Eßfeld (Esfeldt), halbung, Obervolkach (obern volckach), Biberach ( Biberach), Castlisch lehen, Iphofen (Iphouen), Mainbernheim (Mainbernhaim).
Die Grafen von Castell (Castel) empfangen etliche Dörfer des Klosters Münsterschwarzach (Schwartzach) und eine Vogtei von Bischof Herman von Lobdeburg zu Lehen. Die Dörfer sind: Reupelsdorf (Reipelsdorff), Dimbach (dienbach) und Nordheim am Main (Northeim).
Bischof Otto von Wolfskeel stiftet zu Retzbach (Retzbach) ein Kloster und inkorporiert es in das Kloster Neustadt am Main (closter Neustat).
Bischof Albrecht von Hohenlohe verpfändet in Absprache mit seinem Domkapitel das Folgende auf Wiederlösung an den Ritter Johann von Dettelbach (Hansen von Dettelbach ritter) und seine Erben: den Anteil des Bischofs und des Hochstifts an Repperndorf (Repperndorff), Dettelbach (Tettelbach), Schnepfenbach (Schnepfenbach) und an Brück (Bruck), die dortigen Leuten, das Dorfgericht, die Güter, die Gülte, die Zinsen, Nutzungsrechte und Gefälle, seien sie besucht oder unbesucht, mögen sie das Dorf selbst oder die umliegenden Felder betreffen. Diese umfassen zehn Pfund und 15 Schilling Hellergült jährlich, einen Getreidegült über jährliche 63 Malter Korn zu Mainbernheim (Mainbernhaim) und 13 Pfund Hellergült zu Kitzingen (kitzingen). Außerdem werden die Bede des Bischofs und der Hellergült auf die Bede des Hochstifts zu Kitzingen, der jährlich 70 Pfund und 15 Schilling umfasst, für 1800 Pfund Heller auf Wiederlösung verpfändet. Der Domherr bestätigt diesen Vorgang schriftlich.
Bischof Johann von Brunn hat nicht das Geld, um die Schulden, die er bei dem Deutschmeister Eberhard von Seinsheim hat, bis zum vereinbarten Tag Kathedra Petri 1425 zurückzubezahlen, weshalb eine Ablösung des Pfands Schloss Neuhaus nicht mehr möglich wäre. Daher leiht sich der Bischof von zwei Parteien, die im Folgenden erläutert werden, jeweils 650 Gulden, um auf die Summe von 2300 Gulden zu kommen und den Pfandbrief von dem Deutschmeister ablösen zu können, den er ihm ein Jahr zuvor über 2000 Gulden ausgestellt hat. Dieses Geld erhält er von den beiden Flecken Heidingsfeld (Haidingsueld) und Mainbernheim (Bernhaim). Durch das verleihen des Geldes soll den beiden Parteien kein Nachteil entstehen. Die erste Partei besteht aus Dechant und Kapitel des Domstifts Würzburg. Die zweite Partei bilden der Dompropst zu Bamberg Martin von Lichtenstein (Mertin von Lichtenstain), der Dompropst zu Würzburg Günther von Schwarzburg (Günther von Schwartzburg), Johann von Malkos (Johanns von Malkos), Konrad von der Keere (Conrad von der Kere) - welche alle Domherren sind - sowie der Pfarrer zu Haßfurt (Hasfurt) Heinrich Lochner (Hainrich Lochner), der Ritter Apel von Lichtenstein (Apel von Liechtenstain), der Hofmeister Raban Hofwart von Kirchheim (Raban Hofwart), Eberhard von Eberstein (Eberhart von Eberstain), Johann von Totenheim (Hanns von Totenhaim), Weiprecht Kötner (Weiprecht Kötner) und Engelhard von Münster (Engelhart von Munster).
Johann Zollner von Halberg (hans zolner halburg) verfügt über einen Vertrag, der es ihm ermöglicht, Güter, Leute, Zinsen und Gült zu Rötelsee (rottelsehe), Iphofen (Jphofen) und Mainbernheim (meinbernheim) mit deren Obrigkeiten, Lehenschaften, Rechten, Gewohnheiten und Herkommen, welche Mannlehen Bischof Lorenz von Bibra und dessen Stifts waren, aufzuheben. Stattdessen gehen sie als Lehen an seinen Sohn und seine Tochter über.
Christoph von Gutenstein (Christof von Guetenstain) verpricht, dass er die Städte Mainbernheim (Mainbernhaim) und Heidingsfeld (Haidingsfelt) an das Hochstift Würzburg bringen will mit dem Recht auf Widerruf, sobald er diese unter seiner Gewalt hat. Deshalb sollen die Einwohner der Städte dem Hochstift jährlich 40 Gulden auf Sankt Martinstag versprechen.
