Da die nach Graf Poppo VII. von Henneberg (graff Boppen von Hennenberg) bennanten, weltlichen Städte Bad Kissingen (Kissingen), Rottenstein (Rottenstein), Steinau an der Straße (Steinaw) und Königshofen (Konigshofen) nicht mehr Lehen des Hochstifts sind, gab es wenig Kontakt zwischen Bischof Manegold von Neuenburg und Markgraf Ottot V. von Brandenburg (Marggrauen Otten dem langen zu Brandenburg). Graf Heinrich Stahelberg (graff Heinrichen von Stahelberg) verhandelt zwischen den beiden einen Vertrag aus, welcher beinhaltet, dass der Bischof dem Markgrafen die Stadt Bad Kissingen, das Schloss Steinau, das Schloss Rottenstein und die Stadt Königshofen zu Lehen gibt und der Markgraf dafür dem Bischof 4000 Mark Silber gibt.
Bischof Gottfried von Hohenlohe bezahlt dem Graf Poppo IX. von Henneberg-Hartenberg (Graf Boopen von Hennenberg) 300 Pfund Heller für ein Burggut, welches er zu Lehen erhält. Dafür sollen der Graf und seine Ehefrau Richza von Hohenlohe-Weikersheim (hausfrawe Richtzen von hohenlohe) 30 Pfund Heller als Gült an den Bischof zahlen. Diese setzen sich wie folgt zusammen: 24 Pfund Heller in acht Schübe aufgeteilt, also drei Pfund Heller als Gült zu Lehen von dem Dorf Rortal (Ros) und sechs Pfund Heller Gült von Schwandorf (Schwanendorff). Sechs Pfund Heller Gült soll Graf Poppo IX. von Henneberg-Hartenberg vom Hochstift als Burglehen empfangen.
Heinrich von Eichelsdorf (Heinrich von Eggesdorff der elter) und seine Ehefrau Jutta (Jutha sein Hausfrawm) verpfänden ihren Besitz in den Dörfern Rod (Rode), Sulz (Sultza) und Steinbach (Steinbach) an den Bischof Albrecht von Hohenlohe. Diese Besitztümer sollen wiederum die Kinder von Herr und Frau von Eichelsdorf (Eggesdorff) zu Lehen bekommen. Das Hochstift bekommt zudem die Atzung des Dorfes Sulz (Sulzta).
Bischof Gerhard von Schwarzburg und Rudolf II. von Wertheim (Rudolf von wertheim), welcher Stadthalter und Domdechanat des Domkapitels ist, geben den Brüdern Johann und Peter Seibot (hansen vnd pettern Sybaten) ein Gut mit seinen Zugehörungen, welches bei Rambach (Rombach) liegt. Bisher gingen davon ein Pfund Heller und ein Huhn an das Amt Thüngfeld. Stattdessen sollen die Brüder und deren Erben ein Tagwerk bei Rambach (Rombach) gelegen und ein Tagwerk zu Sambach (Sandfach) gelegen vom Bischof zu Lehen bekommen. Auch bekommen die beiden das Gewässer zum Fischen bei Ebrach (Ebrach) über Rambach (Rombach) bis zum Sandbach (Sandbach). Der See an der Stadtmauer von Schlüsselfeld (Schlusselfelt) und Raibach (Rainbach), welche in ihrem Zent liegen, sollen frei und ledig bleiben.
Bischof Johann von Brunn verkauft mit Einwilligung seines Domkapitels das Schloss und Amt Rottenstein mit Zentgrafen, Zentgerichten, Dorfgerichten, Leuten, Gütern, Dörfern, Kirchhöfen, Ungeldern, Äckern, Wiesen, Weingärten, Holz, Feldern, Wäldern, Seen, Seenstetten, Gewässern, Weiden, mit Gült, Zinsen, Renten, Gefällen, Beden, Steuern, Frauen, Diensten, Atzungen, Wildbann und allen Zugehörungen an Kaspar IV. von Bibra (Casperi von Bibra) für 9124 Rheinische Gulden. Hiervon wird nichts ausgenommen. Die Geistlichkeit, Mannlehen, der See zu Neuses (Neuses), der kleine See zu Brunn (Brundorff) und zwei weitere Seen zählen dazu. Auch Schloss und Amt Bramberg, das Dorf Gemeinfeld (Gemeinfelt), welches an Karl Truchsess von Wetzhausen (Carln Truchsessen zu wetzhausen) verschrieben ist, gehören dazu.
