Bischof Konrad von Thüngen einigt sich mit Graf Wolfgang von Castell (Wolfen von Castel) über die Zent Stadtschwarzach (Stat Schwartzach).
Mangold von Eberstein (Mangolt von Eberstein) und Bischof Konrad von Thüngen sind sich uneinig über die Wüstung Schandenhof (Schanten). Mangold von Eberstein ist der Meinung, die Wüstung stehe ihm zu, Bischof Konrad von Thüngen erklärt, Bischof Rudolf von Scherenberg hätte das Amt Auersberg (awersberg) bereits wieder ausgelöst. Bischof Lorenz von Bibra, der Vorgänger Konrads von Thüngen, hatte die Wüstung wieder inne und seine Amtsleute von Auersberg und Fladungen (Fladungen) hatten bereits ihre Rechte ausgeübt. Die beiden einigen sich darauf, dass Bischof Konrad Mangold von Ebersberg 60 Gulden bezahlt und die Rechte an der Wüstung behält.
Bischof Konrad von Thüngen richtet einen Vertrag zwischen Abt Georg Wolfsbach (Georgen) des Klosters Münsterschwarzach (Munster Schwartzach), Schultheiß, Dorfmeister und Gemeinde zu Gerlachshausen (Gerlachshausen) auf der einen Seite und Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) auf der anderen Seite bezüglich eines Viehtriebs auf.
Das Kloster Münsterschwarzach (Schwartzach) wird 1525 durch die aufständischen Bauern im Zuge des Bauernkriegs geplündert, zerstört und niedergebrannt. Zuvor war das Kloster bereits mit 5000 Gulden verschuldet und lud danach weitere Schulden auf sich, weshalb die Gläubiger eine Auszahlung ihrer Schulden forderten. Dem Kloster gelingt es nach dem Bauernkrieg nicht, die zerstörten Gebäude wieder aufzubauen und einen Gottesdienst abzuhalten. Daher verkaufen Abt Georg Wolfsbach (Georg), Prior und Konvent des Klosters alle Herrlichkeiten, Obrigkeiten, Rechte, Gerechtigkeiten, Eigentumszinsen, Haubtrechte, Mannschaften, Gerichte, geistliche Lehen, Zölle, Frondienste, Dienste und die Getreide- und Weinzehnte - die sie in der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) haben und von denen jährlich jeder Pfarrer fünf Malter Korn, fünf Eimer Wasser, einen Gulden, einen halben Schober Stroh, einen Fuder Wolle und Holz als Kompetenz erhält - für 1953 Gulden, drei Pfund und sechs Pfennig an Bischof Konrad von Thüngen und sein Hochstift. Sie übermitteln dem Bischof alle Verscheibungsbriefe und Siegel, die sie über diese Dinge besitzen. Dabei ist auch eine Liste über die Gerechtigkeiten des Abts und Konvents gegenüber der Stadt.
Bei Breslau (preslaw) lebt ein Jurist Namens Otto von Pack (Otto von pack). Er setzt einen Vertrag auf, in dem er etliche Fürsten, Protestanten und unter anderem auch den Bamberger Bischof Weigand von Redwitz, sowie den Würzburger Bischof Konrad von Thüngen erwähnt. Der Vertrag lässt es so aussehen, als ob sie sich gegen den Herzog Johann von Sachsen (Hertzog Johansen von Sachsen) und Philipp den Großmütigen, den Langraf von Hessen ( Landgrafe philipsen von Hessen), verbündet hätten. Dies würde geschehen, um den Willen Gottes zu vollbringen und Land und Leute zu vertragen. Pack vermutet, er würde ein großes Dienstgeld und Geschenk dadurch erhalten. Als jedoch Landgraf Philipp davon erfährt, will er die Hochtstifte Bamberg (Bamberg) und Würzburg (wirtzburg) mit seinem Heer angreifen. So rüstet sich der Würzburger Bischof mit seinen im Hochstift Würzburg ansässigen Grafen, Herren, Rittern, der Landbevölkerung und Landsknechten. Auch der Schwäbische Bund sichert ihm seine Unterstützung mit 8.000 Mann zu. Als diese aufbrechen wollten, wurden sie aufgehalten. Der Erzbischof von Trier, Richard von Greiffenklau zu Vollrads, und der Pfalzgraf und Kurfürst von der Pfalz, Ludwig von der Pfalz (pfaltzgraf ludwig), wollen die die Konfliktparteien vertragen. Daraufhin wird ein Tag zu Schmalkalden (schmalckalden) angesetzt und der Konflikt beigelegt, nachdem Bischof Konrad seine Unschuld erklärt. Jedoch müssen die Hochstifte Bamberg und Würzburg 60.000 Gulden zahlen.
