Ritter Eberhard von Buchenau (Eberhart von Buechenau riter), Eberhard Neidhard (Eberhart Neithart), Heinrich von der Tann (Haintz von der Thanne), seine Söhne Wilhelm und Sitig (Wilhelm vnd Sitig) und sein Bruder Friedrich von der Tann (Fritz) unterstützen Bischof Gerhard von Schwarzburg gegen die Markgrafen zu Meißen (Meissen) als Hauptleute und Diener. Deswegen hat sich sein Nachfolger Bischof Johann von Egloffstein wegen ihrer Hauptmannschaft, ihrer Dienste und den entstandenen Schäden mit ihnen geeinigt. Er verschreibt ihnen und ihren Erben 8,000 Gulden auf die Bede der Städte Meiningen (Mainingen) und Mellrichstadt (Melrichstat) zusammen mit dem Zoll und dem Ungeld. Ihnen wird aber weder die Hauptsumme noch die dazugehörigen Zinsen oder der Ertrag bezahlt. Die Summe beträgt dann 14,000 Gulden. Deshalb verschreibt Bischof Johann von Egloffstein ihnen noch andere Gelder von Stadt und Amt Meiningen, welche in Gesamtsumme 19,500 Gulden ergaben. Da verschreibt der Bischof ihnen auch noch die Landeswehr auf Schloss und Burg in Stadt und Amt Meiningen, aber unter Vorbehalt der Auslösung und der Erbhuldigung.
Johann von Brunn verschuldet sich bei den Vettern und Brüdern Sebastian, Georg und Burkhard von der Tann (Bastian, Georgen vnd Burckharten von der Than geuetteren vnd bruderen) um 8990 Gulden. In Übereinkunft mit seinem Kapitel verpfändet er ihnen dafür die die Burg Hildenburg, die Burg und den Ort Steinach a. d. Saale, die Stadt und das Amt Fladungen und den Ort Nüdlingen (Sloß stat, ampt vnd dorfere, Hildenburg Fladingen, Stainaw vnd Nutlingen) und macht sie dort zu seinen Amtmännern. Dieses Geschäft hat zur Bedingung, dass sie von 12 Gulden einen Gulden Zinsen zur Nutzung haben sollen, was Jahreseinkünften von 749 und 1/6 Gulden entspricht, und, dass sie diese auch von den Einkünften der Dörfer Vachdorf und Leutersdorf (von dem einkomen beder dorfer Vachdorf vnd Leutersdorf) einziehen können, wenn die Jahreserträge der oben genannten Gefälle nicht genügen sollten.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Graf Georg I. von Henneberg-Aschach (Graue Georgen von Hennenberg) die Burgen Hildenburg und Steinach, Stadt und Amt Fladungen und die Dörfer Steinach, Vachdorf, Leutersdorf und andere (die schlose, Ampt, stat vnd dörfere Hildenburg, Fladungen, Staina, Vachdorf, Leutersdorf etc.) unter Vorbehalt der Erbhuldigung, Landsteuer und des Öffnungsrechts, das dem Bischof die militärische Nutzung im Kriegsfall garantiert, für 11990 Gulden auf Wiederkauf. Graf Georg bestätigt für sich und seine Erben die Bestimmung des Wiederkaufs und übergibt dem Stift seinen Revers. Von dieser Verschreibung sind die Güter ausgenommen, die der Bischof bereits den von der Tann und von Eberstein (von der Than vnd Eberstain ) verschrieben hat.
Bischof Johann von Brunn verkauft Graf Georg II. von Henneberg (Graue Georg von Hennenberg) die Schlösser, Städte, Ämter und Dörfer Hildenburg, Fladungen, Steinach an der Saale, halb Nüdlingen, Nordheim vor der Rhön, Sondheim, Urspringen, Elsbach (die schlössere stat ampt vnd dörfere Hildenburg, Fladungen, Stainau, Nutlingen halb, Northaim, Sunthaim, Vrspringen, Elspe) für 11.090 Gulden.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Graf Georg I. von Henneberg-Aschach (Graue Gworgen von Hennenberg) Schloss, Stadt und Amt Hildburghausen (Hildenburg), Fladungen (fladungen), Steinach an der Saale (Staina), Vachdorf (Vachdorf) und Leutersdorf (Leutersdorf) für 11 990 Gulden. Falls die Gulden innerhalb der Zeit der Verpfändung an Wert verlieren, soll dies seinen Erben entsprechend ausgeglichen werden. Graf Georg I. von Henneberg gibt dem Stift die Schlösser Hildenburg und Steinach für 2 000 Gulden einige Zeit später zurück. Nach seinem Tod werden diese erneut verpfändet, dieses Mal an Graf Otto von Henneberg-Aschach (Grau Oten von Hennenberg).
