Zwischen Bischof Berthold von Sternberg und Konrad von Hohenlohe (hern Conraden von Hohenlohe), dem Probst des Stifts St. Johann zu Haug besteht eine Uneinigkeit bezüglich der Gerichtsbarkeit. Mithilfe des Domprobsts und des Domkapitels wurde der Streit beigelegt und geklärt, was dem Bischof zusteht.
Graf Poppo von Henneberg-Coburg (Bopen) hinterließ nach seinem Tod keinen männlichen Erben. Sein Schwager Markgraf Otto V. von Brandenburg (Maggraue Ot von Brandenburg) fordert von Bischof Manegold von Neuenburg, dass die Lehen, die Graf Poppo in Bad Kissingen besaß, von heute an und auch fortwährend an dessen Schwester und ihre Söhne und Töchter weitergegeben wird. Bischof Manegold von Neuenburg weigert sich, woraufhin es zu einer Fehde und Angriffen zwischen den beiden Parteien kommt. Durch den Dompropst zu Würzburg und Grafen Heinrich von Stahelberg (Hainrich von Stahelberg) vertragen sich die beiden Seiten. Bischof Manegold von Neunenberg muss dem Markgrafen und dessen Erben die geforderten Lehen verleihen und der Markgraf muss dem Bischof 4000 Mark Silber zahlen.
Das Hochstift Würzburg besitzt für das Schloss und die Stadt Bad Königshofen im Grabfeld sowie für anderes das Lehensrecht. Als Graf Poppo von Henneberg-Coburg (Bop von Hennenberg), der Sohn von Graf Hermann von Henneberg (Graue Hermans), stirbt, hinterlässt er eine Tochter, die mit dem Markgrafen Otto von Brandenburg (Marggraue Oten von Brandenburg) vermählt ist. Der Markgraf möchte die Lehen, die an seine Frau fallen, und fordert diese von Bischof Manegold von Neuenburg. Dieser weigert sich ihm das Lehen zu geben, da es sich um Mannlehen handelt und dieses nicht an die Tochter fällt. Daher kommt es zwischen den beiden zu einer Fehde und Angriffen. Der Streit wird durch den Würzburger Dompropst und Grafen Heinrich von Stahlberg (Hainrichen von Stahelberg) auf die Weise geschlichtet, dass der Markgraf dem Bischof 4000 Mark Silber für das Lehen bezahlt.
Der Bischof von Eichstätt Berthold von Zollern (Berthold zu Aistet), ein geborener Burggraf zu Nürnberg, schreibt dem Würzburger Bischof Albrecht von Hohenlohe und fordert von ihm das Lehensrecht in Bad Königshofen im Grabfeld, da das Lehen seiner Meinung nach eigentlich zum Bistum Eichstätt gehört und diesem heimfallen soll. Bischof Albrecht von Hohenlohe weigert sich und verklagt den Eichstätter Bischof vor dem Hofgericht Kaiser Karls IV.. Doch es mischen sich der Würzburger Dompropst Heinrich von Hohenlohe (Hainrich von Hohenlohe), Herr Ludwig von Hohenlohe (her Ludwig von Hohenlohe), Burggraf Johann von Nürnberg (Hanns von Nurenberg) und Burkhard von Seckendorf (Burckart von Seckendorf) in die Sache ein und legen Einwände ein (machen ain anstand).
Bischof Johann von Brunn hat nicht das Geld, um die Schulden, die er bei dem Deutschmeister Eberhard von Seinsheim hat, bis zum vereinbarten Tag Kathedra Petri 1425 zurückzubezahlen, weshalb eine Ablösung des Pfands Schloss Neuhaus nicht mehr möglich wäre. Daher leiht sich der Bischof von zwei Parteien, die im Folgenden erläutert werden, jeweils 650 Gulden, um auf die Summe von 2300 Gulden zu kommen und den Pfandbrief von dem Deutschmeister ablösen zu können, den er ihm ein Jahr zuvor über 2000 Gulden ausgestellt hat. Dieses Geld erhält er von den beiden Flecken Heidingsfeld (Haidingsueld) und Mainbernheim (Bernhaim). Durch das verleihen des Geldes soll den beiden Parteien kein Nachteil entstehen. Die erste Partei besteht aus Dechant und Kapitel des Domstifts Würzburg. Die zweite Partei bilden der Dompropst zu Bamberg Martin von Lichtenstein (Mertin von Lichtenstain), der Dompropst zu Würzburg Günther von Schwarzburg (Günther von Schwartzburg), Johann von Malkos (Johanns von Malkos), Konrad von der Keere (Conrad von der Kere) - welche alle Domherren sind - sowie der Pfarrer zu Haßfurt (Hasfurt) Heinrich Lochner (Hainrich Lochner), der Ritter Apel von Lichtenstein (Apel von Liechtenstain), der Hofmeister Raban Hofwart von Kirchheim (Raban Hofwart), Eberhard von Eberstein (Eberhart von Eberstain), Johann von Totenheim (Hanns von Totenhaim), Weiprecht Kötner (Weiprecht Kötner) und Engelhard von Münster (Engelhart von Munster).
