Für das Stichwort Haibachersehe verweist Fries auf das Stichwort Haubach.
Bischof Gerhard von Schwarzburg erlaubt den Bürgern von Haßfurt (Hasfurt), auf der Brücke über den Main einen Zoll zu nehmen und damit die Brücke instand zu halten. Diese Zollfreiheit wird ihnen durch Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt bestätigt.
Dietrich von Heidingsfeld (Dietrich von Haidingsfeld) hat das Schloss Stolburg samt der Dörfer Windheim (Windhaim), Grettstadt (Gretstat) und Schallfeld (Schalckfeld) vom Stift Würzburg pfandweise inne. Diese gibt er Bischof Johann von Eglofstein für 4916 Gulden zurück und leiht ihm bar 4500 Gulden. Dafür setzt ihm Bischof Johann die Stadt und das Amt Haßfurt mitsamt der Kellerei, allen Rechten, Gerichten, Nutzungsrechten, Zenten, Gülten, Zinsen, Zöllen, Zehnten, Wiesen, Hölzern, Fischgewässern, Hühnern, Mühlen, Leuten und Gütern, die davor nicht versetzt wurden, ein. Ausgenommen sind nur das geistliche Lehen und das Mannlehen sowie die Bede und Öffnungsrechte. Die Verpfändung gilt so lange, bis Dietrich oder seinen Erben die Hauptsumme von 8416 Gulden zurückgezahlt wurde.
Die im vorherigen Eintrag genannten Dörfer gelangen wieder an Sebastians (Sebastian) Erben. Als Bischof Sigmund von Sachsen zu Regierung des Stifts stößt, verkünden ihm die Söhne des genannten von der Tann (von der Than), Sebastian (Bastian), Melchior (Melchior), Kilian (Kilian) und Friedrich (Fritz), dass sie die Nutzung der bestimmten Summe, nämlich einen Gulden auf 10 Gulden Hauptsumme auf Nürdlingen (Nutlingen) und Hain (Hain), nicht mehr haben möchten. Sie bitten ihn darum, das Geld in Zukunft auf einen anderen Ort zu verschreiben. Deshalb verschreibt ihnen der Bischof die Güter, Nutzungsrechte und Wildbann etc. auf den Salzforst und seine Forsthuben und auf den See zu Hohenrode.
Unter der Stadt Haßfurt (Hasfurt) liegt ein See namens Nassach (Nassach). Daran bauten die Bürger der Stadt zwei Mühlen, die dem Stift zu Lehen gingen. Da der See die Mühlen jedoch unbrauchbar macht, erlaubt Bischof Johann von Brunn den Bürgern, eine Mühle am Main zu bauen. Davon geben sie dem Stift jährlich zu Martini 8 Scheffel Korn und ein Fastnachtshuhn. Den genannten See und die Mainmühle hat Bischof Johann von Brunn den Bürgern in der nachfolgenden Zeit gefreit, was jedoch nicht schriftlich festgehalten worden ist. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg bestätigt ihnen diese Freiheit dennoch.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg erlaubt der Gemeinde Frickenhausen (Frickenhausen), eine Wassermühle am Main zu bauen, allerdings soll sie den Schiffahrtsbetrieb nicht einschränken.
Hainachtleiten (Hainachtleiten) ist ein Lager in der Würzburger Mark, jenseits des Steins zwischen dem Dürrbach (durbach) und dem kleinen Pfaffenberg (clainer pfaffenberg). Daran hat die Bürgerfamilie Lutz (Lutz) zu Würzburg den Weinzehnt, der ihnen von einem Bischof von Würzburg zum Mannlehen aufgetragen wurde. Da aber Nikolaus Lutz (Claus Lutz) zur Zeit Bischof Rudolf von Scherenbergs ohne männliche Nachkommen stirbt und die Brüder Bernhard und Friedrich von Wichsenstein (Bernhart vnd Fritz von Wichsenstain) etliche Forderungen an den Bischof haben, lässt er ihnen diesen Zehnt zum Mannlehen auftragen. Er behält allerdings seinen Nachfolgern und dem Stift vor, den genannten Zeht für 200 Gulden wieder abzulösen.
Bischof Rudolf von Scherenberg gibt den Hübnern zu Heidingsfeld (Haidingsfelt) eine besondere Ordnung, die Hübnerordnung. Das Stift Würzburg hat von Alters her im Dorf Heidingsfeld und bei seinen Einwohnern Hübner, die die Steuer, Gültwein, Banwein, 6 Morgen Weingarten und ein Hubgericht, das ihnen von den im vorigen Eintrag genannten von Hohenlohe zugestellt wurde, ein geistliches Gericht und ein Landgericht über die ganze Gemeinde, zwei Höfe (der eine die Kemenate, der andere für die Alten), die die alte Burg genannt werden, ein Turmstück, ein Garten, von dem ein Stück abgezogen wurde und zu einem See gemacht wurde, und vor dem Garten ein Gewölbe oder Keller. Das Turmstück und den Garten hat der bereits verstorbene Weiprecht Persch oder Persig von Bischof Albrecht als Mannlehen empfangen. Der ganze Besitz kommt danach an die von Berlichingen.
Bischof Lorenz von Bibra gestattet es den Bürgern von Haßfurt (Hasfurt), einen Weiher am Obernmos in der Mark zu Haßfurt zu bauen.
Bischof Lorenz von Bibra verschreibt Gottfried von Berlichingen (Gotz von Berlichingen) und seinem Sohn Joachim (Joachim) die alte Burg, den Vorhof samt einem alten Keller, einen Garten und kleinere Gewässer zu Heidingsfeld (Haidingsueld) für 200 Gulden und erlaubt ihnen, das Grundstück für 100 Gulden zu bebauen, unter Vorbehalt der ewigen Auslösung für 300 Gulden. Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verleiht Christoph von Berlichingen (Cristof von Berlichingen), Sohn des genannten Götz von Berlichingen, die genannten Güter nach dem Tod seines Vaters und seines Bruders als ritterliches Mannlehen.