Bischof Konrad von Thüngen gibt seinem Kellerer zu Ebern (Ebern), Andreas Schwarz (Endressen Schwartzen), etliche Güter von Bügern zu Ebern, die diese durch ihre Beteiligung am Bauernkrieg verwirkt haben. Dazu gehören ein Garten von Johann Sehehans (Sehe hansen), ein Haus und eine Wiese in der vntern aw von Johann Sauer (Hansen Saurn), ein Haus, eine Wiese und drei Äcker am Crottenbach, ein kleines Stück Land und Wiese von Nikolaus Steuer (Claus Steiren), ein Acker und eine Wiese hinter der Kapelle von Wolf Hofer (wolfen hofer) sowie etliches an Hausrat. Der Kellerer erhält außerdem die zugehörigen Rechte.
Die Brüder Friedrich und Wolfgang von Schwarzenberg (Her Friderich der elter, vnd Her wolfgang bede Hern zu Schwartzenberg) stellen etliche Ansprüche und Vorderungen an Bischof Konrad von Thüngen. Dabei geht es um Kosten, Schäden und Schutz und Schirm des Schlosses Stephansberg (Steffansberg), ein Burggut im Vorhof zu Werneck (werneck) und Schutz und Schirm über die Kartause Marienbrück (Marieburg) zu Astheim (Ostheim). Diese Streitigkeiten werden durch etliche Freiherren, Domherren und Personen vom Adel geschlichtet. Es wird entschieden, dass die beiden von Schwarzenburg und deren Erben in allen oben genannten Punkten keinerlei Anspruch haben, noch zuküftig erhalten können. Die von Schwarzenburg willigen in diese Entscheidung ein und besiegeln diese.
Leonhard Saalmann (Linhart Salman) übergibt Höchstädt (Hochstet) ein Revers. In diesem ist vermerkt, dass er den Hof bei Mühlhausen (Mulhausen) mit all seinen Rechten und allem Zugehörigen von Johann Klebsattel zu Höchstädt (Hansen Klebsettel zu Hochstet) gekauft hat. Zudem hat ihm Bischof Konrad von Thüngen aus Gnade Mannlehen verliehen. Der Hof soll in gutem Zustand erhalten werden und nicht aufgeteilt werden. Leonhard gibt an, mit dem Bischof verbunden zu bleiben und sich in keine andere Herrschaft zu begeben. Er erkennt den Gerichtszwang des Hochstift Würzburgs an.
Der Kellerer zu Ebern (Ebern), Andreas Schwarz (Endres Schwartz), gibt Bischof Konrad von Thüngen 1000 Gulden, wobei ein Gulden jeweils 22 Zwölfer oder 16 Batzen entsprechen. Dafür erhält er einen jährlichen Zins von 50 Gulden auf das Kammergefälle.
Martin von Schwalbach (Martin von Schwalbach) leiht Bischof Konrad von Thüngen 1.000 Gulden Gold, wofür jährlich 50 Gulden je 22 Zwölfer oder 16 Batzen pro Gulden verzinst werden. Bischof Konrad von Thüngen bezahlt die Zinsen jährlich ein viertel Jahr vor dem 22. Februar. Die Schulden werden bis zum 22.02.1551 beglichen.