Christoph von Gutenstein (Christof von Guetenstain) stibt und hinterlässt einen Sohn, Albrecht von Gutenstein (Albrechten). Auch Bischof Lorenz von Bibra stirbt. Nach ihm wird Konrad von Thüngen zum Bischof gewählt. Diesem wird listig (listiglich) vorgetragen, dass der Markgraf Kasimir von Brandenburg-Kulmbach (Marggraue Casimir von Brandenburg zu Onoldsbach) versucht die Stadt Heidingsfeld (Haidingsfeld) an sich zu bringen. Der böhmische Herr und Oberstburggraf von Prag Zdeniek Lev von Rosental (Zdenck Leb gnant öberster Burggraue) bringt nach dem Tod von Christoph von Gutenstein den königlichen Gnadenbrief (Cron gerechticait) von Heidingsfeld an sich und droht damit, diesen an den Markgrafen Kasimir zu übergeben. Wenn der Bischof ihm zuvorkommen will, müsse er der Sache förderlich sein und nicht davor zurückschrecken, eine geringe Summe Geld zu zahlen. Damit der Markgraf dem Bischof nicht zuvorkommt, schickt er Friedrich Schenk von Limpurg (Schenk Fridrichen von Limpurg), der mit dem böhmischen Herren verschwägert und befreundet ist, zusammen mit dem Doktor Nikolaus Geise von Hanau (Doctor Nicolausen Geis) und Nikolaus von Dettelbach (Clausen von Detelbach) zum Reichstag nach Worms, der zu dieser Zeit stattfindet. Diese handeln aus, dass Albrecht von Gutenstein (Albrecht von Guetenstain) alle Rechte, Gerechtigkeiten und Forderungen, die er in den beiden Städten Heidingsfeld (Heidingsfeld) und Mainbernheim (Mainbernhaim) besitzt, dem Hochstift Würzburg erblich verkauft und den von König Ludwig II. von Böhmen und Ungarn (kunig Ludwigen zu Hungern vnd Behaim) ausgestellten Bewilligungsbrief übergibt. Dafür soll der Bischof Albrecht zu den zuvor bereits ausstehenden 19.000 Gulden Pfandschilling für die Stadt Heidingsfeld noch 8.000 Gulden und für seine Forderung und Gerechtigkeit zu und an Mainbernheim 3.500 Gulden zahlen, was einer Summe von 30.500 Gulden entspricht. Doch Bischof Konrad und das Hochstift bringen die Stadt Mainbernheim auf eigene Kosten an sich, wobei ihm die von Gutenstein im Kloster des Hochstifts behilflich sind.
König Ludwig II. will der Vereinbarung, die die Gesandten von Zdeniek Lev von Rosental mit dem Bischof Konrad von Thüngen und Albrecht von Gutenstein aushandeln, nicht bewilligen, ohne selbst davon zu profitieren (ain schinde aus der Gense haben). Ihm werden 5500 Gulden zugestanden, die ihm am Sonntag nach Michaelis in Eger ausgezahlt werden sollen. Das Geld wird geliefert und Würzburger Gesandte erhält dafür eine königliche Bewilligung. Diese ist jedoch an vielen Stellen mangelhaft, weshalb Sebastian Schlick (Sebastian Schlicke) und Albrecht von Gutenstein (Albrecht von Gutenstain) eine neue, vollkommene Bewilligung und zwei Heißbriefe (Haisbriefe), für jede der beiden Städte Heidingsfeld und Mainbernheim einen, erwirken (aus zubringn). So steigt der Pfandschilling für die Städte Heidungsfeld (Haidingsueld) und Mainbernheim (Bernhaim) auf 36.000 Gulden. Dies erkennt der König an, der Böhmischen Krone (Cron Behaim) bleibt jedoch eine ewige Wiederlösung vorbehalten.
König Ludwig II. stirbt 1526 im Zuge der Schlacht gegen die Osmanen (von dem Turken erschlagen) und Erzherzog Ferdinand von Österreich (Ertzhertzog Ferdinand von Osterreich) wird an seiner Stelle zum König gekrönt. Der Papst in Rom verfügt in einer Bulle an König Ferdinand, dass jeder deutsche Bischof, Prälat und Geistliche den fünften Teil ihres jährlichen Einkommens und ihrer jährlichen Nutzung zum Kampf gegen die Türken geben soll. Diese Bulle lässt er auch Bischof Konrad von Thüngen in Würzburg verkünden. Der Bischof einigt sich zusammen mit seinem Rat und dem Domkapitel mit dem König und gibt diesem für sich und die Geistlichen seines Bistums 10.000 Gulden, mit der Bedingung, dass falls der König von den anderen Bischöfen und deren Geistlichen nichts nehmen sollte, er dem Bischof oder seinen Nachfolgern die 10.000 Gulden zurückerstattet. Dazu verpflichtet sich der König unter seinem Siegel, doch er entzieht sich dieser Verpflichtung auf Anraten seines Bruders, des Kaisers Karl V., und der Reichsstände auf dem Reichstag 1530 in Augsburg (Augspurg). Daher schickt Bischof Konrad seinen Sekretär Lorenz Fries erst nach Wien in Österreich (Wien in Osterraich) und dann nach Prag in Böhmen (Behaim), um die gezahlten 10.000 Gulden einzufordern. Der König fordert jedoch weitere 3.000 Gulden in bar und schlägt die 13.000 Gulden auf den Pfandschilling von 36.000 der beiden Städte Heidingsfeld (Haidingsfeld) und Mainbernheim (Mainbernhaim). Dies bestätigt der König mit Brief und Siegel und sichert dem Hochstift das Recht zu, den Flecken Mainbernheim aus der Hand der Markgrafen in seine eigenen zu bringen. Besagte Handlung wird jedoch bis zum Verfassen dieses Eintrags nicht ausgeführt.