Es wird angegeben, wo die Verbindungen der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) zu Bischof und Hochstift Würzburg, die Gerechtigkeiten eines Abts des Klosters Münsterschwarzach (Schwartzach) und Aufzeichnungen über die Vogtei und ihre fünf Güter, die das Hochstift Würzburg vor dem Kloster besitzt, niedergeschrieben sind.
Bischof Johann von Brunn leiht sich 3000 Gulden von Reinhard von Ussigheim (Reinharten von Vssigkheim). Dafür verpfändet der Bischof ihm die Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach), dessen Leute und Güter. Er ernennt ihn außerdem zum Amtmann und sichert ihm jählich 100 Gulden zu Martini für seine Dienste zu.
Otto von Vestenberg (Ot von vestenberg) verkauft Burggraf und Amtmann zu Prichsenstadt (prisenstat), Johann von Nürnberg (Hansen), Ritter Erkinger von Seinsheim (Erckingern von Sainsheim zum Steffansberg), Wilhelm von Abenberg (wilhelmen von abenberg dem eltern) und deren Erben ein Viertel des Schlosses Schwarzenberg (Schwartzenberg) und des Gerichts mit allen zugehörigen Ehren, Herrschaften, Rechten und Nutzungsrechten für 800 Gulden. Über den Verkauf gibt Otto von Vestenberg später ein Bekenntnis. Dazu gehören auch Leute, Behausung, Mauern, Gräben, Häuser, Hofrat, Hube, Seldengüter, Güter, Gärten, Äcker, Wiesen, Hölzer, Felder, Wege, Stege, rein stuck, Steine, Obstgärten, Weiher, Gewässer, Wünne, Zinsen, Gülte, Dienst, Reute, Gefälle, alles Lebende und Tote über und unter der Erde sowie alle vorhandenen und zukünftig noch möglichen Einkünfte.
Wilhelm von Abenberg (wilhelm von Abenberg) und seine Frau Anna (Anna) verkaufen ihren Teil an Schloss Schwarzenberg (Schwartzenberg) mit allen Zugehörungen für 750 Gulden an Bischof Johann von Brunn. Der Verkauf wird am Landgericht bestätigt. Zu ihrem Teil des Schlosses gehören Dörfer, Weiler, Reute, Zinsen, Gefälle, Äcker, Wiesen, Gewässer, Seen, Fischweiden, Wiesen, Weiden, Wälder, Rechte, Gerichte, Nutzungsrechte, Herrlichkeiten, Begriffe und alle vorhandenen und zukünftig noch möglichen Einkünfte.
Für seine treuen Dienste und zum Schutz des Wildbanns des Hochstifts Würzburg verleiht Bischof Johann von Brunn seinem obersten Jägermeister Erkinger von Seinsheim (Erckingern Hern zu Schwartzenberg), seinen Söhnen Johann und Sigmund von Schwarzenberg (Hansen vnd Sigmunden) und deren Erben die folgenden Wildfuhrten und Wildbannne: Zum einen den Bernheimer wald mit allen zugehörigen Gründen und Wildfuhren, der zuvor Johann von Hohenlohe (Johans Her zu Hohenlohe) gehört hat. Diese Gebiet geht bis zur lucken, von dort aus über das zwerckmor vor Obergailnau (Geilnaw) bis nach Hohenburg, von Hornberg (Hornburg) nach Haltenbergstetten (Haldenbergstetten), von dort aus in das Lienthal und weiter bis nach Seldeneck (Seldeneck). Außerdem erhält er das hoch holtzlein bei Uffenheim (vffenheim), das Buch, das Frawen thaler Holtz sowie die Wälder, die um Creglingen (Kreglingen) liegen. Er erhält auch den fuchsberg, die Sultz und alles was dazu gehört. Dies schließt alle Wälder ein, die von dort bis jenseits der Ebrach (Ebrach) liegen, die von Geiselwind (Geiselwinden) über Schlüsselfeld (Schlusselfelt) bis an die Rimbach (Rintbach) fließt. Die Wildfuhren auf beiden Seiten der Rimbach gehören ebenfalls dazu. Die Grenzen bilden der Weg, der von Prühl (pruel) nach Appenfelden führt(appenfelden) und die Rimbach, die hinab zur Haslach (Haslach) fließt. Zuletzt erhält er noch den Schwanberg und den Santberg zusammen mit anderen Wildbannen des zuvor genannten von Hohenlohe und dessen Erben. Hinten angehängt werden einige Wildfuhrten und Wildbanne, die vom Lehen ausgenommen sind und die der Bischof anderen Grafen und Herren zu Lehen gemacht hat. Diese gehörten dem verstorbenen Graf Leonhard von Castell (Linhart grafen zu Castel) und werden vom Bischof an Gottfried Schenk von Limpurg (den Schenken von Limpurg), Konrad von Weinsberg (Conraden Hern zu weinsberg) und seinen Hofmeister Georg von Bebenburg (Jorgen von Bebenburg) verliehen.
