Friedrich von Schlitz, genannt von Hauselstein (fritz vom schlitz gnant von huselstein) gibt das Dorf Rimbach (Rimperges) mit allen Zugehörungen dem Bischof Gerhard von Schwarzburg und dem Hochstift Würzburg für 75 Gulden zu Lehen. Hiermit verpflichtet er sich und seine Erben, Burgmänner des Hochstifts zu sein und dem Schloss zu Bischofsheim an der Rhön (Bischofsheim) zu dienen. Wenn Friedrich von Schlitz die Burg nicht mehr braucht und der Bischof ihm das Geld wieder gegeben hat, sollen sie keine Pflichten mehr gegenüber der Burg haben. Das Dorf jedoch bleibt mit seinen Zugehörungen als Lehen bestehen.
Bischof Gerhard von Schwarzburg und Rudolf II. von Wertheim (Rudolf von wertheim), welcher Stadthalter und Domdechanat des Domkapitels ist, geben den Brüdern Johann und Peter Seibot (hansen vnd pettern Sybaten) ein Gut mit seinen Zugehörungen, welches bei Rambach (Rombach) liegt. Bisher gingen davon ein Pfund Heller und ein Huhn an das Amt Thüngfeld. Stattdessen sollen die Brüder und deren Erben ein Tagwerk bei Rambach (Rombach) gelegen und ein Tagwerk zu Sambach (Sandfach) gelegen vom Bischof zu Lehen bekommen. Auch bekommen die beiden das Gewässer zum Fischen bei Ebrach (Ebrach) über Rambach (Rombach) bis zum Sandbach (Sandbach). Der See an der Stadtmauer von Schlüsselfeld (Schlusselfelt) und Raibach (Rainbach), welche in ihrem Zent liegen, sollen frei und ledig bleiben.
Der Domherr Graf Eberhard von Wertheim (Eberhart von wertheime) verpfändet seinen Anteil am Schloss Roßberg (schloss Rosberg), welchen er vom Würzburger Bischof und dessen Stift erhalten hat, für 850 Pfund Haller. Das beinhaltet ein Achtel des Schlosses Roßberg, das von dem verstorbenen Dingsleben (dingesleben) verpfändet wurde sowie die Weingärten, Erker, Holz, Wiesen, Weine, Weiden und seinen Zugehörungen an Johann Zollner von Rottenstein (Jorgen zelnem von Rottenstein) und dessen Erben. Auch die Briefe, die er und Balthasar von Maßbach (Balthasar von Masbach) besitzen gehen an die Familie Zollner von Rottenstein. Wenn das Hochstift Würzburg diesen Teil wiederlösen möchte, sollen die Zollner dem Domkapitel den Anteil für die oben genannte Summe wiederlösen lassen und dem Stift die Wiederlösung gestatten.
Michael von Seckendorf-Rinhofen (Michael von Seckendorff von Rinhofen) verkauft das Spital zu Neustadt an der Aisch (Newenstat an der aisch) an Bischof Johann von Brunn für 200 Rheinische Gulden auf Wiederlösung. Zudem ist dem Hochstift die Wiederlösung vorbehalten, wenn nach Michael keine lehenbare Erben folgen.
Herr Johann Voit von Salzburg (voiten von Saltzburg) verkauft das Schloss Rottenbauer (schlos Rotenbaur), einen Hof bei Rottenbauer, der dem Kloster Heidingfeld (closter zu Haidingsfelt) gehört, sowie das Dorf Fuchsstadt (Fuchstat) mit all seinen Rechten, Zubehör, Leuten, Gütern, Höfen, Lehen, Zenten, Zinsen, Ackern, Gewässern, Feldern, Wiesen, Wäldern, Mühlen, Bergen, Gründen, wunen, Weiden, Freiheiten, Heiligkeiten und Zu- und Eingehörungen an Ritter Friedrich von Wolfskeel (Friderich wolfskel ritter von hausen). Bischof Johann von Brunn bewilligt den Kauf unter einer Bedingung: Die Lehensmänner, sollten sie seine Erben sein oder ein anderer Angehöriger des Hochstifts Würzburg, dürfen die Lehen nicht verkaufen, verpfänden, übertragen oder entfemden. Zudem soll sich das Schloss Rottenbauer dem Hochstift und dem Domkapitel in Notfällen und bei Kriegen öffnen.
Johann Zollner von Halberg (hans zolner halburg) verfügt über einen Vertrag, der es ihm ermöglicht, Güter, Leute, Zinsen und Gült zu Rötelsee (rottelsehe), Iphofen (Jphofen) und Mainbernheim (meinbernheim) mit deren Obrigkeiten, Lehenschaften, Rechten, Gewohnheiten und Herkommen, welche Mannlehen Bischof Lorenz von Bibra und dessen Stifts waren, aufzuheben. Stattdessen gehen sie als Lehen an seinen Sohn und seine Tochter über.
