Wenn man nach der bereits vorgeschlagenen Wertberechnung einen Fuder Wein für 50 Pfund, einen Malter Korn für 7 pfund, ein Pfund Heller für 10 Pfund, einen Morgen Wiesenwirtschaft für 12 Pfund und das Gehölz im Kammerforst mitsamt der Leibeigenen für 234 Pfund anschlägt, so ergibt sich die gesamte Summe von 1800 Pfund Heller. Fries befindet, dass zu dieser Zeit ein Heller nicht ganz 3 Alte Pfennige und ein Pfund Heller einen Gulden und 20 Kreuzer gegolten haben. Dies liegt an dem zunehmenden Wertverlust der Münzen. Damals galten 3 Pfund nicht mehr als 4 Gulden. Wenn man die Summe, die denen von Lisberg (Liebsberg) gezahlt wurde, nämlich 1800 Pfund Heller, mit diesem Wechselkurs verrechnet, ergibt sich eine Kaufsumme von 2400 Gulden.
Dietrich von Heidingsfeld (Dietrich von Haidingsfeld) hat das Schloss Stolburg samt der Dörfer Windheim (Windhaim), Grettstadt (Gretstat) und Schallfeld (Schalckfeld) vom Stift Würzburg pfandweise inne. Diese gibt er Bischof Johann von Eglofstein für 4916 Gulden zurück und leiht ihm bar 4500 Gulden. Dafür setzt ihm Bischof Johann die Stadt und das Amt Haßfurt mitsamt der Kellerei, allen Rechten, Gerichten, Nutzungsrechten, Zenten, Gülten, Zinsen, Zöllen, Zehnten, Wiesen, Hölzern, Fischgewässern, Hühnern, Mühlen, Leuten und Gütern, die davor nicht versetzt wurden, ein. Ausgenommen sind nur das geistliche Lehen und das Mannlehen sowie die Bede und Öffnungsrechte. Die Verpfändung gilt so lange, bis Dietrich oder seinen Erben die Hauptsumme von 8416 Gulden zurückgezahlt wurde.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet die Aue zu Heustreu (Haistraw) an Heinrich Zollner und Gottfried von Schweinfurt (Haintzen Zolneren vnd Götzen von Schweinfurt), für 500 Gulden auf 10 Jahre.
Johann Hofwart (Hanns) wohnt in der folgenden Zeit in Ingolstadt (Jngelstat). Bischof Johann von Brunn erlaubt ihm, 200 Gulden an dem baufälligen Schloss zu verbauen. Er schreibt ihm diese 200 Gulden zu dem vorherigen Pfandschilling. Johann Hund (Hanns Hund) gibt Bischof Johann noch mehr Geld. Es kommt zu einem Vergleich zwischen den beiden. Im Gegenzug für den Pfandschilling von 2600 Gulden verschreibt Bischof Johann Johann Hund und seinen Erben das Schlosss Ingolstadt mit dem Amt, Dörfern, Weilern, Leuten, Gütern, Zinsen, Gerichten, Äckern, Wiesen, Seen, Mühlen, Weingärten, Frondiensten und allen anderen Rechten, Gewohnheiten und Einbehörungen inklusive der 100 Pfund Heller auf Heidingsfeld (Haidingsfelde).
Bischof Konrad von Thüngen kauft 60 Tagwerk Wiesen bei Schloss Hildenburg in der Rhön (Hiltenburg vor der Rone gelegen) für das Stift.
Bischof Konrad von Thüngen tauscht mit den Brüdern Bernhard und Johann von Hardheim (Bernhart vnd Hanns von Harthaim) eine Wiese. Die Wiese von Hardheim ist ihm samt des Spitals und einer weiteren Wiese zugesagt worden.
Ein Haßfurter (hasfurt) Bürger namens Johann Zusing (Hanns Zusing) lässt sich während der Bauernkriege einiges zu Schulden kommen lassen. Nachdem Bischof Konrad von Thüngen den Landstrich wieder eingenommen hat, flieht er aus der Stadt, um einer Bestrafung zu entgehen. Deshalb zieht Bischof Konrad seine Güter ein und gibt sie an seinen Kammerschreiber Johann Woltz (Hanns Woltz). Die Güter beinhalten einen halben Morgen Weingarten in der Hohenwanne, einen Wiesengarten hinter der Rengersmühle, ein Krautgarten vor dem Oberen Tor bei dem kleinen See bei Zeil und eine halbe Behausung zu Haßfurt.
Bischof Konrad von Thüngen erlaubt der Bürgerschaft der Stadt Iphofen (Iphouen), etliche Plätze in ihren Gehölzen in eine Wiesenwirtschaft umzuwandeln. Bürger, die ein Gebäude neu errichten, müssen darauf keinen Zehnt zahlen.
Zwischen Bischof Konrad von Thüngen auf der einen und Wolf, Bernhard und Johann von Hardheim (Wolf, Bernhart vnd Hanns von Harthaim) auf der anderen Seite gibt es zahlreiche Missstände. 1) Wegen des Spitals in Hardheim 2) Wegen des Schaftriebs 3) Wegen einer schaffscheuren, die sich die von Hardheim angemost haben 4) 6 Morgen Wiesen dem Pfarrheren zu Sansensbuch (Sansenbuch) 5) Gefälle der St. Jobst Kapelle 6) Gerichtszwang 7) Juden 8) eine Grenzsetzung bei der Oberen Burg Hardheim 9) und wegen der gemeinen Büttel. Die beiden Parteien treffen sich auf der schernstat und verhandeln die Punkte miteinander. Sie vergleichen und vertragen sich in manchen Punkten endlich und in manchen auf Austrag.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft Friedrich Zollner zu Gerbach (Fritz Zoller zu Gerbach) mit Bewilligung des Domkapitels das Schloss Hallburg bei Volkach (Volckach). Dazu gehören die Ringmauern, der Bauhof, die Scheunen, Äcker, Felder, Wiesen, Gärten und Gehölze sowie die Schäferei mit Stallungen und Schaftriebs-Rechten. Alle Rechte, Nutzungsrechte und Zubehörungen sind mit eingeschlossen. Der Preis beträgt 8000 Gulden, welche Kaspar Zollner (Casper Zollner) noch bis 1568 für seine dem Stift geliehenen 2200 Gulden innehaben sollte. Dieses geliehene Geld und die Quietantien gehen an das Stift über und Friedrich Zollner erhält das Schloss als Rittermannlehen.