Bischof Johann von Brunn verleiht Erkinger von Seinsheim (Erckingern Hern zu Schwartzenbach vnd von Sainsheim), seinen Söhnen Johann und Sigmund von Schwarzenberg (Hansen vnd Sigmunden) und deren männlichen Erben das Hohe haus im Schloss Marienberg als Burggut zu Lehen. Das Hohe haus befindet sich zwischen dem mittleren Turm und der Kanzlei und ist von einem Garten umgeben. Nachdem Erkinger von Seinsheim dem Bischof 1000 Gulden leiht, verleiht er ihm zusätzlich folgendes zu Mannlehen: Den Zehnt zu Unterntief (Nidern tieff), ein Zwölftel des Zehnts zu Westheim (westheim) und den Jahrmarkt zu Eichen (zu den Eichen) mit allen zugehörigen Rechten, Nutzungsrechten und sonstigem Zugehörigen. Diese Lehen hatte zuvor der Ritter Johann von Rosenberg (Hans von Rosenberg). Seine Frau zu Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg) übergibt die zugehörigen Briefe, behält jedoch die Rechte bis zu ihrem Tod. Der Bischof behält sich das Recht vor, die Mannlehen zu Unterntief, Westheim und Eichen für 1000 Gulden wieder abzukaufen. Diese 1000 Gulden sollen die von Schwarzenberg dann in eigene Güter anlegen, sie dem Bischof zu Lehen auftragen und zu dem Burggut gebrauchen und empfangen.
Bischof Rudolf von Scherenberg macht einen Vertrag mit Abt Martin (Martin) und Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) über die Bede und Steuer etlicher Weingärten, Äcker, Wiesen, Gärten und anderen Gütern.
Propst Johann von Allendorf (Johanns von allendorf), Landrichter Georg von Giech (Jorg von Gich), Marschall Konrad von Schaumberg (Conrad von Schaumberg) und Bartholomäus von Herbilstadt (Bartholmes von Herbilstat) schließen einen Vertrag mit Bischof Lorenz von Bibra, Abt Michael (Micheln) sowie dem Prior und Konvent des Klosters Münsterschwarzach (Schwartzach). Darin geht es um die noch ausstehende bischöfliche Kollekte, etliche zweifache Zehnte( auch duplex decima genannt), Schulden, die Hartung von Gnottstadt (Hartung von Gnotstat) an der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) hat, sechs Morgen Weingarten am Falter thor zu Dettelbach (dettelbach), die Richtung Schwarzach am Main liegen, das Fischhaus unterhalb von Hallburg (Halburg) und die dazu gehörigen Fischwasser, einen Weingarten am Berg vor Hallburg, den kleinen Heselbach und zwei Äcker jenseits des großen Heselbachs und den Wert der Weide am Fuß des alten berg.
Bischof Konrad von Bibra leiht Abt Nikolaus Scholl (Niklassen) 2400 Gulden, damit dieser die Schulden des Klosters Münsterschwarzach (Schwartzach) abzahlen kann. Das geliehene Gold soll innerhalb von acht Jahren zurückgezahlt werden. Dafür bürgt der Abt mit allen Gütern und Einnahmen des Klosters.
Bischof Friedrich von Wirsberg verkauft Karl Steinmetz (Carinssen Stainmitzen) und seinen Erben die Ziegelhütte des Hochstifts zu Oberschwarzach (Obern Schwartzach) mit allem Zugehörigen für 60 Gulden. Sie erhalten den Eigentumsbrief und sollen die Ziegelhütte pflegen. Dem Amtmann des Hochstifts sollen sie jährlich zu Martini einen Pfennig von den Erträgen als Erbzins geben. Außerdem soll der Amtmann zwei Fastnachtshühner und Handlohn bekommen, wenn sie etwas verkaufen. Dieser Handlohn ist auf einen Gulden pro 20 Gulden an Wert festgelegt.