Graf Hermann von Henneberg verkauft etliche Leibeigene und Güter in Kützberg im Amt Werneck (Cotzbur, sunst Cutzelsbur im ampt Werneck) an Bischof Albrecht von Hohenlohe. Dies gilt laut Nachtragsschreiber auch für Burg Wildberg (Wiltberg), das Gericht von Saal an der Saale (gericht zu Sal), das Kammerholz (Camerholtz) sowie Güter und Rechte in Unsleben (Usleuben), Herschfeld (Herbsfelt), Geldersheim (Geltershaim), Großwenkheim (Grossen Wenkhaim, Wargolshausen (Wargartshausen), Theres (Theris), Ebenhausen (Ebenhausen), Kleinbardorf (Bartdorff), Sulzfeld (Sultzvelt) und Reurieth (Reurieth)
Monumenta Boica 42, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1874.
Innozenz VII. erlässt ein Conservatorium an den Bischof von Bamberg, den Abt des Klosters St. Jakob in Würzburg und den Abt des Marienklosters Erfurt, dass die Lehnsmänner, Fürsten, Grafen, Herren und Niederadlige des Hochstifts Würzburg ihre Lehen von einem Würzburger Bischof empfangen und deshalb die entsprechenden Pflichten und althergebrachten Lehendienste leisten sollen.
Der Heidenfelder Propst Konrad übergibt einen Hof und zwei Lehen in Kolitzheim (Colitzhaim) an Bischof Johann von Brunn, der im Gegenzug das Dorf Heidenfeld (Haidenfeld) von allen Abgaben befreit. Laut Nachtragsschreiber sind von diesem Rechtsgeschäft auch Herleshof (Herres) und das Kloster Heidenfeld betroffen.
Bischof Johann von Brunn übergibt Graf Wilhelm von Castell (grave Wilhelmen von Castell), Wilhelm Fuchs von Dornheim zu Speckefeld (Wilhelmen Fuchs zu Speckveld) und Georg von Seinsheim (Saunshaim) als Hauptleuten aus der Rittschaft des Hochstifts die Burg Marienberg (Unserfrawenberg).
Wilhelm II. von Castell verpflichtet sich gegenüber Bischof Gottfried Schenk von Limpurg, dass er oder seine Erben das Schloss Castell, Schloss und Gemarkung Großlangheim (Grossenlanckhaim), die Hälfte an Volkach (Volckach), den Wildbann sowie geistliche und weltliche Lehen in den nächsten 20 Jahren ohne Bischof Gottfrieds oder dessen Nachfolgers Bewilligung weder verkaufen noch sonstwie verändern wollen. Falls Graf Wilhelm etwas verpfändet, hat das Hochstift Würzburg daran das Ablösungsrecht. Falls Graf Wilhelm oder dessen Erben nach Ablauf der 20 Jahre etwas verkaufen möchten, hat das Hochstift das Vorkaufsrecht. Bischof Gottfried gewährt Graf Wilhelm und dessen Erben im Gegenzug für 20 Jahre ein jährliches Dienstgeld von 200 Gulden auf dem Zoll von Markt Bibart (Biberth) und Schlüsselfeld (Schlusselfelt), damit Wilhelm seinen standesgemäßen Verpflichtungen nachkommen kann.
Graf Wilhelm von Castell gibt Bischof Johann von Grumbach ein besiegeltes Verzeichnis über sämtliche Pfandschaften sowie geistliche und weltliche Lehen der Grafschaft Castell, welches im castellischen buch registriert worden ist.
Da Graf Wilhelm von Castell etliche Zölle, Geleite und Wildbänne vom Reich als Lehen trägt, verpflichtet er sich, diese vom Hochstift Würzburg als Afterlehen zu empfangen. Er übergibt Bischof Rudolf von Scherenberg eine an Friedrich III. gerichtete Supplik, in der er um die Verleihung der Lehen an Bischof Rudolf bittet und sich bereit erklärt, diese als Afterlehen zu empfangen. Die Supplik erreicht Friedrich III. nicht, weil Bischof Rudolf den Ratschlag erhält, die bisher von der Grafschaft Castell geleisteten Reichsanschläge zu übernehmen. Da Graf Wilhelm bereits ein alter Mann ist und dessen Sohn Friedrich noch keinen Sohn hat, würde er somit im Falle des Heimfalls der Grafschaft beste Argumente haben, diese in Besitz zu nehmen. Bischof Rudolf übernimmt daher nicht aus rechtlichen Verpflichtungen, sondern aus gutem willen den Anteil der Grafschaft Castell an der Türkenhilfe, den Romzügen und anderen Reichsabgaben. Diese Praxis setzten Rudolfs Nachfolger Lorenz von Bibra, Konrad von Thüngen, Konrad von Bibra und Melchior Zobel von Giebelstadt fort. Die Untertanen der Grafschaft von Castell zahlen zwar diese entsprechenden Abgaben, jedoch behalten diese die Grafen von Castell und nicht die Bischöfe von Würzburg.
Der Marschall Georg von Gebsettel, genannt Rack (Rack), und seine Frau Kunigunde verkaufen eine Kemenate vor dem Dettelbacher Stadttor (Detelbach) samt den dazugehörigen Lehen, Zinsen, Gerichtsrechten sowie Zinsleuten und Güter für 1000 Gulden an Bischof Rudolf von Scherenberg. Bürgermeiser und Rat von Dettelbach übernehmen die Kaufsumme und erhalten dafür die Nutzungsrechte an den betroffenen Gütern, doch Bischof Rudolf behält sich die Erbhuldigung, die Kriegsfolge und andere Rechte auf den Zinsleuten vor.
Die Grafen Hans und Wolfgang von Castell tauschen mit Bischof Konrad von Thüngen die Lehenshoheit über vier Morgen Weingarten am Marienberg (unten an unser frawen berg gelegen) mit vier Morgen an der Trebenklinge (Trebenclinge) auf Würzburger Gemarkung.
Räte des Würzburger Bischofs legen einen Streit zwischen den Gemeinden Karlburg (Carlburg) und Rohrbach (Rorbach) über die Gemarkungsgrenzen bei. Bezüglich des Viehtriebs soll der alte Urteilsspruch von Alexius von Freyberg (Freyberg) seine Gültigkeit behalten. Beide Gemeinden sollen ihre Güter, Zinsen, Lehenschaften, Zehnten, Rechte und Gerechtigkeiten unverändert behalten.