Ritter Konrad von Roßrieth (Conrad von Rosrith) erhält von Bischof Albrecht von Hohenlohe ein Viertel der Festung Roßrieth mit all dessen Zugehörungen zu Lehen. Als Konrad von Roßrieth stirbt übergibt er den Anteil seinem Sohn Walter Bugelhans von Maienfels (walts bugelhans von Maienfels). Dieser verspricht dem Hochstift Würzburg ein ewiges Öffnungsrecht. Darüber gibt es ein Revers.
Nachdem Bischof Johann von Brunn das Schloss Rottenbauer und das Dorf Fuchsstadt an den Herrn Johann Voit von Salzburg (vogt von saltzburg) verkauft, befindet sich der Bischof in Geldnot. Er verlangt weitere 300 Gulden von Johann Voit von Salzburg. Zudem macht er einen Hof bei Rottenbauer (marck zu Rottenbaur), das dem Kloster Heidingsfeld (closters zu haidingsfelt) gehört, und das Schloss Rottenbauer sowie das Dorf Fuchsstadt mit all deren Zu- und Eingehörungen zu Mannlehen. Die Wiederlösung steht Johann Voit zu. Darüber gibt es einen Vertrag.
Herr Johann Voit von Salzburg (voiten von Saltzburg) verkauft das Schloss Rottenbauer (schlos Rotenbaur), einen Hof bei Rottenbauer, der dem Kloster Heidingfeld (closter zu Haidingsfelt) gehört, sowie das Dorf Fuchsstadt (Fuchstat) mit all seinen Rechten, Zubehör, Leuten, Gütern, Höfen, Lehen, Zenten, Zinsen, Ackern, Gewässern, Feldern, Wiesen, Wäldern, Mühlen, Bergen, Gründen, wunen, Weiden, Freiheiten, Heiligkeiten und Zu- und Eingehörungen an Ritter Friedrich von Wolfskeel (Friderich wolfskel ritter von hausen). Bischof Johann von Brunn bewilligt den Kauf unter einer Bedingung: Die Lehensmänner, sollten sie seine Erben sein oder ein anderer Angehöriger des Hochstifts Würzburg, dürfen die Lehen nicht verkaufen, verpfänden, übertragen oder entfemden. Zudem soll sich das Schloss Rottenbauer dem Hochstift und dem Domkapitel in Notfällen und bei Kriegen öffnen.
Bischof Johann von Brunn verkauft mit Einwilligung seines Domkapitels das Schloss und Amt Rottenstein mit Zentgrafen, Zentgerichten, Dorfgerichten, Leuten, Gütern, Dörfern, Kirchhöfen, Ungeldern, Äckern, Wiesen, Weingärten, Holz, Feldern, Wäldern, Seen, Seenstetten, Gewässern, Weiden, mit Gült, Zinsen, Renten, Gefällen, Beden, Steuern, Frauen, Diensten, Atzungen, Wildbann und allen Zugehörungen an Kaspar IV. von Bibra (Casperi von Bibra) für 9124 Rheinische Gulden. Hiervon wird nichts ausgenommen. Die Geistlichkeit, Mannlehen, der See zu Neuses (Neuses), der kleine See zu Brunn (Brundorff) und zwei weitere Seen zählen dazu. Auch Schloss und Amt Bramberg, das Dorf Gemeinfeld (Gemeinfelt), welches an Karl Truchsess von Wetzhausen (Carln Truchsessen zu wetzhausen) verschrieben ist, gehören dazu.
Nach dem Tod von Wilhelm von Elm (wilhelm von Elma) wird die Hälfte des Dorfes Riedbach (Ritpach) samt den Bürgern, Gerichten, Beden, Steuern, Gefällen, Renten, Äckern, Wiesen, Schießstatt, Frondiensten und allen Zu- und Eingehorungen dem Bischof Gottfried Schenk von Limpurg zuteil, ausgenommen den Zoll. Da der Bischof Friedrich von Seldeneck (Seldenecker) 900 Gulden schuldet, gibt der Bischof ihm die Hälfte vom Dorf zu Mannlehen.
Hartwig Knot (hartwig knot ) trägt einen Halbteil des Getreide- und des Weinzehnts zu Reckertshausen (Reckershausen) als Mannlehen von Bischof Gottfried, Schenk von Limpurg. Diese werden an den Hofmeister Georg Fuchs zu Schweinshaupten (Fuchsen seinem hofmeister) verliehen. Sein Sohn Heinrich Knot (sein Son Heintz knot) und seine Ehefrau Ostara Knot (sein aufrawe ostergilt) fordern von diesem 300 Gulden für die Anerkennung der Mannlehen. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verträgt beide Parteien. Georg Fuchs zu Schweinshaupten ist gewzungen innerhalb eines Jahres die 300 Gulden auszuzahlen, im Gegenzug bleiben ihm die Lehen erhalten.