Philipp von Seldeneck (Philips von Seldeneck), welcher Küchenmeister ist, verkauft Bischof Lorenz von Bibra und dem Hochstift seine Hälfte des Gehölz von Rohrsee (Rorensehe) mit der Vogtei, Erben, Grund und Boden, die Triebrechte des Viehs und der Schafe, Weiderecht, sowie alle Obrig- und Herrlichkeiten, Forst und anderen Rechten und Gerechtigkeiten wie Nutzungsrecht, Lehenschaften, Zinsen, Handel, Gült, Gefälle und Bußen für 400 Gulden. Den Erben von Philipp von Seldeneck und den Besitzern des Dorfes Schönfeld (Schonfelt) ist die Hälfte der Wiesen und Flächen in der Größe von fünf Morgen vorbehalten. Von der anderen Hälfte besitzt Bischof Lorenz von Bibra auch das Vieh- und Schaftriebsrecht sowie das Weiderecht der Orte die Philipp von Seldeneck ihm verkauft hat. Diese Flächen dürfen genutzt werden, aber weder er noch seine Erben dürfen dort abholzen oder das Vieh und die Schafe von Schönfeld dort weiden lassen. Dieser Abschnitt soll mit Steinen markiert werden, sodass das Hochstift mit ihrem Vieh und Schafen auf dieser markierten Weide ziehen darf. Falls dieses Stück Land für einen niedrigeren Preis verkauft wird, sollen das Vieh-, Schaftriebrecht und Weiderecht dem Hochstift vorbehalten bleiben. Ein Burgstall und eine Wiesenfläche können nicht verkauft werden, da diese zum Mannlehen der Grafschaft Wertheim gehören. Bischof Lorenz von Bibra soll Philipp von Seldeneck die Lehenschaft entziehen und diese dafür den Grafen von Wertheim übertragen. Wenn dies nicht gelingt, so ist der Kaufvertrag nichtig und die 400 Gulden gehen zurück an Philipp von Seldeneck. 1527 spricht Graf Michael II. von Wertheim (graf Michael von wertheim) dem Philipp von Seldeneck all seine Pflichten ab.
Tristan Zobel (Tristan chorher zu Sant Burghart), Friedrich Zobel (Friitz bede Zobel) und deren Schwester Margaretha Zobel (Margaretha Zoblin ir Schwester) verkaufen mit Einwilligung des Geistlichen Gerichts und Landgerichts Teile ihres Testaments für 1000 Gulden an Bischof Lorenz von Bibra und seinem Stift. Diese beinhalten die Hälfte der Schutzherrschaft der Pfarrei zu Kleinrinderfeld (clein Rinderfelt), und die Hälfte ihres Drittels der Vogtei, dazu jährlich die Hälfte des Drittels der Bauschenkung auf der Kirchweih von Kleinrinderfeld, sowie Frondienst und Atzung von Kleinrinderfeld.
Georg Schenk von Roßberg und dessen Sohn Christoph (Georg vnd Cristof die Schenken vom Rosberg) erhalten das Haus Roßberg (Rosberg) vom Hochstift Würzburg als Mannlehen. Das Haus wird durch einen Brand beschädigt und wieder aufgebaut, im Bauernkrieg aber wieder zerstört. Durch einen ritterlichen Vertrag erhalten sie nach der ersten Beschädigng 1225 Gulden Schadenersatz. Da sie durch die weitere Beschädigung ihres Hauses ihre Schulden nicht abbezahlen können, bitten sie Bischof Konrad von Thüngen um Unterstützung. Sie erreichen, dass der Bischof Georg Schenk von Roßberg sowie seinem Sohn Christoph und dessen Ehefrau Margaretha, geborene von Thüngfeld (margareth geborne von thunfeld), auf Lebenszeit jährlich 100 Gulden zahlt. Außerdem erhalten ihre Tochter und Schwester, die Klosterfrauen Katharina (Catharinen) und Elisabeth (Elizabethen) jährlich 50 Gulden von den Kammern. Margaretha gibt einen Bekenntnisbrief heraus, damit ihr Bischof Lorenz über 900 Gulden für den Roßberg gibt. Dafür übergibt sie Bischof Konrad von Thüngen und seinem Stift das Haus am Roßberg mit allen Rechten, Gerechtigkeiten, Erbe, Wiesen, Holz, Wein, Weiden, Vogelherden, Schaftrieben, Weingärten, Gärten, Soldungen, Gülten, Zinsen, Handlauen, Nutzungen und Eingehörungen. Das alles geht aufgrund des Notrechts vonstatten. Dafür übergibt der Bischof ihnen einen Versicherungsbrief über das Leibgeding.
Johann Ebert (Hans Eberhart von Dobenett) entzieht sich allen Forderungen des Vertrags mit seinen Brüdern Wolf und Heinrich von Dobeneck (Wolffen Heinrichen), die das mütterliche Erbe betreffen. Dies beinhaltet die Güter bei Rambach (Rambanhisch), welche in der Nähe von Schlüsselfeld (Schlusselfeld) liegen.