Eintrag der Nachtragshand: Dem Hirtenmeister Stimprecht Füsenkoch (Stimprecht Fuesenkoch
Aus Königheim (Kennicken), das früher Kenneghaim) genannt wurde und zum Amt Lauda gehört, haben die Domherren zu Würzburg 20 Hube Wein und drei Mühlen mit zugehörigen Weingärten und Wäldern durch Bewilligung von König Konrad III., durch einen Tausch mit Kloster Ebrach (closter Ebrach)erhalten.
Der Henneberg (Hennenberg) ist ein Berg bei Nüdlingen (Nutlingen) im Amt Trimberg (Trimperg). Auf diesem Berg steht ein Schloss, dem die Grafen ihren Namen verdanken. Dieses Schloss macht Graf Hermann von Henneberg (Graue Herman von Hennenberg) Bischof Hermann von Lobdeburg und dem Stift Würzburg mitsamt seinen Zubehörungen, Weingärten, Hölzern, Dörfern und anderem zum Mannlehen.
Bischof Manegold von Neuenburg übereignet das Lehensgut in Hergolshausen (Hergoldshausen ) auf Bitte des Volker von Bernrode (volgere von Bernrode) dem Kloster Himmelspforten. Die Äbtissin tauscht ein Gut zu Garstadt (Garstat) mit dem Volker von Bernrode. Volker von Bernrode wiederum gibt das Gut zusammen mit 8 Morgen Weingarten in Münster (Munster) und Bühler (Büler) dem Stift und erhält es als Lehen vom Stift zurück.
Konrad Klinckhart (Conrat Klinckhart) empfängt als Mannlehen 2 Morgen Weingarten zu Homburg (Hohenburg), welche das Stift mit 16 Pfund Haller auslösen kann. Auf Bitten des Bischofs Wolfram von Grumbach erteilt Kaiser Ludwig IV. (Kaiser Ludwig der 4) dem Markt Homburg das Stadtrecht, mit dem Recht jede Woche dienstags einen freien Markt abhalten zu dürfen, sowie mit allen Rechtsgerechtigkeiten und Freiheiten, die auch die Stadt Gelnhausen (Gailnhausen) besitzt.
Bischof Johann von Egloffstein gibt den Juden im gesamten Hochstift Würzburg Privilegien: Sie dürfen ihre Habe im Hochstift ein- und ausführen, sie verleihen und damit Handel treiben. Sie sollen nicht vor dem geistlichen oder weltlichen Gericht des Hochstifts angeklagt werden, sondern vor ihrem eigenen Gericht. Sie sollen nicht mit zwei unbescholtenen Christen oder zwei Juden an ein Gericht überwiesen werden. Sie sollen von allen Stadtgerichten, Bede, Datz, Steuern oder anderen Abgaben befreit sein. Auch gegenüber anderen Fürsten, Herren und Grafen sollen sie geschützt und verteidigt werden. Sie sollen gehorsam sein und den jährlichen Zins in die Kammer des Bischofs einzahlen. Der Bischof und seine Amtsleute sollen ihnen behilflich sein, ihre Schulden, die sie eingeklagt haben, einzutreiben. Ihnen soll für ihre Schulden kein Acker, keine Wiese, kein Weingarten oder anderes Erbe, auch keine andere Währung als Gold, Silber, Edelmetalle oder Kleider gegeben werden. Sie dürfen um Weihnachten mit oder ohne Erlaubnis das Hochstift ungehindert verlassen, wenn sie zuvor ihre Schulden bezahlt haben. Wenn der Bischof die gegebenen Privilegien widerrufen will, soll er ihnen ein halbes Jahre vorher Bescheid geben, dass sie sich darauf einstellen können.
Köhler (Keller) ist ein Dorf am Main im Amtsgebiet von Prosselsheim (Brassoldshaim). Dort besitzen die Ritter von Elm (die von Elma) sieben Morgen Weingarten als Mannlehen, welche sie mit dem Einverständnis von Bischof Johann von Brunn und dessen Domkapitel als Stiftung an die Marienkapelle (vnser frawen Capellen) in Würzburg übergeben und eine ewige Messe stiften, unter der Bedingung, dass die Ritter an Gewinnen und Ernten des genannten Weingartens beteiligt werden.
Johann Hofwart (Hanns) wohnt in der folgenden Zeit in Ingolstadt (Jngelstat). Bischof Johann von Brunn erlaubt ihm, 200 Gulden an dem baufälligen Schloss zu verbauen. Er schreibt ihm diese 200 Gulden zu dem vorherigen Pfandschilling. Johann Hund (Hanns Hund) gibt Bischof Johann noch mehr Geld. Es kommt zu einem Vergleich zwischen den beiden. Im Gegenzug für den Pfandschilling von 2600 Gulden verschreibt Bischof Johann Johann Hund und seinen Erben das Schlosss Ingolstadt mit dem Amt, Dörfern, Weilern, Leuten, Gütern, Zinsen, Gerichten, Äckern, Wiesen, Seen, Mühlen, Weingärten, Frondiensten und allen anderen Rechten, Gewohnheiten und Einbehörungen inklusive der 100 Pfund Heller auf Heidingsfeld (Haidingsfelde).
Johann Wenzl wandelte den Judenkirchhof oder -garten in einen Weingarten um. Um das Jahr 1445 kauft Bischof Gottfried Schenk von Limpurg den Garten von Johann Wenzl zurück und verkauft ihn für 300 Gulden und einen jährlichen Zins von 35 Gulden an die Juden zu Würzburg. Er gestattet ihnen das Grundstück als Begräbnisstätte zu benutzen. Zur selben Zeit fordert die Verwaltung der Dompropstei zu Würzburg einen Zehnt vom Weingarten der Juden, aber Bischof Gottfried einigte sich einvernehmlich mit beiden Seiten und beschließt, dass die Juden keinen Zehnt zahlen müssen. Bischof Gottfried verpfändet die Judensteuer für 400 Gulden an den Grafen Georg von Henneberg.
Das Johannisterhaus hat in Würzburg auf einem Häuschen an der Greden eine Lehenschaft und einen jährlichen Zins von 8 Pfennig. Bischof Lorenz von Bibra lässt dieses Haus jedoch abreißen und auf dem Platz die neue Kanzlei erbauen. Das Johannisterhaus erhält als Ausgleich die Lehenschaft über zwei Morgen Weingarten in der dotengab mit 8 Pfennig jährlichen Zinsen.