Das Hochstift Würzburg kauft von Küchenmeister Lamprecht von Nordenberg (Lamprechten Küchenmaister) etliche Güter, Rechte und Abgaben zu Mainbernheim (Mainbernhaim), doch auch das Heilige Reich besitz dort viele obrigkeitliche Rechte, Gerichtsbarkeiten, Nutzungsrechte und Gefälle (felle). Bischof Otto von Wolfskeel erhält von Kaiser Ludwig IV. der Bayer (Ludwig der viert) für seine Dienste und den ihm daraus entstandenen Schaden 1000 Pfund Haller. Bereits vor dieser Verpfändung wurde der Reichsteil von Mainbernheim an das Hochstift Würzburg verpfändet, allerdings ist nicht bekannt von wem und in welcher Höhe. Es ist ebenfalls unbekannt von wem und in welcher Form der Reichsteil an das Reich gelangt ist. Es ist davon auszugehen, dass der Reichsteil, der etwa die selben Maße wie der von Heidingsfeld besessen hat, den Grafen von Rothenburg ob der Tauber zugestanden hat und nach deren Aussterben an die Herzöge von Schwaben gefallen ist. Nachdem diese kurze Zeit später ebenfalls ausgestorben sind, ist der Teil wohl an das Reich gefallen. Der Grund hierfür ist ebenfalls nicht bekannt, jedoch kaufte Leopold Küchenmeister den Reichsteil und dieser wurde dann ein Hof, Gut, Zehnt und Lehen des Hochstifts Würzburg. Kaiser Karl IV. (Kaiser Carl der viert) zieht den Reichsteil an das Königreich Böhmen und macht aus dem Dorf Mainbernheim eine Stadt. Kaiser Karl hat sich außerdem verplichtet, dass er und seine Erben Mainbernheim, ebenso wie Heidingsfeld (Haidingsfelt), Prichsenstadt (Brisenstat) und andere, auf ewig als Lehen des Heiligen Reichs empfangen will.
Was Kaiser Karl IV. (Carl der 4.) dazu bewegt die Flecken Heidingsfeld (Haidingsueld), Mainbernheim (Mainbernhaim), Prichsenstadt (Brisenstat) und Willanzheim (Wielandshaim) an die Böhmische Krone (croen Behaim) zu bringen, ist unter dem Stichwort Haidingsueld beschrieben. Diese Begierde teilen (heten disen sine nit) seine Söhne Wenzel IV. (Wencisla) und Sigmund von Luxemburg (Sigmund) nicht, denn als König Wenzel IV. anfängt zu regieren, verpfändet er die beiden Flecken Heidingsfeld (Haidingsfeld) und Mainbernheim (Mainbernhaim) an den Burggrafen Johann von Nürnberg (Burggraue Johannsen von Nürenberg) für 4100 Gulden. Die Einwohner der beiden Flecken beklagen sich bei ihren Nachbarn und sind später dankbar für den Herrscherwechsel. Das Hochstift Würzburg besitz in beiden Orten bereits etliche Gerichtsrechte, Zinsen, Gülten, Zehnte, Höfe, Nutzungsrechte und ein jährliches Gefälle als Einkommen. Um den Rest der beiden Orte an sich zu bringen, handelt das Hochstift so lange mit dem Ritter Wilhelm von Thüngen (Wilhelmen von Thungen) und Herrn Hildebrand von Thüngen (Hiltbranten von Thungen), bis diese den Bürgern der beiden Flecken die 4100 Gulden zahlen. Die Bürger des Burggrafen nehmen die beiden Herren von Thüngen mit dem Wissen König Wenzels IV. als ihre Lehnsherren an.
Der König von Böhmen Wenzel IV. (Wencisla von Behaim), Sohn Kaiser Karls IV. (Carl des vierten,) einigt sich und verpflichtet sich mit Bischof Albrecht von Hohenlohe und dessen Domkapitel (Capitel) zu Würzburg dazu, dass keiner der Beteiligten den Erben und Nachkommen des Anderen die Rechte und Nutzungsrechte (nutzungen) in den Dörfern Heidingsfeld (Haidingsueld) und Mainbernheim (Mainbernhaim) streitig macht.
Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen (Wilhelm von Hennenberg) macht zu Lebzeit und Regierung Bischof Konrads von Thüngen merklich große Schulden, weshalb er einen großen Teil seiner Herrschaft, nämlich Schloss und Amt Mainberg, verkaufen muss, um noch mehr Schulden zu vermeiden und seine Gläubiger zufrieden zu stellen. Da für den Kauf niemand mehr geeignet ist als der Bischof von Würzburg schickt er einen Diener, Andreas von der Kere (Endresen von der Kere) genannt, unter dem Vorwand einer anderen Werbung zum oben genannten Bischof Konrad von Thüngen nach Würzburg. Nach der Verrichtung seiner Werbung berichtet er dem Bischof für sich selbst und als Befehl, dass Graf Wilhelm auf Grund seiner Schulden dazu gezwungen und entschlossen ist das Schloss und Amt Mainberg zu verkaufen. Es finden sich auch Andere, die das Schloss und Amt kaufen wollen, doch er wünscht dem Hochstift Würzburg und der Ritterschaft keine solchen Nachbarn, falls diese den Kauf für sich gewinnen sollten. Auf Grund dessen möchte er lieber, dass das Hochstift den Kauf tätigt, bevor es die Anderen tun.
Christoph von Gutenstein (Christof von Guetenstain) stibt und hinterlässt einen Sohn, Albrecht von Gutenstein (Albrechten). Auch Bischof Lorenz von Bibra stirbt. Nach ihm wird Konrad von Thüngen zum Bischof gewählt. Diesem wird listig (listiglich) vorgetragen, dass der Markgraf Kasimir von Brandenburg-Kulmbach (Marggraue Casimir von Brandenburg zu Onoldsbach) versucht die Stadt Heidingsfeld (Haidingsfeld) an sich zu bringen. Der böhmische Herr und Oberstburggraf von Prag Zdeniek Lev von Rosental (Zdenck Leb gnant öberster Burggraue) bringt nach dem Tod von Christoph von Gutenstein den königlichen Gnadenbrief (Cron gerechticait) von Heidingsfeld an sich und droht damit, diesen an den Markgrafen Kasimir zu übergeben. Wenn der Bischof ihm zuvorkommen will, müsse er der Sache förderlich sein und nicht davor zurückschrecken, eine geringe Summe Geld zu zahlen. Damit der Markgraf dem Bischof nicht zuvorkommt, schickt er Friedrich Schenk von Limpurg (Schenk Fridrichen von Limpurg), der mit dem böhmischen Herren verschwägert und befreundet ist, zusammen mit dem Doktor Nikolaus Geise von Hanau (Doctor Nicolausen Geis) und Nikolaus von Dettelbach (Clausen von Detelbach) zum Reichstag nach Worms, der zu dieser Zeit stattfindet. Diese handeln aus, dass Albrecht von Gutenstein (Albrecht von Guetenstain) alle Rechte, Gerechtigkeiten und Forderungen, die er in den beiden Städten Heidingsfeld (Heidingsfeld) und Mainbernheim (Mainbernhaim) besitzt, dem Hochstift Würzburg erblich verkauft und den von König Ludwig II. von Böhmen und Ungarn (kunig Ludwigen zu Hungern vnd Behaim) ausgestellten Bewilligungsbrief übergibt. Dafür soll der Bischof Albrecht zu den zuvor bereits ausstehenden 19.000 Gulden Pfandschilling für die Stadt Heidingsfeld noch 8.000 Gulden und für seine Forderung und Gerechtigkeit zu und an Mainbernheim 3.500 Gulden zahlen, was einer Summe von 30.500 Gulden entspricht. Doch Bischof Konrad und das Hochstift bringen die Stadt Mainbernheim auf eigene Kosten an sich, wobei ihm die von Gutenstein im Kloster des Hochstifts behilflich sind.
Andreas von der Kere (Endres) erzählt dem Bischof Konrad von Thüngen noch im Vertrauen, dass drei tapfere Kaufleute nach dem Kauf des Amts Mainberg trachten, wobei die anderen zwei nichts davon wissen. Diese sind der Kurfürst Herzog Johann Friedrich von Sachsen (Johanns Fridrich von Sachsen), Landgraf Philipp von Hessen (Philips von Hessen) und die Stadt Nürnberg. Andreas von der Kere denkt, dass der Bischof nach dieser Aussage das Kaufgesuch des Schlosses und Amtes Mainberg mit offenen Armen annehmen würde. Der Bischof gibt ihm jedoch eine unbedacht rüde Antwort. Er meint, es wäre ihm mit Geld nicht möglich einen solchen Kauf zu tätigen. Wenn er ein so großes Vermögen hätte, wolle er die Grafen, Herren und Ritterschaft nicht aus seinem Land durch den Kauf ausschließen, sondern diese lieber miteinbeziehen oder dafür sorgen, dass diese bleiben können. Was die Warnung angeht, sich vor neuen Nachbarn in Acht zu nehmen, entgegnet er, dass selbst wenn Sachsen, Hessen und Nünberg zum Kauf stünden und er das Geld hätte diese zu kaufen, hätte er genauso andere anstoßende Nachbarn. Wenn nun ein anderer Mainberg kauft, hofft er, dass der sich damit begnügt und dem Hochstift kein Land engegen geltendem Recht streitig macht. Genauso würde er es auch nicht machen, um niemandem einen Grund für Feindschaft zu geben. Er bedankt sich jedoch bei ihm für das gutwillige Angebot. Andreas von der Kere wünscht sich eine andere Antwort, doch er muss sich mit dieser zufrieden geben, verabschiedet sich und zieht nach Hause.
