Bischof Emehard von Comburg, ein geborener Graf zu Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg vf der thauber), begabt das Kloster St. Stephan (Sant Steffan) mit der Pfarrei Veitshöchheim (Hocheim) und allen Zugehörungen. Dazu gehören alle Äcker, Felder, Wälder auf Bergen und in Tälern, Weiden, Fischereirechten in Bächen oder dem Main und Nutzungsrechten der Mühlen mit allen zugehörigen Zehnten von Obst, Kraut, Frucht, Getreide und Vieh (mit Ausnahme des Schlosses Rabensberg (Rabensburg)). Der Abt des Klosters soll sämtliche Gerichte und Gerichtsbarkeiten über den Besitz haben. Bei schweren Handlungen soll er den Bischof um Hilfe und Rat ersuchen. Die Brüder des Klosters sollen jährlich am Vorabend von Michaelis eine Vigil und Messe halten. Der Schenkungsbrief befindet sich im Buch Histeria ind der Vita Egenhardi.
Otto von Vestenberg (Ot von vestenberg) verkauft Burggraf und Amtmann zu Prichsenstadt (prisenstat), Johann von Nürnberg (Hansen), Ritter Erkinger von Seinsheim (Erckingern von Sainsheim zum Steffansberg), Wilhelm von Abenberg (wilhelmen von abenberg dem eltern) und deren Erben ein Viertel des Schlosses Schwarzenberg (Schwartzenberg) und des Gerichts mit allen zugehörigen Ehren, Herrschaften, Rechten und Nutzungsrechten für 800 Gulden. Über den Verkauf gibt Otto von Vestenberg später ein Bekenntnis. Dazu gehören auch Leute, Behausung, Mauern, Gräben, Häuser, Hofrat, Hube, Seldengüter, Güter, Gärten, Äcker, Wiesen, Hölzer, Felder, Wege, Stege, rein stuck, Steine, Obstgärten, Weiher, Gewässer, Wünne, Zinsen, Gülte, Dienst, Reute, Gefälle, alles Lebende und Tote über und unter der Erde sowie alle vorhandenen und zukünftig noch möglichen Einkünfte.
Wilhelm von Abenberg (wilhelm von Abenberg) und seine Frau Anna (Anna) verkaufen ihren Teil an Schloss Schwarzenberg (Schwartzenberg) mit allen Zugehörungen für 750 Gulden an Bischof Johann von Brunn. Der Verkauf wird am Landgericht bestätigt. Zu ihrem Teil des Schlosses gehören Dörfer, Weiler, Reute, Zinsen, Gefälle, Äcker, Wiesen, Gewässer, Seen, Fischweiden, Wiesen, Weiden, Wälder, Rechte, Gerichte, Nutzungsrechte, Herrlichkeiten, Begriffe und alle vorhandenen und zukünftig noch möglichen Einkünfte.
Bischof Rudolf von Scherenberg macht einen Vertrag mit Abt Martin (Martin) und Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) über die Bede und Steuer etlicher Weingärten, Äcker, Wiesen, Gärten und anderen Gütern.
Bischof Rudolf von Scherenberg verleiht Johann und Balthasar Winter (Hansen vnd Balthasarn) ein Stück Feld in Schraudenbach (Schrautenbach), genannt das Rodfeld, vor dem Wernecker Forst im Amt Werneck. Dazu gehören 165 Morgen Acker, zehn Acker Wiesen und 10 Acker Brennholz. Ebenso wie 30 Malter Korn, 20 Malter Hafer und ein Fasnachtshuhn. Dienste werden mit vier Pferden und deren eigenem Geschirr bis zu fünf Meilen um Werneck erfüllt. Das gleiche gilt für die Bewässerung und das Pferchen im genannten Bereich.
Propst Johann von Allendorf (Johanns von allendorf), Landrichter Georg von Giech (Jorg von Gich), Marschall Konrad von Schaumberg (Conrad von Schaumberg) und Bartholomäus von Herbilstadt (Bartholmes von Herbilstat) schließen einen Vertrag mit Bischof Lorenz von Bibra, Abt Michael (Micheln) sowie dem Prior und Konvent des Klosters Münsterschwarzach (Schwartzach). Darin geht es um die noch ausstehende bischöfliche Kollekte, etliche zweifache Zehnte( auch duplex decima genannt), Schulden, die Hartung von Gnottstadt (Hartung von Gnotstat) an der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) hat, sechs Morgen Weingarten am Falter thor zu Dettelbach (dettelbach), die Richtung Schwarzach am Main liegen, das Fischhaus unterhalb von Hallburg (Halburg) und die dazu gehörigen Fischwasser, einen Weingarten am Berg vor Hallburg, den kleinen Heselbach und zwei Äcker jenseits des großen Heselbachs und den Wert der Weide am Fuß des alten berg.
Michael von Schwarzenberg (Michael Her zu Schwartzenberg) stellt etliche Ansprüche und Forderungen an Bischof Lorenz von Bibra. Dabei geht es um 100 Malter Korn, 15 Malter Milch, 50 Malter Hafer, vier Zentner bachen, etliche Malter Erbsen, vier Beete, etliche kirchliche Kleinode und Glocken, 12000 Pfeile, ein Burggut bei der Badestube und ein Burggut im Vorhof zu Werneck (werneck), drei Malter Gülte eines Hofs zu Rundelshausen (Runtelshausen), eine Schankstätte zu Hergolshausen (Hergoltzhausen), eine Schankstätte zu Geldersheim (Geltenheim) samt Garten, ein Fischwasser an der Saale (Sal) im Amt Trimberg (Trimperger), etliche Wiesen bei diesem Fischwasser, einen Teil des Hafens zu Bad Kissingen (Kissig), eine Mühle zu Bad Kissingen, sechs Äcker bei Langendorf (Langendorff) am Gersberg gelegen, etliche weiter Äcker und Wiesen, ein Burggut zu Trimberg bei der Brücke, ein Burggut in der oberen Niederburg (ober niderburg), 14 Äcker Korn, drei Äcker Gerste und sieben Äcker Weizen. Dies alles soll Bischof Lorenz von Bibra bei der Befreiung Wernecks und anderswo eingenommen haben. Der Bischof beklagt sich darüber und sagt, dass die Burggüter des Hochstifts nicht zu Mannlehen verliehen sind und das der von Schwarzenberg ihm 200 Gulden schuldig ist. Diese Streitigkeiten werden von Domprobst Georg von Bibra (Jorg von Bibra) und Anton von Bibra (anthon von Bibra) geschlichtet. Der Bischof soll Michael von Schwarzenberg zu den 200 Gulden noch weitere 500 geben.
Bischof Konrad von Thüngen gibt seinem Kellerer zu Ebern (Ebern), Andreas Schwarz (Endressen Schwartzen), etliche Güter von Bügern zu Ebern, die diese durch ihre Beteiligung am Bauernkrieg verwirkt haben. Dazu gehören ein Garten von Johann Sehehans (Sehe hansen), ein Haus und eine Wiese in der vntern aw von Johann Sauer (Hansen Saurn), ein Haus, eine Wiese und drei Äcker am Crottenbach, ein kleines Stück Land und Wiese von Nikolaus Steuer (Claus Steiren), ein Acker und eine Wiese hinter der Kapelle von Wolf Hofer (wolfen hofer) sowie etliches an Hausrat. Der Kellerer erhält außerdem die zugehörigen Rechte.