Bischof Rudolf von Scherenberg einigt sich mit seinem Domkapitel, dem Bürgermeister, dem Rat und der gesamten Gemeinde der Stadt sowie der Vorstädte zu Würzburg. Geplant ist der Bau einer neuen Mühle bei St. Burkard am Main (S Burghart). Rudolf von Scherenberg trägt eine Hälfte der Kosten, das Domkapitel und die Stadt Würzburg tragen die andere Hälfte. Nach Fertigstellung der Mühle sollen Rudolf von Scherenberg, seine Nachfolger sowie das Domkapitel und die Stadt Würzburg jeweils an der Nutzung und den Einnahmen beteiligt sein. Ritter Konrad von Hutten (Conrat von Huten) sagt ihnen zunächst 2000 Gulden für den Bau der Mühle zu einem jährlichen Zins von 100 Gulden zu. Diese Vereinbarung kommt jedoch nicht zustande. Zur selben Zeit bauen der Propst, der Dekan und das Kapitel zu St. Burkard (Sant Burghart) die dortgelegene Kirche weiter aus, weshalb der Bau der Mühle zurückgeht. Für den Bau werden hohe Kosten aufgebracht, dieser aber nie fertig ausgebaut, wie zu Fries Zeiten noch zu sehen ist.
Balthasar von Redwitz (Balthazar v. Redwitz) liegt im Streit mit Bischof Rudolf von Scherenberg und dem Domprobst. Markgraf Friedrich IV. von Brandenburg-Kulmbach und Brandenburg-Ansbach (Marggraf Friderich) verträgt die Sache und bestimmt, dass Balthasar von Redwitz 150 Gulden an den Bischof und Domprobst geben soll.
Martin von der Kere (her Martin von der Cere), der Testamentsvollstrecker des Domdechants, verkauft in dessen Interesse für 500 Rheinische Gulden in Franken eine Behausung am Rennweg (Renweg) in Würzburg an den Ritter Johann von Bibra (hern Hansen von Bibra Ritter) und seine Erben. Teil dieses Verkaufs ist zudem der Garten der Behausung sowie alle Zu- und Eingehörungen. Aus diesen sind jährlich zwei Martinshühner an einen Domprobst zu entrichten. Außerdem sind 100 Pfennig an Zinsen an Christoph von Mannheim (cristof von manheim) zu zahlen, da es ihm zuvor überlassen wurde.
Der Domdechant und Domprobst zu Stift Haug, Martin von der Kere (Marten von der khers domdechants vnd probst zu Haug), vermacht die Kemenate des Schlosses Riedenberg (Rieperg) testamentarisch Bischof Lorenz von Bibra und dem Hochstift Würzburg zu Eigentum. Diesem steht es frei, diese zu übertragen oder weiterzuverwenden. Etwaige Nutzungsrechte oder Gewinne aus einem potentiellen Verkauf sollen dem Hochstift zufallen.
Der Pfarrer Philipp Breus (Philips Breus) aus Mürsbach (Mirspach) verkauft mit Bewilligung Bischof Melchiors Zobel von Giebelstadt und dem Domprobst, der zu dieser Zeit Kollator des Pfarrers ist, die zweite Hälfte des Zehnts zu Treinfeld (Drainfeldt), das zur Pfarrei Mürsbach gehört, für 1000 Gulden an Martin von Rotenhan (Martin von Rotenhan).