertheim) verkauft an Bischof Rudolf von Scherenberg und das Hochstift alle seine Güter, Äcker, Wiesen, Zehnte, Höfe, Nutzungsrechte, Renten und Gefälle. Diese sind in einem Registern aufgelistet und werden mit allen Würden, Ehren, Herrlichkeiten, Gerechtigkeiten, Obrigkeiten, Atzungen, Frondiensten und Zu- und Eingehörungen übergeben. Nichts, was dem Graf gehört ist davon ausgenommen, er bekommt dafür 2250 Gulden.
Hofmeister Johann von Schwarzenberg (hans von schwartzenberg hofmaister) und Ritter Ludwig von Hutten (ludwig von hutten ritter) gehen einen Vertrag mit Bischof Lorenz von Bibra, dem Kloster Schönau und Graf Reinhard von Rieneck (Graf Reinharten von Rineck) ein. Dieser Vertrag beinhaltet die Hälfte des Schutz und Schirms vom Kloster Schönrain am Main und dessen Leute und Güter von Seifriedsburg (Seyfridburg) und Aschenroth (Eschenrod), den halben Zehnt, die Hälfte des Zentgerichts, Dienst und Bede, Bannwein, 36 Morgen Ackerfläche bei Neutzenbrunn (Nentzenbron), das Besthaupt, die Hälfte der Leibeigenen und freien Leute von Seifriedsburg (Seyfridburg) und Aschenroth (Eschenrod), Schaftrieb, Atzung, Jagd, die Hälfte vom Hof Erlbach (Erlbach) und Rettersheim (Rettersheim). Zudem sind die 40 Gulden Zinsen, die Bischof Lorenz von Bibra dem Graf Reinhard von Rieneck mit 80 Gulden verschrieben hat, abgelöst.
Philipp Zobel (philips zobel von Gibelstat) verkauft seine Hälfte vom Besitz am Gehölz von Rohrsee (Rosensehe) zusammen mit der Vogtei, Äckern, Wiesen, Wald, Schaftrieb, Schäfern, Waffen, Weiden, deren Obrigkeiten und Herrlichkeiten, sowie Lehenschaften, Forstrechten und anderen Rechten und Gerechtigkeiten an Bischof Lorenz von Bibra für 400 Gulden. Dazu die Nutzungsrechte, Zünfte, Handel, Gült, Frondiensten, Gefälle und alle Zu- und Eingehörungen. Die andere Hälfte gehört Philipp von Seldeneck (philipsen von Seldeneck).
Florian Geyer von Giebelstadt (Florian Geier von Gibelstat) verkauft seine Hälfte von Kleinrinderfeld (clein Rinderfelt) samt der Vogtei und der Schirmherrschaft der Pfarrkirchen, sowie ein Gut und den Zehnt bei Rohrsee (Rorensehe) samt den Leuten, Gütern und dem Frondienst für 525 Gulden an Bischof Lorenz von Bibra.
Johann von Rosenberg verkauft etliche Rechte und Dienstleute in Lauda (Lauda), Maibach (Maibach), Königshofen (konigshofen), Herbfelt und weiteren Städten an das Hochstift Würzburg.
Tristan Zobel (Tristan chorher zu Sant Burghart), Friedrich Zobel (Friitz bede Zobel) und deren Schwester Margaretha Zobel (Margaretha Zoblin ir Schwester) verkaufen mit Einwilligung des Geistlichen Gerichts und Landgerichts Teile ihres Testaments für 1000 Gulden an Bischof Lorenz von Bibra und seinem Stift. Diese beinhalten die Hälfte der Schutzherrschaft der Pfarrei zu Kleinrinderfeld (clein Rinderfelt), und die Hälfte ihres Drittels der Vogtei, dazu jährlich die Hälfte des Drittels der Bauschenkung auf der Kirchweih von Kleinrinderfeld, sowie Frondienst und Atzung von Kleinrinderfeld.