Nicht lange nachdem Andreas von der Kere wegen der Verhandlungen über Schloss und Amt Mainberg bei Bischof Konrad von Thüngen war, stirbt dieser und an seiner statt wird der Domherr Konrad von Bibra zum Bischof gewählt.
Mit der Zeit nehmen die zuvor genannten Schulden von Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusing nicht ab, sondern steigen und werden größer. Die Gläubiger sind besorgt und möchten, wenn sie wie bisher nicht ihre Hauptsumme bekommen, zumindest einen jährlichen Ertrag und Zinsen erhalten. Etliche der Gläubiger sind Amtleute, Ratsmitglieder und Diener des neu gewählten Bischofs Konrad von Bibra. Diese wünschen ihrem Herren dem Bischof das Schloss und Amt Mainberg mit allem, was dazu gehört, samt Leuten und Gütern. Sie äußern jedoch auch Bedenken gegeüber dem Hochstift Würzburg, sollte einer der drei anderen Kaufmänner den Kauf tätigen (an dem soll nichts dran sein, es soll sich lediglich um ein Gerücht gehandelt haben). Sie werden auch bei ihren Vettern und Freunden, den Herren des Domkapitels vorstellig und bringen diese durch ihre List und Emsigkeit, welche sie als Treue und Wohlwollen gegenüber dem Stift tarnen, dazu Gelder zu sammeln und ein Angebot zum Kauf Mainbergs abzugeben. Die Hennebergischen Boten in Mainberg lassen die Würzburgischen Ratsherren jedoch ohne Handel wieder abreiten. Graf Georg Ernst von Henneberg-Schleusingen (Georg Ernst von Hennenberg) kommt nach Würzburg um sein Lehen zu empfangen. Bischof Konrad von Bibra überzeugt ihn davon seine Räte in Schweinfurt zu den Hennebergischen Boten in Mainberg zu schicken, nämlich Wilhelm von Grumbach, Philipp Truchsess von Pommersfelden (Philipsen Truchsessen von Bomberfelden) und Sebastian von Lichtenstein (Sebastian von Liechtenstain). Diese treffen eine Vereinbarung mit den Boten.
Mainberg und andere zuvor genannte Besitztümer sind Lehen des Reiches. Sie sind auch Bestandteil einer Urkunde (notel) zwischen Bischof Konrad von Bibra und den Grafen von Henneberg-Schleusingen in der steht, dass jeder der Herren einen seiner Räte als Boten (abfertigen) zur königlichen Majestät (Kon. Mt.) entsendet, um dort die Bewilligung des Tausch- und Kaufgeschäfts zu erbitten. Bischof Konrad von Bibra entsendet Wilhelm von Grumbach (Wilhelmen von Grumbach) und Graf Wilhelm Karl von 9999 (Wilhelm Carln von 9999). Diese reiten von Würzburg nach Prag mit schriftlichen Anordnungen und Vollmachten (Instruction, Credentz vnd gewaltsbrief). Sie tragen ihr Anliegen vor, doch die königliche Majestät (Kon. Mt.) verschiebt die Angelegentheit auf den Reichstag in Speyer (Speir). Den Gesandten wird durch die königlichen Räte zu verstehen gegeben, dass ihrer Bitte wahrscheindlich nicht stattgegeben wird. Doch Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusing (Wilhelm von Henenberg) macht dem Reich mehr eigene Güter zu Lehen, als die Mainbergischen wert sind. Dadurch wird dem Tausch- und Kaufgeschäft zu Gunsten des Hochstifts Würzburg zugestimmt.
Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen (Wilhelm von Hennenberg) übergibt Bischof Konrad von Bibra in Würzburg ein besiegeltes Register, welches die Herrlichkeit, das Nutzungsrecht und das Gefälle des Amtes Mainberg bestätigt. Ebenso übergibt Bischof Konrad von Bibra dem Grafen Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen ein besiegeltes Register über das Amt Meiningen (Mainingen).