Johann Zollner von Halberg (hans zolner halburg) verfügt über einen Vertrag, der es ihm ermöglicht, Güter, Leute, Zinsen und Gült zu Rötelsee (rottelsehe), Iphofen (Jphofen) und Mainbernheim (meinbernheim) mit deren Obrigkeiten, Lehenschaften, Rechten, Gewohnheiten und Herkommen, welche Mannlehen Bischof Lorenz von Bibra und dessen Stifts waren, aufzuheben. Stattdessen gehen sie als Lehen an seinen Sohn und seine Tochter über.
Philipp von Seldeneck (Philips von Seldeneck), welcher Küchenmeister ist, verkauft Bischof Lorenz von Bibra und dem Hochstift seine Hälfte des Gehölz von Rohrsee (Rorensehe) mit der Vogtei, Erben, Grund und Boden, die Triebrechte des Viehs und der Schafe, Weiderecht, sowie alle Obrig- und Herrlichkeiten, Forst und anderen Rechten und Gerechtigkeiten wie Nutzungsrecht, Lehenschaften, Zinsen, Handel, Gült, Gefälle und Bußen für 400 Gulden. Den Erben von Philipp von Seldeneck und den Besitzern des Dorfes Schönfeld (Schonfelt) ist die Hälfte der Wiesen und Flächen in der Größe von fünf Morgen vorbehalten. Von der anderen Hälfte besitzt Bischof Lorenz von Bibra auch das Vieh- und Schaftriebsrecht sowie das Weiderecht der Orte die Philipp von Seldeneck ihm verkauft hat. Diese Flächen dürfen genutzt werden, aber weder er noch seine Erben dürfen dort abholzen oder das Vieh und die Schafe von Schönfeld dort weiden lassen. Dieser Abschnitt soll mit Steinen markiert werden, sodass das Hochstift mit ihrem Vieh und Schafen auf dieser markierten Weide ziehen darf. Falls dieses Stück Land für einen niedrigeren Preis verkauft wird, sollen das Vieh-, Schaftriebrecht und Weiderecht dem Hochstift vorbehalten bleiben. Ein Burgstall und eine Wiesenfläche können nicht verkauft werden, da diese zum Mannlehen der Grafschaft Wertheim gehören. Bischof Lorenz von Bibra soll Philipp von Seldeneck die Lehenschaft entziehen und diese dafür den Grafen von Wertheim übertragen. Wenn dies nicht gelingt, so ist der Kaufvertrag nichtig und die 400 Gulden gehen zurück an Philipp von Seldeneck. 1527 spricht Graf Michael II. von Wertheim (graf Michael von wertheim) dem Philipp von Seldeneck all seine Pflichten ab.
Georg Schenk von Roßberg und dessen Sohn Christoph (Georg vnd Cristof die Schenken vom Rosberg) erhalten das Haus Roßberg (Rosberg) vom Hochstift Würzburg als Mannlehen. Das Haus wird durch einen Brand beschädigt und wieder aufgebaut, im Bauernkrieg aber wieder zerstört. Durch einen ritterlichen Vertrag erhalten sie nach der ersten Beschädigng 1225 Gulden Schadenersatz. Da sie durch die weitere Beschädigung ihres Hauses ihre Schulden nicht abbezahlen können, bitten sie Bischof Konrad von Thüngen um Unterstützung. Sie erreichen, dass der Bischof Georg Schenk von Roßberg sowie seinem Sohn Christoph und dessen Ehefrau Margaretha, geborene von Thüngfeld (margareth geborne von thunfeld), auf Lebenszeit jährlich 100 Gulden zahlt. Außerdem erhalten ihre Tochter und Schwester, die Klosterfrauen Katharina (Catharinen) und Elisabeth (Elizabethen) jährlich 50 Gulden von den Kammern. Margaretha gibt einen Bekenntnisbrief heraus, damit ihr Bischof Lorenz über 900 Gulden für den Roßberg gibt. Dafür übergibt sie Bischof Konrad von Thüngen und seinem Stift das Haus am Roßberg mit allen Rechten, Gerechtigkeiten, Erbe, Wiesen, Holz, Wein, Weiden, Vogelherden, Schaftrieben, Weingärten, Gärten, Soldungen, Gülten, Zinsen, Handlauen, Nutzungen und Eingehörungen. Das alles geht aufgrund des Notrechts vonstatten. Dafür übergibt der Bischof ihnen einen Versicherungsbrief über das Leibgeding.
Georg Rösch von Geroltzhausen (Rosch Georgen von Geroltshausen) und König Agaten, dessen Regierungssitz sich in Innsbruck in Tirol (Jnsbruck Tirolischen) befindet, geben Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt über seine Anlagen eine schriftliche Urkunde. Im selben Jahr ist das Geschlecht der Rösch Teil des Hochstift Würzburgs. Zudem gehören sie der Ritterschaft an und besitzen Rittermannlehen vom Stift. Georgs Bruder Kaspar Rösch von Geroltzhausen (Caspar Rosch) besitzt zur gleichen Zeit noch Lehen und erhält durch Heirat und andere eheliche SachenGüter mit der Ritterschaft des Stiftes.