Die Grafen von Wertheim (Grafen zu Weckhaim) erhalten 1192 die Pfarrei zu Reicholzheim (Raicholshausen), 1227 die Pfarrei sowie die Gerichtsbarkeit der Vorstadt zu Wölchingen (Woelhaim), das Patronatsrecht zu Richelbach (Richolfsbann) sowie 1317 die Zehnten zu Wertheim (Wekhaim) und den umliegenden Dörfern, die allesamt im Gebiet des Hochstifts Würzburg liegen, zu Lehen.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verpfändet in Absprache mit seinem Domkapitel das Folgende auf Wiederlösung an den Ritter Johann von Dettelbach (Hansen von Dettelbach ritter) und seine Erben: den Anteil des Bischofs und des Hochstifts an Repperndorf (Repperndorff), Dettelbach (Tettelbach), Schnepfenbach (Schnepfenbach) und an Brück (Bruck), die dortigen Leuten, das Dorfgericht, die Güter, die Gülte, die Zinsen, Nutzungsrechte und Gefälle, seien sie besucht oder unbesucht, mögen sie das Dorf selbst oder die umliegenden Felder betreffen. Diese umfassen zehn Pfund und 15 Schilling Hellergült jährlich, einen Getreidegült über jährliche 63 Malter Korn zu Mainbernheim (Mainbernhaim) und 13 Pfund Hellergült zu Kitzingen (kitzingen). Außerdem werden die Bede des Bischofs und der Hellergült auf die Bede des Hochstifts zu Kitzingen, der jährlich 70 Pfund und 15 Schilling umfasst, für 1800 Pfund Heller auf Wiederlösung verpfändet. Der Domherr bestätigt diesen Vorgang schriftlich.
Die Herren Friedrich(fritz), Dietrich (dietz), Karl (carl), Wilhelm (wilhelm), Eberhard (Eberhart), Konrad (contz), Balthasar (Balthasar) und Sigmund (sugmund) von Thüngen (alle von Thungen) versprechen, Bischof Johann von Brunn zu dienen. Im Gegenzug dazu erhalten sie Schutz und Schirm und werden treu verteidigt. Bischof Johann von Brunn behauptet seinen Anspruch und den des Hochstifts auf Schloss Reußenburg (Schloss reussenberg). Die anderen Forderungen und Rechtssprüche, die zwischen den beiden Parteien bestehen, werden aber ausgenommen. Die Schulden, die sie beim Hochstift haben, bleiben bestehen.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg schlichtet zu Bamberg (Bamberg) die Auseinandersetzung zwischen Graf Ulrich V. von Württemberg (Graf Vlrich von wurtenberg) und der Reichsstadt Esslingen am Neckar (Stat Eslingen).
Bischof Rudolf von Scherenberg stattet seinen Ministerialen Gaigel (Gaigelff dinstman) mit Reitpfründen im Gebiet des Domstifts aus und befreit ihn von Abgaben. Mit dessen Tod fallen diese Pfründe samt Gerechtigkeiten an das Hochstift Würzburg zurück. Diese verleiht Bischof Rudolf von Scherenberg nun samt den Landrechten an Georg von Giech (Georg von Gich).
Heinrich Reiff, genannt der Jüngere (Reiff Hainrich der Jünger), wird auf seinem Weg von Würzburg (wurtzburg) nach Ochsenfurt (Ochsenfurt) von dem Knecht Stefan Fuchs (knecht Steffan Fuchs) und unter Mithilfe von Wenzel von Wolfskeel (wentzel wolfskels) von seinem Pferd zu Boden gezogen, gefangen genommen und in ein Gefängnis gebracht. Seine Vettern, die Brüder Johann und Kaspar Reiff (hans vnd caspar Reiffen gebrudere) und Johann Hess (hans Heise) eilen ihm zu Hilfe. Die Angelegenheit wird geschlichtet und beide Täter erhalten temporär Absolution für ihr Verbrechen.
Die Brüder Gottfried und Matthias von Rotenhan (Gotz vnd Mathes von Rottenhan gebrudere) sowie Veit von Rotenhan (veit von Rottenhan), die allesamt ihren Sitz zu Rentweinsdorf (Rentweindorf) haben, machen Folgendes zu rechtmäßigen Rittermannlehen Bischof Lorenz' von Bibra und erhalten im Austausch eine Erstattung einer Einmalzahlung über 1600 Gulden: Das gesamte Schloss Rentweinsdorf (Rentweindorf das Schlos) samt seinen Türmen, Toren, Kemenaten, Häusern, Höfen, Gräben, Zwingern und Zugehörungen, mögen sie durch den König oder den Vogt erbaut worden sein. Hinzukommt das Dorf Rentweinsdorf mit allen Zugehörungen, die Höfe, Leute, Güter, Vogteien, Gerichte, Zinsen, Gülte, Lehen, Schöffen, Herrschaftsrechten, Herrlichkeiten, Gerechtigkeiten, Markungen, Erkern, Wiesen, Forsten, namentlich den Forst zu Eichelberg (Eichelberg) samt den Stehern und Nutzungsrechten, der von dem Eichelberg bis zu einem augenförmigen Türchen und von diesem augenförmigen Türchen bis zu den vier Eichen reicht, Fischweihern, einem Schloss zu Rentweinsdorf und in der Nähe der Felder gelegen sowie den Zehnt zu Rentweinsdorf, der ohnehin schon würzburgisches Lehen ist.
Der Propst, der Dechant und der Konvent des Klosters Triefenstein (Closters zu Triffenstein) übereignen Bischof Lorenz von Bibra und dem Hochstift Würzburg die Vogtei, das Gericht, die Einwohner, die Zinsen, die Gülte, seien sie besucht oder unbesucht, den Schaftrieb und die Atzung zu Rettersheim (Rettersheim), Unterwittbach (vnternwidbach) und Wiebelbach (wibelbach). Hierfür befreit der Bischof sie von ihren Pflichten.
Weiprecht von Wolfskeel (Weiprecht wolfskel) beginnt eine Fehde gegen Friedrich VI. Schenk von Limpurg (schenck Friderichen von Limpurg). Bischof Lorenz von Bibra erobert im Rahmen des Landfriedens das Schloss Reichenberg (Schloss Reichenberg) samt seinen Zugehörungen und lässt es über längere Zeit verwalten. Die Fehde wird durch den Grafen Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen (graf wilhelmen von hennenber) beendet. Hierüber wird in einem Artikel festgehalten, dass es dem Lehensherren über das genannte Schloss Reichenberg möglich sein soll, Weiprecht von Wolfskeel wiedereinzusetzen. Bischof Lorenz von Bibra macht von dieser Möglichkeit Gebrauch und quittiert dem eben genannten und seiner Ehefrau Clara von Seckendorf (Clara von Seckendorf sein Haussfraw) die Wiedereinsetzung schriftlich.
Kilian Reuß, der Stadtsschreiber zu Randersacker (Reuss Kilian etwan Statschreiber zu Randersacker) flüchtet nach seiner Teilnahme am Bauernkrieg an ein fremdes Gericht. Er wendet sich daher an Bischof Konrad von Bibra und wird in Gunst aufgenommen, da er gelobt, im Gebiet des Hochstifts leben, sich niemals gegen dasselbe erheben und sich an geltendes Recht halten zu wollen.