Zwischen dem Schäfer von Untereisenheim (Vntereisenshaim) und dem Schäfer von Prosselsheim (Brassholdshaim) kommt es zu einem gerichtlichen Schiedspruch über den Viehtrieb. Dieser Schiedspruch ist in der Kammer verzeichnet.
Johann Rieter der Ältere (Hans Ritter der elter), Bürger aus Nürnberg (Nuremberg), verleiht 2.000 Schafe und 600 Gulden an Bischof Johann von Brunn. Es wird eine Urkunde über die Verpfändung und dem Umgang mit dem Schafsbestand aufgesetzt.
Bischof Rudolf von Scherenberg äußert einen Schiedsspruch bezüglich mehrerer Unstimmigkeiten zwischen dem Abt und Konvent der Klosters Münsterschwarzach (Munster Schwartzach) einerseits und dem Bürgermeister und Rat der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) andererseits. Dabei geht es um den See, die Steuer und Bede einer Wiese, genannt ziegenbergerin, den kleinen Zoll auf den Wochenmärkten, die Rüge vor den hohen Gerichten, die Jahrmärkte, die Marktstände, die Zinsen vom Rathaus, den Schöffen für das Gericht im Kreuzgang, die Schäfer, den Schiedspruch bezüglich der Mark, den Unmut der Jährmärkte über den Zoll, den Frondienst, die Ladung der Armen vor Würzburger Gerichte bezüglich des Pfandzinses, die Weigerung des Abts, der Stadt etwas zu leihen, die Schankstätte vor dem Kloster, den Zehnt und anderes.
Durch die Errichtung neuer Schäfereien entsteht der Ritterschaft ein Nachteil und Schaden.
Die armen Leute zu Lebenhan (lebenhan) sind dem Würzburger Bischof durch Bede, Gefolgschaft, Atzung, Frondienst, andere Dienste, Gebote und Verbote verpflichtet. Zur Verbesserung ihres Erbes halten sie Schafe, die sie täglich auf die Felder des Bischofs treiben. Sylvester Forstmeister (Siluester Forstmeister), der die Schäferei zu Lebenhan besitzt, ist jedoch der Meinung, sie sollten keine Schafe besitzen, außer, sie würden sie mit seinen Schafen zusammen treiben. Sylvester geht gegen die armen Leute vor und ersticht etliche ihrer Schafe, weshalb ihm vom Amtmann zu Bad Neustadt an der Saale (Newenstat) etliche Schafe genommen werden. Daher wendet sich Sylvester als Vertragsverwandter der Ritterschaft an diese. Dieses Schreiben und die Antwort der Ritterschaft liegen im Büschel Ritterschaft.
Zwischen Propst, Dekan und Kapitel des Stifts Haug auf der einen Seite und dem Prior und dem Konvent von Tückelhausen (Duckelhausen) gibt es einen Streit wegen der Erbhuldigung des Gerichts, der Schäferei und anderer Obrigkeiten im Dorf Hohenstadt (Hohenstat). Die Kartäuser beschweren sich deshalb beim Konsternator in Mainz. Nach einer Zeit kommt es zum Vertragsschluss. Darin ist dem Stift Würzburg das ewige Reis-, Vogtei-, Schutz- und Schirmrecht sowie Dienst und Steuer über das Dorf Hohenstadt und die Einwohner vorbehalten.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt vererbt seinem Schäfer Adam Pfeiffer (Adam Pfeiffern) die Hofstadt und das Haus, die "die Schäferei" genannt werden und in Egenhausen liegen. Hinzu kommen alle Rechte, die den Schaftrieb betreffen, sowie fünf Äcker Pflugland und zwei Äcker Rodungsland. All dies ist Eigentum des Stifts im Wert von 180 gulden; jährlich sind an Michaelis 34 Gulden Waidgeld und ein Zinspfennig in bekannter Höhe an die Kellerei in Werneck zu bezahlen. In diesen Verkauf fallen auch Lehensrechte, dennoch sollen Pfeiffer und seine Erben Bede und Steuer abgeben.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft Friedrich Zollner zu Gerbach (Fritz Zoller zu Gerbach) mit Bewilligung des Domkapitels das Schloss Hallburg bei Volkach (Volckach). Dazu gehören die Ringmauern, der Bauhof, die Scheunen, Äcker, Felder, Wiesen, Gärten und Gehölze sowie die Schäferei mit Stallungen und Schaftriebs-Rechten. Alle Rechte, Nutzungsrechte und Zubehörungen sind mit eingeschlossen. Der Preis beträgt 8000 Gulden, welche Kaspar Zollner (Casper Zollner) noch bis 1568 für seine dem Stift geliehenen 2200 Gulden innehaben sollte. Dieses geliehene Geld und die Quietantien gehen an das Stift über und Friedrich Zollner erhält das Schloss als Rittermannlehen.
Johann Christoph von Berlichingen (Hans Christoff von Berlichingen) schließt in Lauda (Lauden) als Vertreter von Bischof Friedrich von Wirsberg, dem Eigentümer und Lehnsherren des Dorfes und Lehens Hohenstadt (Hoenstatt), einen Vertrag mit Johann von Haber (Hans von Haber), Eberhard von Gemmingen (Eberhart von Gemmingen), Johann Wolf von Lentersheim (Hans Wolff von Lentershaim) und Valentin von Berlichingen zu Dörzbach (Valtin von Berlichingen zu derzbach). Es wird festgelegt, dass die Schäferei der Brüder und Vettern Philipp Jacob, Konrad und Johann von Rosenberg (Philip Jacob, Conrath vnd hans von Rosenberg) innerhalb ihrer Gemarkung bleiben soll. Im Gegenzug sollen die Schafe von Hohenstadt auch nur innerhalb ihrer Gemarkung bleiben.