König Karl verleiht Bischof Arn von Würzburg für sein Seelenheil und das seiner Eltern neun Hube bei Schwabhausen (Schwabenhasuen) mitsamt den Zu- und Eingehörungen, den Leuten und Gütern.
Etliche Güter in Schwanfeld (Schwanfelt) werden dem Deutschen Orden übergeben.
Das Schloss Schwanberg (Schwanberg) ist zu Zeiten Bischof Johanns von Brunn baufällig und unbedeutend geworden, wegen Geldmangel des Hochstifts konnte es nicht umgebaut werden. Der Bischof verleiht das Schloss den Brüdern Heinrich und Johann von Wenkheim (Heintzen vnd Hansen von weinkheim) mitsamt dem Gehölz an und auf dem Berg, ebenso wie allen Zugehörungen auf Lebenszeit. Nach ihrem Tod bekommen Christoph und Bartholomäus von Wenkheim (Cristofn vnd Bartholmessen von wengkheim) das Lehen. Sie dürfen 500 Gulden am Schloss verbauen, dem Bischof und dem Domkapitel ist Öffnung der Burg zu gewähren. Wenn die vier Personen sterben, liegt die Ablösung für 500 Gulden bei Bischof Johann von Brunn und seinen Nachfolgern. Das Pfand wurde vermutlich abgelöst.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg gestattet Abt Nikolaus von Gleißenberg (Niclausen) und dem Konvent des Klosters Münsterschwarzach (Schwartzach) aus Not heraus, ein Haus und den Klein- und Großzehnt, den sie zu Nordheim am Main (Northeim) bei Escherndorf (Eschersdorf) für Wein, Getreide und andere Dinge besitzen, an Abt Georg Möringer (Georgen) und den Konvent des Klosters St. Ägidien (Sant Egideen) zu Nürnberg (Nuremberg) und deren Nachfolgern für 2200 Gulden zu verkaufen. Ein Wiederkauf ist möglich. Darüber wird ein Revers übergeben.
Bischof Rudolf von Scherenberg äußert einen Schiedsspruch bezüglich mehrerer Unstimmigkeiten zwischen dem Abt und Konvent der Klosters Münsterschwarzach (Munster Schwartzach) einerseits und dem Bürgermeister und Rat der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) andererseits. Dabei geht es um den See, die Steuer und Bede einer Wiese, genannt ziegenbergerin, den kleinen Zoll auf den Wochenmärkten, die Rüge vor den hohen Gerichten, die Jahrmärkte, die Marktstände, die Zinsen vom Rathaus, den Schöffen für das Gericht im Kreuzgang, die Schäfer, den Schiedspruch bezüglich der Mark, den Unmut der Jährmärkte über den Zoll, den Frondienst, die Ladung der Armen vor Würzburger Gerichte bezüglich des Pfandzinses, die Weigerung des Abts, der Stadt etwas zu leihen, die Schankstätte vor dem Kloster, den Zehnt und anderes.
Paul Truchsess von Unsleben (pauls Truchses von Vnsleben) und seine Frau Barbara, geborene Zollner von Rottenstein ( Barbara geborne zolnerin von Rottenstein), verkaufen Bischof Lorenz von Bibra und dem Hochstift für 390 Gulden folgendes: Fünf Morgen Weingarten unterhalb des Schwanbergs (Schwanberg) mitsamt dem Weinzehnt; ungefähr 25,5 Morgen Weingarten, ebenfalls unterhalb des Schwanbergs, die sie vom Deutschen Orden gekauft haben; eine Wiese bei der Ferst-Mühle neben der Wiese von Wolf Kaufmann (wolf kauf mans ), in der Größe von zwei Morgen, ein weiteres Viertel der Wiese wurde davon Bonifatius Sergnitz (Bonifatio Sergnitz) abgekauft sowie etliche Fasnachts- und Michelshühner von diversen Gütern.
Martin Schweigerer (Martin Swegerer) aus Ebern (Ebern) kauft von Apel Günter (apel guntern) einen halben Garten vor dem Kroen thor, der Lehen des Ritters Ewald von Lichtenstein (Ewalt von lichtenstein) ist. Schweigerer einigt sich mit dem Ritter von Lichtenstein darauf, den Garten sein Leben lang inne zu haben. Wenn er stirbt, fällt das Lehen über den Garten wieder an den Ritter von Lichtenstein oder seinen Erben. Schweigerer darf den Garten auch verkaufen. In diesem Fall sollen dem von Lichtenstein jedoch seine Gerechtigkeiten daran erhalten bleiben.
Der Garten wird dem Keller zu Ebern (Ebern) Stefan Schwarz (Steffan Schwartzen) zu Lehen verliehen.
Bischof Konrad von Thüngen gibt seinem Kellerer zu Ebern (Ebern), Andreas Schwarz (Endressen Schwartzen), etliche Güter von Bügern zu Ebern, die diese durch ihre Beteiligung am Bauernkrieg verwirkt haben. Dazu gehören ein Garten von Johann Sehehans (Sehe hansen), ein Haus und eine Wiese in der vntern aw von Johann Sauer (Hansen Saurn), ein Haus, eine Wiese und drei Äcker am Crottenbach, ein kleines Stück Land und Wiese von Nikolaus Steuer (Claus Steiren), ein Acker und eine Wiese hinter der Kapelle von Wolf Hofer (wolfen hofer) sowie etliches an Hausrat. Der Kellerer erhält außerdem die zugehörigen Rechte.
Johann Jörg von Thüngen zu Holrich (Hans Jorg von Thungen zu Holrich) verkauft Bischof Konrad von Bibra die Vogtei, Obrigkeit und Gerechtigkeit, sowie alles im Besitz der von Thüngen in den Dörfern Schraudenbach (Schrautenbach) und Stettbach (Stetbach an Sehestat) für 1.100 Gulden. Hinzu kommen 33 Gulden und ein Pfund 5,5 Pfennige der jährlichen Gült, sodass die Kaufsumme 830 Gulden und 35 Gulden beträgt. Des Weiteren wird verkauft: Der Anteil der von Thüngen am großen und kleinen Zehnt auf Wein und Getreide zu Gettenbach (Getbach) und was den Thüngen dort sonst vom Hochstift zu Lehen gegeben worden war, etwa den Zehnt von zehn Morgen Weingarten in Büchold (Buchhilt) und weitere Gülten von Schraudenbach und Stettbach für insgesamt 3.250 Gulden, drei Pfund und 16 Pfennige.