Der Bischof von Würzburg muss die Precisten verteilen. Es liegen drei mögliche Entwürfe der Verteilung vor.
Fries gibt eine Quellenangabe für etliche Briefe, die sich mit dem Altar in der Dompfarrkirche und dem heiligen Sakrament befassen.
Kaiser Otto III. (Kaiser ot der drit) verleiht dem Domkapitel des Doms St. Kilian zu Würzburg, der nach dem Martyrium des Heiligen Kilian benannt ist, Höfe und Regalien zu den Dörfern Bobstadt (Poligstetten), Vilchband (velihede) und Simmringen (sumaringen) im Amt Gerchsheim (pago Germamack), weil es scheint, dass dieses an Hunger leidet.
Aufgrund des Amtes des Pfortenschreibers kommt es zu Uneinigekeiten im Domkapitel. Bischof Gerhard von Schwarzburg regelt diese.
Das Domkapitel und Bischof Gottfried IV. Schenk von Limpurg übereignen dem Stift St. Gumpert in Ansbach (Sant Gumprechts stift zu onoltzbach) den Zehnt in der Mark Sommerhausen (Somerhausen). Diesen Zehnt kauft man von dem Burgmann Lorenz von Seckendorf, welcher Ruhehofen genannt wird (orentzen Burkhauer Nurenberg gekonisz von berkenndorff Ruehofen genant) und ihn bisher zu Mannlehen trägt. Mit Einverständnis derer von Seckendorff-Rinhofen (Seckendorfs) erhält das Hochstift Würzburg im Tausch den Weinzehnt des Stifts in der Mark Winterhausen (winterhausen) zu Lehen. Diesen sollen fortan die von Seckendorff-Rinhofen zu Afterlehen tragen.
Gottfried Schenk von Limpurg bekommt das Domkapitel zu Ansbach (onoltzbach) und den Weinzehnt des Markts Sommerhausen (Sumerhausen) mit allen Zu- und Eingehörungen des Dorfes und Äckern vom Hochstift zu Lehen. Dieser Besitz wird Johann von Leonrod (Hansen von lenrods) und Georg von Bibra (gebern von Biberen) als Vormündern übereignet, da es zuvor von beiden gekauft wurde.
Wilhelm Schenk von Limpurg (Her wilhelm her zu Limpurg), der der Erbschenk des Heiligen Römischen Reiches und Domherr zu Würzburg ist, befiehlt dem Hochstift Würzburg, die Dörfer Gollhofen (Golnhofen), Sommerhausen (Somerhausen), Winterhausen (Winterhausen) und Lindelbach (Lindelbach) samt den Leuten, Gütern, Gerechtigkeiten, Gerichten und Eingehörungen seinen eigenen Nachkommen und dem unmündigen Sohn seines verstorbenen Bruders Georg Schenk von Limpurg (Schenck Georgen seines Bruders) als Sohn- und Tochterlehen zu verleihen. Zudem erhält er von Bischof Rudolf von Scherenberg für sich und die gesamte Nachkommenschaft den Erbschutz und Schirm über die Vogtei des Klosters St. Maria und St. Theodor zu Bamberg ( closters oder stiftes Dämberg). Dies alles umfasst das Erbe des verstorbenen Bruders Georg Schenk von Limpurg.
Wilhelm Kurschat (Wilhelm Kurscharr) und andere haben, wie zuvor die Witwe des Nikolaus Schilling (Schiltin), ihre Weingärten an das Domkapitel zu Würzburg zu Zinsen von 15 Pfennigen verliehen. Philipp Heinrich (Philips Haintz) folgt deren Beispiel und bietet Bischof Konrad von Thüngen drei Morgen an Weingärten zu Hainachtleiten (hernach leiten) zum Kauf an. Georg Schappel (Georg Schappelsprugler) verwirkt durch seine Teilnahme am Bauernkrieg seinen erblichen Anspruch auf die Weingärten, den er für seine getreuen Dienste erhalten hat. Er verliert die Herrlichkeiten, Gerechtigkeiten und andere Dinge. Die Rechte, Gerechtigkeiten und Erträge fallen an die neuen Besitzer.
Bischof Konrad von Bibra verpfändet mit dem Einverständnis seines Domkapitels dem Doktor Valorjo Pfistern jährlich 80 Gulden auf die Kammergefälle für 1600 Gulden mit Recht auf Wiederlösung.
Heinrich Zobel von und zu Giebelstadt (Hans Zobell von vnd zu Gibelstat) hat mit der Ratifikation des Vertrags durch Bischof Friedrich von Wirsberg und das Domkapitel zu Würzburg seinen Teil vom Weinzehnt, welcher in Kleinochsenfurt und Sommerhausen (klein Ochsenfurther vnd Sommerhauser) liegt, und Zinsen über drei Haller, 1/2 Teil der Datz, fünf Fastnachts- und sechs Michelshühner, 1/4 vom Wein- und Getreidezehnt von Bergtheim bei Uffenheim (Berchthain bey Vffenhaim), zum Tausch angeboten. Das Gebiet des Weinzehnts reicht beginnend am weißen Kreuz in Sommerhausen bei dem Weingarten von Thomas Schmidt (Thomas Schmids), der zum Teil in den Grund des Markgrafen Georg Friedrich I. von Brandenburg-Ansbach-Kulmbach (hern von Onspach) reicht, und von Konrad Zeitlers (Conrath zeittler) Weinberg zu Ochsenfurt (Ochsenfurth) bis zu den Steinrutschen von Georg von Thüngen (Jörg vom Tungen). Davon soll jährlich das Kehrmehl zu Neustadt an der Aisch (Newstatt an der Aich), 1/3 vom Groß- und Kleinzehnt zu Dittelbrunn (diffenthal), welches im Amt Bütthard (ampt Buthart) liegt, alle drei Ritterlehen sowie sein Hof bei Fuchsstadt (Fuchsstatt) und jährlich zweieinhalb Teile der Korngült an den Würzburger Ratsherren gegeben werden. Heinrich Zobel von und zu Giebelstadt soll 800 Gulden an Zacharias Furder (herrn Zacharir Furderern, den Chorherren des Stifts Neumünster (Newen munster) und Besitzer der Pfarrei von Kleinochsenfurt, für den Wein- und Getreidezehnt zu Darstadt (darstatt) zusammen mit allen Eingehörungen und dem Gut zu Gostmannsdorf (Gostmanssdorffer) und Winterhausen (winter Hauser) und dem Acker der zur Pfarrei gehört und das Eigentum des Hochstifts im Tausch zahlen. Wenn Heinrich Zobel von und zu Giebelstadt dann den ertauschten Zehnt von Bischof Friedrich von Wirsberg zu Mannlehen bekommt, werden dafür die genannten drei Zehnte des Stiftes und die besprochenen Mannlehen der Pfarrei von Kleinochsenfurt zugeteilt und inkorporiert.