Der Folgedient und der Raisdienst sind davon ausgenommen, sie sind dem Stift Würzburg vorbehalten.
Ritter Eberhard von Buchenau (Eberhart von Buechenau riter), Eberhard Neidhard (Eberhart Neithart), Heinrich von der Tann (Haintz von der Thanne), seine Söhne Wilhelm und Sitig (Wilhelm vnd Sitig) und sein Bruder Friedrich von der Tann (Fritz) unterstützen Bischof Gerhard von Schwarzburg gegen die Markgrafen zu Meißen (Meissen) als Hauptleute und Diener. Deswegen hat sich sein Nachfolger Bischof Johann von Egloffstein wegen ihrer Hauptmannschaft, ihrer Dienste und den entstandenen Schäden mit ihnen geeinigt. Er verschreibt ihnen und ihren Erben 8,000 Gulden auf die Bede der Städte Meiningen (Mainingen) und Mellrichstadt (Melrichstat) zusammen mit dem Zoll und dem Ungeld. Ihnen wird aber weder die Hauptsumme noch die dazugehörigen Zinsen oder der Ertrag bezahlt. Die Summe beträgt dann 14,000 Gulden. Deshalb verschreibt Bischof Johann von Egloffstein ihnen noch andere Gelder von Stadt und Amt Meiningen, welche in Gesamtsumme 19,500 Gulden ergaben. Da verschreibt der Bischof ihnen auch noch die Landeswehr auf Schloss und Burg in Stadt und Amt Meiningen, aber unter Vorbehalt der Auslösung und der Erbhuldigung.
Bischof Johann von Brunn hat den von Johann von Hohenlohe ( heren Hannsen von Hohenlohe) gekauften Teil Kitzingens (Kitzingen) mitsamt den Gerichtsrechten an Johann Zobel (Hannsen Zobeln) und seine Erben für 400 Gulden an Gold auf Wiederlösung verkauft. Die Steuer, Bede, Ungeld, Erbhuldigung und Gefolge behält er sich vor. Auch die Rechte der Nürnberger Bürger, die sie vom Stift bekommen haben, bleiben bestehen.
Bischof Johann von Brunn und sein Kapitel freien dem Kloster Theres seinen Hof bei dem niederen Tor für Steuer, Bede, Reisdienst, Wachdienst, Graben und alle anderen bürgerlichen Beschwerden.
Bischof Rudolf von Scherenberg setzt in einem Schreiben fest, dass die jährliche Nutzung der beiden Städte Heidingsfeld (haidingsfeld) und Mainbernheim (mainbernhaim) nicht mehr als 150 Gulden betragen soll. Fries zählt die Einkommensquellen auf: zehn Fuder Betwein, drei Eimer Welwein, vier Eimer Königzinswein, 70 Pfund Geld Zins und ein Drittel an der höchsten Buße. Die Hocken, Metzger und Bäcker müssen 15 Pfund Markbede abgeben. Alle gemeinen Wiesen und Felder, 12 Malter Korn und 150 Gulden Judengeld gehören ebenfalls dazu, sowie Reis- und Folgrecht. Zur Burg gehören einige Äcker.
Nachtragshand: Die dazu erforderlichen Zeugen sagen im Pfarrhof von Bischofsheim (Bischoffshaim) aus, dass die von Frankenheim (Frankenhaim) und Haselbach (haselbach) ihre Verpflichtung zum Reisdienst nicht eingehalten haben.
Bischof Rudolf zieht im vorangegangenen Eintrag Heinrich V. von Bibra ( Hainrichen von Bibra) vor das Landgericht wegen eines Rechtsstreits um die Verpfändung von Rechten in Aubstadt (Augstat), Höchheim (Hochaim) und Irmelshausen. Bischof Rudolf erhält Recht, Heinrich V. von Bibra appelliert mit seinem Sohn Valentin (Valten) an Kaiser Friedrich III. Dieser bestimmt den Markgraf und Kurfürsten Albrecht Achilles (Marggraue Albrecht) von Brandenburg-Ansbach zum Kommissar, der zugunsten Heinrichs entscheidet. Bischof Rudolf bringt den Rechtsstreit bei Kaiser Friedrich III. vor, während der Verhandlungen sterben die Beteiligten Kaiser Friedrich III., Markgraf Albrecht Achilles, Bischof Rudolf sowie Heinrich von Bibra. Bischof Lorenz von Bibra und Valentin von Bibra führen den Rechtsstreit fort und einigen sich unter Vermittlung von Domherr Albrecht von Bibra ( Albrechten von Bibra domheren) und Bartholomäus von Herbilstadt zu Hein (Bartholmesen von Herbilstat zu Hain). Valentin von Bibra und seine männlichen Erben erhalten Burg und Dorf Irmelshausen zusammen mit Aubstadt und Höchheim als Lehen vom Hochstift. Dem Hochstift vorbehalten ist die Zentgerichtsbarkeit, die Folge, das Reisrecht sowie das geistliche Gericht und das Landgericht. Zusätzlich bekommt das Hochstift 3,5 Huben und 11 Selden bei Aubstadt. Alles was in Aubstadt und Höchheim gebaut wird, übergibt Valentin von Bibra dem Hochstift und erhält es als Lehen zurück. Zudem werden dem Hochstift Schulden in Höhe von 100 Gulden erlassen, Valentin verpflichtet sich zur Zahlung von 900 Gulden und verzichtet auf weitere Schuldforderungen. Dem Hochstift steht der Rückkauf des Schloss Irmelshausen und der Dörfer Aubstadt und Höchheim zu.
Der Bürgermeister und Rat von Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshouen im Grabfeld) gerät mit den Einwohnern von Ipthausen (Ipthausen) in einen Rechtsstreit aufgrund des Reisdienstes, des Reisgeldes, den Grenzen und der Abgabe der Bede. Bischof Lorenz von Bibra löst den Rechtsstreit durch einen Vertrag.
Das Dorf Hohenstadt (Hohenstat) unweit von Tückelhausen (Duckelhausen) gehört jetzt zum Teil dem Stift Haug und zum Teil dem Kloster. Die Vogtei und Mannschaft und der ganze Getreide- und Weinzehnt gehören den Zobel von Giebelstadt (Zobel von Giebellstat), die es als Prior und Konvent von Tückelhausen als Mannlehen vom Stift empfangen haben. Die Vogtei und der Zehnt wurden von Stefan Zobel von Giebelstadt (Staffan Zobel) und seinem Vormund Andreas von Gebsattel (Endres von Gebsatl) an das Kloster erkauft. Und nachdem der Zehnt als Lehen an das Hochstift Würzburg geht, verschreibt Bischof Lorenz von Bibra dem Prior und dem Konvent, dass das ewige Reisrecht, Folg, Vogtei-, Schutz- Schirmrecht in Hohenstadt und seinen Einwohnern gegenüber dem Stift Würzburg liegt.
Zwischen Propst, Dekan und Kapitel des Stifts Haug auf der einen Seite und dem Prior und dem Konvent von Tückelhausen (Duckelhausen) gibt es einen Streit wegen der Erbhuldigung des Gerichts, der Schäferei und anderer Obrigkeiten im Dorf Hohenstadt (Hohenstat). Die Kartäuser beschweren sich deshalb beim Konsternator in Mainz. Nach einer Zeit kommt es zum Vertragsschluss. Darin ist dem Stift Würzburg das ewige Reis-, Vogtei-, Schutz- und Schirmrecht sowie Dienst und Steuer über das Dorf Hohenstadt und die Einwohner vorbehalten.