Bischof Albrecht von Hohenlohe verleiht Berthold Salzkästner (Bertholden Salzkestnern) das Burggut zu Reichenberg (Reichenberg). Ebenso erhalten Wolf Bartholomäus von Wolfskeel (Wolf bartholmes wolfskel) und seine Brüder Johann und Jakob von Wolfskeel (hans vnd jacob seine brudere) das gesamte Schloss Reichenberg (schlos zu Reichenberg) samt seinen Wiesen, Äckern, Zehnten, Zinsen, Forsten, Hühnern und allen Nutzuungsrechten und Zugehörungen vom Bischof zu Lehen. Hierüber liegen mehrere schriftliche Belege vor.
Bischof Johann von Brunn verkauft mit Einwilligung seines Domkapitels das Schloss und Amt Rottenstein mit Zentgrafen, Zentgerichten, Dorfgerichten, Leuten, Gütern, Dörfern, Kirchhöfen, Ungeldern, Äckern, Wiesen, Weingärten, Holz, Feldern, Wäldern, Seen, Seenstetten, Gewässern, Weiden, mit Gült, Zinsen, Renten, Gefällen, Beden, Steuern, Frauen, Diensten, Atzungen, Wildbann und allen Zugehörungen an Kaspar IV. von Bibra (Casperi von Bibra) für 9124 Rheinische Gulden. Hiervon wird nichts ausgenommen. Die Geistlichkeit, Mannlehen, der See zu Neuses (Neuses), der kleine See zu Brunn (Brundorff) und zwei weitere Seen zählen dazu. Auch Schloss und Amt Bramberg, das Dorf Gemeinfeld (Gemeinfelt), welches an Karl Truchsess von Wetzhausen (Carln Truchsessen zu wetzhausen) verschrieben ist, gehören dazu.
Bischof Johann von Grumbach überträgt die Nutzungsrechte eines Waldes bei Niederlauer (Niderlaur), der umgangssprachlich Bullerten (Bullerten) genannt wird, an die dortigen Einwohner.
Die Voit von Salzburg überlassen dem Bischof Rudolf von Scherenberg und dem Stift Würzburg einiges an Holz und Getreide aus ihrer Verschreibung.
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet Otto Behausung, Stadel und Baumgarten zu Bad Neustadt an der Saale (Newenstat), welche zuvor Georg von Schweinfurt (Georgen von Schweinfurt) innehatte, mit dem Vorbehalt des Widerrufsrechts für 380 Gulden. Bischof Konrad von Thüngen löst Behausung, Stadel und Baumgarten wieder an das Hochstift Würzburg.
Die Brüder Gottfried und Matthias von Rotenhan (Gotz vnd Mathes von Rottenhan gebrudere) sowie Veit von Rotenhan (veit von Rottenhan), die allesamt ihren Sitz zu Rentweinsdorf (Rentweindorf) haben, machen Folgendes zu rechtmäßigen Rittermannlehen Bischof Lorenz' von Bibra und erhalten im Austausch eine Erstattung einer Einmalzahlung über 1600 Gulden: Das gesamte Schloss Rentweinsdorf (Rentweindorf das Schlos) samt seinen Türmen, Toren, Kemenaten, Häusern, Höfen, Gräben, Zwingern und Zugehörungen, mögen sie durch den König oder den Vogt erbaut worden sein. Hinzukommt das Dorf Rentweinsdorf mit allen Zugehörungen, die Höfe, Leute, Güter, Vogteien, Gerichte, Zinsen, Gülte, Lehen, Schöffen, Herrschaftsrechten, Herrlichkeiten, Gerechtigkeiten, Markungen, Erkern, Wiesen, Forsten, namentlich den Forst zu Eichelberg (Eichelberg) samt den Stehern und Nutzungsrechten, der von dem Eichelberg bis zu einem augenförmigen Türchen und von diesem augenförmigen Türchen bis zu den vier Eichen reicht, Fischweihern, einem Schloss zu Rentweinsdorf und in der Nähe der Felder gelegen sowie den Zehnt zu Rentweinsdorf, der ohnehin schon würzburgisches Lehen ist.
Weiteres zur Rhön (Ron) befindet sich unter den Stichwörtern "Forst" (forst), "Wald" (weld) und "Wildbann" (wildban).
Zu der Stadt und dem Amt Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat an der Fränckischen Sal) gehören die Dörfer Heustreu (Haistrai), Hollstadt (Holenstat), Wülfershausen an der Saale (Wülfershausen), Unsleben (vsleuben), Burgwallbach (Waldbach), Geckenau (Gekenau), Reyersbach (Reichartsbach), Unterwaldbehrungen (Niderwaltberingen), Braidbach (Braitbach), Rödles (Rodiges), Lebenhan (Lebenhan), Windshausen (Windshausen), Hohenroth (Hohenrode), Nickersfelden (Nikersuelde), Unterebersbach (Niderenebersbach), Oberebersbach (Oberebersbach), Salz (Saltz), Strahlungen (Stralingen), Löhrieth (Lehenriet), Mühlbach (Mülbach), Herschfeld (Hersueld), Altenbrend (Brend) und Bastheim (Basthaim). Die Einwohner der Dörfer erleisten einen Huldigungseid und verrichten eine jährliche Abgabe von herthünere. Darüber gibt es einen Vertrag zwischen dem Bischof Konrad von Thüngen und den Edelleuten.
Bischof Konrad von Bibra erlässt für Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) eine Holzordnung.
Nach dem Ablauf von zwei Jahren, soll den Einwohnern von Neuses am Berg (Newsess) nur noch der Wald bei Mainleiten zu Verfügung stehen. Die Einwohner von Dettelbach (detelbach) hingegen sollen ihr Vieh über die altbekannten Wege treiben. Die Einwohner von Neuses am Berg sollen in den anderen Wäldern derer von Dettelbach weder kleinteiliges Holz auflesen, noch ihrem Vieh den Stall streuen, noch Bäume fällen. Die Besitzer der Hufen aus Neuses am Berg sollen insofern an diesen Wäldern beteiligt werden, dass sie Leuten das Grasen und das Streuen von Ställen für ihr Vieh erlauben dürfen. Um zu garantieren, dass es heglich umgesetzt wird, führen Geschworene aus Neuses am Berg und Dettelbach eine Vermessung des betroffenen Gebietes durch und kennzeichnen dieses mit Steinen. Hiermit werden beide Parteien vetragen. Für jeden Verstoß gegen diese Regelung ist ein Gulden zu entrichten. Diesen einzutreiben obliegt dem Dorfmeister oder dem Städtischen Rat zu Dettelbach und Neuses am Berg gemeinsam. Die Gerichtsoberhoheit, vor allem in Bezug auf das Verhängen von Strafen, des Hochstifts Würzburg (Wirtzburg) und der Markgrafschaft Brandenburg (Brandenburgk) soll nicht beschnitten werden.