Bischof Rudolf von Scherenberg und Ritter Hermann II. Riedesel (Herman Ritteseln) einigen sich darauf, dass der Bischof dem Ritter 600 Gulden bezahlt und dafür Hermann II. Riedesel (Herman Ritteseln) für elf Jahre Lehensmann des Hochstifts ist.
Philipp Zobel (philips zobel von Gibelstat) verkauft seine Hälfte vom Besitz am Gehölz von Rohrsee (Rosensehe) zusammen mit der Vogtei, Äckern, Wiesen, Wald, Schaftrieb, Schäfern, Waffen, Weiden, deren Obrigkeiten und Herrlichkeiten, sowie Lehenschaften, Forstrechten und anderen Rechten und Gerechtigkeiten an Bischof Lorenz von Bibra für 400 Gulden. Dazu die Nutzungsrechte, Zünfte, Handel, Gült, Frondiensten, Gefälle und alle Zu- und Eingehörungen. Die andere Hälfte gehört Philipp von Seldeneck (philipsen von Seldeneck).
Philipp von Seldeneck (Philips von Seldeneck), welcher Küchenmeister ist, verkauft Bischof Lorenz von Bibra und dem Hochstift seine Hälfte des Gehölz von Rohrsee (Rorensehe) mit der Vogtei, Erben, Grund und Boden, die Triebrechte des Viehs und der Schafe, Weiderecht, sowie alle Obrig- und Herrlichkeiten, Forst und anderen Rechten und Gerechtigkeiten wie Nutzungsrecht, Lehenschaften, Zinsen, Handel, Gült, Gefälle und Bußen für 400 Gulden. Den Erben von Philipp von Seldeneck und den Besitzern des Dorfes Schönfeld (Schonfelt) ist die Hälfte der Wiesen und Flächen in der Größe von fünf Morgen vorbehalten. Von der anderen Hälfte besitzt Bischof Lorenz von Bibra auch das Vieh- und Schaftriebsrecht sowie das Weiderecht der Orte die Philipp von Seldeneck ihm verkauft hat. Diese Flächen dürfen genutzt werden, aber weder er noch seine Erben dürfen dort abholzen oder das Vieh und die Schafe von Schönfeld dort weiden lassen. Dieser Abschnitt soll mit Steinen markiert werden, sodass das Hochstift mit ihrem Vieh und Schafen auf dieser markierten Weide ziehen darf. Falls dieses Stück Land für einen niedrigeren Preis verkauft wird, sollen das Vieh-, Schaftriebrecht und Weiderecht dem Hochstift vorbehalten bleiben. Ein Burgstall und eine Wiesenfläche können nicht verkauft werden, da diese zum Mannlehen der Grafschaft Wertheim gehören. Bischof Lorenz von Bibra soll Philipp von Seldeneck die Lehenschaft entziehen und diese dafür den Grafen von Wertheim übertragen. Wenn dies nicht gelingt, so ist der Kaufvertrag nichtig und die 400 Gulden gehen zurück an Philipp von Seldeneck. 1527 spricht Graf Michael II. von Wertheim (graf Michael von wertheim) dem Philipp von Seldeneck all seine Pflichten ab.
Wilhelm VI. von Bibra (wilhelm von Bibra), welcher zu dieser Zeit Amtmann in Haßfurt (Hasfurt ) ist, verkauft den dritten Teil des Burgguts von Roth (Rode) und Steinau an der Straße (Steinaw an der Sale) für 900 Gulden zu Lehen. Dazu gehört auch Schmachtenhof (Schmarhtenhof), welches zwischen Steinau (Steinaw) und Burglauer (Burglaur) liegt, sowie die Kemenaten, Höfe, Hofstätte, Leute, Güter, Äcker, Wiesen, Gewässer, Weinfelder, Lehensnehmer, Nutzungen, Gesellen, Rechten und Gerechtigkeiten und die Zu- und Eingehörungen. Zudem die Besitztümer im Schloss Steinau und andere Güter in Aschach (ascha).
Valerian Pfister (valentins pfister) verkauft seine Lehen und Zinsen und bezahlt damit seine Schulden über einige Güter in Brunn (Bron) bei Kleinrinderfeld (Clainrinderfelt) an Bischof Konrad von Bibra für 34 Gulden.