Nach dem Tod Adolf Marschall von Ostheims (Adolf Marschalck) verträgt sich Werner Marschall von Ostheim (Wernher Marschalck) mit seinen drei Brüdern und sie bringen das Schloss Hildenburg mit Zustimmung Bischof Rudolfs von Scherenberg in ihren gemeinsamen Besitz. Sie verkaufen das Schloss an Seifried von Stein (Sefrid vom Stain) für 600 Gulden. Bischof Rudolf von Scherenberg stellt darüber eine neue Verpfändung aus und erlaubt diesem 200 Gulden davon zu verbauen mit dem Vorbehalt das Pfand mit 600 Gulden und dem Baugeld wieder auszulösen. Graf Georg von Henneberg-Aschach behält die Verpfändung, darin inbegriffen auch Schloss Hildenburg, sein Leben lang. Nach seinen Tod gibt Graf Otto von Henneberg-Aschach, sein Sohn, diese durch einen Vertrag wieder heraus und erhält dafür eine neue Verpfändung, in der das Schloss Hildenburg ausgelassen wird. Graf Otto bestätigt dies dem Hochstift. Bischof Rudolf verpfändet das Schloss Hildenburg zusammen mit dem Zehnten und dem Vorwerk zu Sondheim Seifried von Stein für 2400 Gulden und erlaubt ihm, am Schloss 200 Gulden zu verbauen.
Graf Georg I. von Henneberg (Graue Georg von Hennenberg) übergibt die Burg Hildenburg (schloß Hildenburg) mit ihren Zugehörungen auf Bitten des Bischofs Johann von Grumbach an Adolf Marschalk (Adolf Marschalck) und verkauft dem Stift die Burg Steinach an der Saale (schloß Stainaw an der Sa) für 2000 Gulden zurück. Nach seinem Tod erhält sein Sohn Otto von Henneberg-Aschach (Graue Ot von Henneberg) Stadt und Amt Fladungen sowie die beiden Dörfer Vachdorf und Leutersdorf (Vachdorf vnd Leutersdorf). Dieser erhält darüber von Bischof Rudolf von Scherenberg eine neue Verschreibung über 9990 Gulden.
Die jährlichen Gulden, die Bischof Gottfried von Limpurg den Grafen von Henneberg verschrieben hatte, wurden 33 Jahre lang nicht bezahlt. Dann gehen die Schulden an Bischof Rudolf von Scherenberg über. Bischof Rudolf ist besorgt, dass sich die Schulden zum Nachteil des Stiftes häufen und verträgt sich mit Margaretha von Henneberg (Margarethen Grauen zu Henneberg), anstatt mit ihren Söhnen. Alle Schulden werden zusammengezählt; der alte Pfandschilling von 18000 Gulden, die 750 Gulden für das geliehene Geld und die Pferde und die jetzt ausstehenden 3300 Gulden. Das ergibt alles zusammen 22000 Gulden. Das verschreibt er an Margarethe von Henneberg und ihre Söhne zum Pfandschilling von Meiningen, aber für die Zahlung der jährlichen 100 Gulden wird auf die Bede und das Gefälle verwiesen.
Bischof Rudolf verpfändet Graf Otto von Henneberg-Aschach (Graue Oten) Stadt und Amt Fladungen sowie weitere Dörfer, die bereits in einem voranstehenden Eintrag genannt werden, erneut. Er bietet ihm an, dies wieder für die Kaufsumme von 9990 Gulden zu tun, was Graf Otto allerdings mit dem Hinweis ablehnt, ihm müssten außer dieser Hauptsumme 1110 Gulden bezahlt werden. Nach seiner Ansicht sei der Wert der Gulden in Gold seit dem Jahr 1435 gefallen, als sein Vater das Pfand um diese Summe erhalten habe, was einem Zeitraum von 47 Jahren entspricht. Bischof Rudolf weigert sich unter Verweis auf verschiedene Ursachen. In diesen Streit mischen sich auch der Dompropst der Dekan und das Kapitel ein und verpflichten sich dem Grafen, für diese Inflation innerhalb von zwei Jahren 600 rheinische Gulden zu bezahlen. Darüber stellt Bischof Rudolf ihnen einen Brief aus, in dem er sich verpflichtet, ihnen seinerseits die 600 Gulden zurückzuzahlen.
Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen (Wilhelm von Hennenberg) übergibt Bischof Konrad von Bibra in Würzburg ein besiegeltes Register, welches die Herrlichkeit, das Nutzungsrecht und das Gefälle des Amtes Mainberg bestätigt. Ebenso übergibt Bischof Konrad von Bibra dem Grafen Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen ein besiegeltes Register über das Amt Meiningen (Mainingen).