Der Bischof von Würzburg muss die Precisten verteilen. Es liegen drei mögliche Entwürfe der Verteilung vor.
Ochsenthal (Ochsen) wird durch den Zuspruch an Bamberg (Bambberg) und anderen Orten zollfrei. In Patenten die zur Hofhaltung gekauft werden.
Die königlichen Vorrechte gelten zusammen mit anderen Rechten. Wenn die Fürsten in Würzburg (wurzburg) und Bamberg (Bamberg) sowie die Markgrafen ihr Fürstentum empfangen, vermelden sie die Strafzölle ihrer Gerichte, die Städte, Jahrmärkte, schiffbares Wasser, Alimente, Zulandungen, Buß- und Strafgelder, Rodfälle bei Erben, Güter mit verlorenem Anspruch, Wildbann, Weggeld und weitere Schätzungen. Die Fürsten bereisen die Grenzen und Zuständigkeitsbereiche ihres Fürstentums, das sie innehaben oder das sie erwarten. Die Kinder der Fürsten gleichermaßen, da sie die Fürstentümer übernehmen werden. Fürsten lösen sich vom Reich dadurch, dass sie königliche Privilegien kaufen oder diese durch andere Wege an sich bringen. Von diesen besonderen Rechten, die sie empfangen können, ist ihr Fürstentum ausgenommen, welches sie mit Zugang, Abgang, Minderung und Neuerung innehaben. Sie haben die Möglichkeit sich zu vereinigen und Verträge untereinander zu schließen. Streitigkeiten können sie mithilfe von Freunden beilegen, da diese oft zwischen den Fürsten entstehen. Dies soll nicht zum Nachteil des rheinischen Kaisers geschehen. Wege- und Straßengeleit sowie Schutz und Schirm der Bewohner und der Güter sollen nicht langwierig aufgehalten werden. Deshalb wird und wurde es im Reich so gehalten.
Bischof Hermann von Lobdeburg gibt Graf Poppo (Graue Bopen), dem Burggrafen zu Würzburg, die beiden Dörfer Nickersfelden (Nickersfelden) und Untermaßfeld (Nidermasfeld) zu Mannlehen. Der Kirchensatz zu Untermaßfeld ist jedoch ausgenommen, da diesen bereits ein Bischof zu Lehen hat.
Bischof Otto von Wolfskeel verpfändet Herrn Friedrich von Hohenlohe (Fridrichen von Hohenlohe), dem Probst des Stifts St. Stephan (S Steffan) in Bamberg (Bamberg), und seinem Bruder Heinrich von Hohenlohe (Hainrichen) das Schloss Neuburg (Neuburg) zusammen mit einem Dorf für 2500 Pfund Haller auf Wiederlösung. Er genehmigt ihnen 100 Pfund Haller für Umbaumaßnahmen.
Bischof Otto von Wolfskeel verpfändet den Zehnt und das weltliche Gericht zu Rattelsdorf (Rattelsdorf) an den Abt Wolfard I. (abt waltern) und den Konvent des Kloster Michelsberg zu Bamberg (Bamberg).
Bischof Otto von Wolfskeel versetzt das Zehntrecht des Hochstifts und das weltliche Gericht über alle Einwohner und Güter zu Rattelsdorf (Rattelsdorff) und zu Medlitz (Meslitz), seien sie besucht oder unbesucht, sowie in dem Gebiet der in dortigen Mark für 400 Pfund Haller an das Benediktinerkloster Michelsberg (closters auf dem Munchberg) zu Bamberg (Bamberg) und dessen Abt Wolfard. Bischof Albrecht von Hohenlohe erhöht die Summe um 400 Pfund auf eine Gesammtsumme von 1000 Pfund Haller würzburgischer Währung, die er sich vom Abt des Klosters leiht, um die Schulden des Sohns seines Bruders Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim (Gerlachen von Hohenlohe) zu begleichen. Nach dieser Abmachung erfolgt die Zahlung in Abstimmung mit dem Domkapitel jedoch in Hellern, goldenen Pfennigen, goldenen und silbernen Turnosen und anderen Münzen. Dem Abt und seinen Nachfolgern ist die Ablösung gestattet.
Der Streit zwischen Bischof Gerhard von Schwarzburg und den Städten Schweinfurt (Schweinfurt), Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg) und Bad Windsheim ( Windsheim) wird durch Erzbischof Adolf I. von Nassau und Bischof Lamprecht von Brunn geschlichtet. Die genannten Städte sollen sich von den Pfahlbürgern und den Leuten des Bischofs von Würzburg lossagen und sollen sie nicht annehmen, so wie es im Landfrieden zu Bamberg (Bamberg) festgeschrieben ist.
Bischof Johann von Brunn stellt Johann Ortlein (Ortlein Hans) aus Bamberg (Bamberg) und dessen Angehörige unter seinen Schutz und Schirm.
Eberhard von Dobeneck (Eberhart von Dobeneck) verzichtet für sich und seine Brüder Wolf (Wolff) und Heinrich (Heinrich) sowie deren Erben alle Streitforderungen und Rechte, die sie bisher an das Stift Würzburg auf dem Gut zu Rambach (Rambach) bei Schlüsselfeld (schlusselfeldt) und allen dessen Zu- und Eingehörungen hatten. Bischof Konrad von Bibra setzt einen Vertrag auf, Bischof Friedrich von Wirsberg nimmt den Kauf auf, den Hessel von Grumbach (heslin von Grumbach) getan hat, und bezahlt an die von Dobeneck 800 Gulden, an Wolf von Crailsheim (Wolffen von kreilsheim) auf dem Sitz Rambach 1000 Gulden, an Johann Fuchs von Bimbach (Jonhan Fuchsen) ebenfalls 1000 Gulden, 200 Gulden an einen Bürger von Bamberg (Bamberg) - Gutknecht (Gutknecht) genannt, 100 Gulden an einige Bürger von Schlüsselfeld sowie 400 Gulden an Johann von Egloffstein (hansen von egloffstain), Franz Gressen (Frantzen Gressen) und Andreas Stieber von Rabeneck (Endressen stiebung). 800 Gulden sind Verlustgeld.