Die Herren von Rosenberg zu Waldmannshofen (von Roesenberg zu Waltmannshofen) empfangen das Dorf Neubronn (Neubrun) vom Hochstift Würzburg zu Lehen. Sie dürfen ihre Schafe von Neubronn bis nach Klingen (Clinger) treiben.
Erpho von Neidhartshausen (Erpho von Neithartshausen), der im Hochstift Fulda (stifft Fulde) sitzt, stiftet mit den Gefällen und Nutzungsrechten des Schlosses Neidhartshausen (schloss Neithartshausen) ein Frauenkloster, welches er Maria, der Mutter Gottes und Johannes dem Täufer widmet. Man nennt das Koster Marienzell oder St. Johannis unter Fischberg (Fischberg) bei Witzelroda. Die Propstei wird durch einen Propst aus dem Domkapitel des Hochstifts Fulda verwaltet. Bischof Embricho weiht die Kirche und seinen Nachfolger, Bischof Reginhard von Abenberg. Dann bestätigt er das Kloster, wobei ihm und seinen Nachfolgern die bischöflichen Rechte vorbehalten werden.
Bischof Andreas von Gundelfingen erneuert die Lehensauftragung von Burgbernheim (Bernhaim) samt Zehnt, Herbolzheim (Herboltzhaim), Neureuth (neu gereut) samt dem Zehnt von einem Klettersteig bei der Frankenhöhe (Berglerstaig) bis an die Rednitz und Bayreuth (Baiereut) - genannt die wolfsbergischen Lehen (wolfsbergische lehen) - auf Friedrich IV. von Hohenzollern, den Burggrafen von Nürnberg (burggraue friderich von Nuremberg).
Die Familie der Fugger aus Augsburg (Fugger zu Augsburg) besitzt das Schloss Oberndorf (Oberndorff ein Schloss am Lech) in Oberndorf am Lech. Der Lech ist ein Zufluss der Donau (Thünaw). Der Ritter Seifried Marschall von Oberndorf, der auch Waltenbach genannt wird (Seifrid Marschalk von Oberndorff Waltenbach genant Ritter), zieht mit anderen Schwaben vor Ochsenfurt (Ochsenfurt). Dort wird er gefangen genommen. Er unterwirft sich Bischof Otto von Wolfskeel, der ihn darauf in eine Lehensbeziehung nimmt. Seifried Waltenbach soll als Mannlehen ein Mann des Hochstifts Würzburg sein und dem Bischof auf Lebenszeit mit zehn weiteren Männern als Krieger dienen. Dem Bischof soll außerdem das Öffnungsrecht eigen sein.
Die Anteile des Hochstifts Würzburg am Zehnt, mitsamt dem Hof und dem See zu Oberlauringen werden für 1600 Gulden an Georg Truchsess von Wetzhausen zu Sternberg (Georgen Truchsessen) verpfändet, diese soll er als Mannlehen tragen.
Auf die Bestrebungen Bischof Rudolfs von Scherenberg übergibt Kaiser Friedrich III. den Guldenzoll unwiderruflich an das Hochstift Würzburg. Die Bürger von Nürnberg (die von Nurenberg) geben Bischof Rudolf von Scherenberg 2000 Gulden, damit er und seine Nachfolger auf die Erhebung des Zolls im Gebiet eine halbe Meile um den Aisch (aisch) sowie südlich dessen gänzlich verzichten.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Georg von Bebenburg (Georgen von Bebenburg) die drei Seen um Markt Bibart (Biburt) für 1700 Gulden. Er verpfändet ihm auch das Amt Stollberg (Stolberg), davon schreibt Fries jedoch unter dem Buchstaben S. Bischof Rudolf von Scherenberg löst die drei Seen wieder an das Hochstift Würzburg ab und zahlt Georg von Babenburg 1000 Gulden in Bar aus. Die übrigen 700 Gulden überträgt er auf den Pfandschilling des Amts Stollberg.
Die Einwohner von Dettelbach (dettelbach) vertragen sich mit den Einwohnern von Neuses am Berg ( Neweses vff den Berg) und kommen überein, dass die Einwohner von Dettelbach und Brück (Brinker) ihr Vieh vom Wald bei Brück (Brinker holtz) bis Handthal (hainthal), auch hain genannt, treiben dürfen. Die Einwohner von Neuses am Berg sollen für eventuelle Schäden auf ihren Feldern selbst aufkommen und diese weiter bebauen, erhalten jedoch dafür die Erlaubnis, ihr Vieh am Dettelbach (Brinker bach) zu treiben und daraus trinken zu lassen. Dieser wird auch Hiltich (hiltich) genannt. Die Einwohner von Dettelbach sollen zum Ausgleich 103 Morgen Holz, an der Mainleite (Mainleiten) und Köhler (Keller) gelegen, abmessen, bearbeiten und als Bauholz liefern. Die vereinbarte Menge wird nicht erfüllt. Im Jahr 1546 werden nur 46, im Folgejahr nur 27 Gerten an Bauholz geliefert.
Durch die würzburger und markgräfischen Räte (Wirtzburgische vnd Marggräuische Räthe) wird festgelegt, dass der Vertrag zwischen den Dörfern Dettelbach (detelbach) und Neuses am Berg (newsess) von 1546 in jeder Hinsicht umgesetzt werden soll. Die Einwohner von Neuses am Berg sollen fortan ihr Vieh nur in dem von diesem Vertrag festgelegten Bereich treiben. Dieser Bereich ist mit insgesamt sechs Steinen abgegrenzt und reicht von Baurnholtz oberhalb des Schmidin Ackers bei Neuses am Berg über den Neusesser Weg bei Schwarzenau (Schwartzenaw) bis hin zur oberen Mainleiden. Sie sollen ihr Vieh nicht bis nach Dettelbach treiben. Ebenso ist es den Dettelbachern verboten ihr Vieh in den oben beschriebenen Bereich zu treiben. Beide Parteien sollen auf ihren Gütern das Vieh grasen lassen, bis die Zeit zum Viehtreiben kommt und die Hirten ihr Vieh in dem vereinbarten Bereich treiben können. Zudem ist vereinbart, dass jeder der beiden Parteien zur rechten Zeit auf seinen Gütern stupfeln darf. So ist es im Vertrag geregelt, doch die beiden Herrschaften behalten sich das Recht vor Änderungen vornehmen zu können.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt gestattet Bad Neustadt an der Saale (Newstatt an d Saal), für das dortige Spital eine Mühle mit drei Mühlrädern zu erbauen. Zwei dieser Räder dienen zum mahlen und eines zum walken. Die Mühle soll in der hinteren Aue am Rand des Gewässers auf dem Grund des Stiftes stehen. Die Mühle soll dabei andere Brunnen und Güter nicht beschädigen. Die Einnahmen der Mühle soll ein Spitalmeister verwalten und dem Spital selbst zukommen lassen. Die Mühle soll außerdem jährlich zwei Fastnachtshühner in die Kellerei schicken. Das Lehen und die Zinsen gehen an den Spitalpfleger, zusätzlich wird ein Lehenbrief auf Vorbehalt des Hochstifts ausgestellt. Die Mühle soll weder der Erbhuldigung, Reichssteuer, dem Lehen, den Rechten noch Gewohnheiten des Stifts schaden. Sollte wegen der neuen Mühle eine andere Mühle des Stifts abgebrochen werden, muss dieser Abbruch von der Mühle erstattet werden.