Otto von Vestenberg (Ot von vestenberg) verkauft Burggraf und Amtmann zu Prichsenstadt (prisenstat), Johann von Nürnberg (Hansen), Ritter Erkinger von Seinsheim (Erckingern von Sainsheim zum Steffansberg), Wilhelm von Abenberg (wilhelmen von abenberg dem eltern) und deren Erben ein Viertel des Schlosses Schwarzenberg (Schwartzenberg) und des Gerichts mit allen zugehörigen Ehren, Herrschaften, Rechten und Nutzungsrechten für 800 Gulden. Über den Verkauf gibt Otto von Vestenberg später ein Bekenntnis. Dazu gehören auch Leute, Behausung, Mauern, Gräben, Häuser, Hofrat, Hube, Seldengüter, Güter, Gärten, Äcker, Wiesen, Hölzer, Felder, Wege, Stege, rein stuck, Steine, Obstgärten, Weiher, Gewässer, Wünne, Zinsen, Gülte, Dienst, Reute, Gefälle, alles Lebende und Tote über und unter der Erde sowie alle vorhandenen und zukünftig noch möglichen Einkünfte.
Wilhelm von Abenberg (wilhelm von Abenberg) und seine Frau Anna (Anna) verkaufen ihren Teil an Schloss Schwarzenberg (Schwartzenberg) mit allen Zugehörungen für 750 Gulden an Bischof Johann von Brunn. Der Verkauf wird am Landgericht bestätigt. Zu ihrem Teil des Schlosses gehören Dörfer, Weiler, Reute, Zinsen, Gefälle, Äcker, Wiesen, Gewässer, Seen, Fischweiden, Wiesen, Weiden, Wälder, Rechte, Gerichte, Nutzungsrechte, Herrlichkeiten, Begriffe und alle vorhandenen und zukünftig noch möglichen Einkünfte.
Bischof Rudolf von Scherenberg macht einen Vertrag mit Abt Martin (Martin) und Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) über die Bede und Steuer etlicher Weingärten, Äcker, Wiesen, Gärten und anderen Gütern.
Bischof Rudolf von Scherenberg äußert einen Schiedsspruch bezüglich mehrerer Unstimmigkeiten zwischen dem Abt und Konvent der Klosters Münsterschwarzach (Munster Schwartzach) einerseits und dem Bürgermeister und Rat der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) andererseits. Dabei geht es um den See, die Steuer und Bede einer Wiese, genannt ziegenbergerin, den kleinen Zoll auf den Wochenmärkten, die Rüge vor den hohen Gerichten, die Jahrmärkte, die Marktstände, die Zinsen vom Rathaus, den Schöffen für das Gericht im Kreuzgang, die Schäfer, den Schiedspruch bezüglich der Mark, den Unmut der Jährmärkte über den Zoll, den Frondienst, die Ladung der Armen vor Würzburger Gerichte bezüglich des Pfandzinses, die Weigerung des Abts, der Stadt etwas zu leihen, die Schankstätte vor dem Kloster, den Zehnt und anderes.
Michael von Schwarzenberg (Michael Her zu Schwartzenberg) stellt etliche Ansprüche und Forderungen an Bischof Lorenz von Bibra. Dabei geht es um 100 Malter Korn, 15 Malter Milch, 50 Malter Hafer, vier Zentner bachen, etliche Malter Erbsen, vier Beete, etliche kirchliche Kleinode und Glocken, 12000 Pfeile, ein Burggut bei der Badestube und ein Burggut im Vorhof zu Werneck (werneck), drei Malter Gülte eines Hofs zu Rundelshausen (Runtelshausen), eine Schankstätte zu Hergolshausen (Hergoltzhausen), eine Schankstätte zu Geldersheim (Geltenheim) samt Garten, ein Fischwasser an der Saale (Sal) im Amt Trimberg (Trimperger), etliche Wiesen bei diesem Fischwasser, einen Teil des Hafens zu Bad Kissingen (Kissig), eine Mühle zu Bad Kissingen, sechs Äcker bei Langendorf (Langendorff) am Gersberg gelegen, etliche weiter Äcker und Wiesen, ein Burggut zu Trimberg bei der Brücke, ein Burggut in der oberen Niederburg (ober niderburg), 14 Äcker Korn, drei Äcker Gerste und sieben Äcker Weizen. Dies alles soll Bischof Lorenz von Bibra bei der Befreiung Wernecks und anderswo eingenommen haben. Der Bischof beklagt sich darüber und sagt, dass die Burggüter des Hochstifts nicht zu Mannlehen verliehen sind und das der von Schwarzenberg ihm 200 Gulden schuldig ist. Diese Streitigkeiten werden von Domprobst Georg von Bibra (Jorg von Bibra) und Anton von Bibra (anthon von Bibra) geschlichtet. Der Bischof soll Michael von Schwarzenberg zu den 200 Gulden noch weitere 500 geben.
Paul Truchsess von Unsleben (pauls Truchses von Vnsleben) und seine Frau Barbara, geborene Zollner von Rottenstein ( Barbara geborne zolnerin von Rottenstein), verkaufen Bischof Lorenz von Bibra und dem Hochstift für 390 Gulden folgendes: Fünf Morgen Weingarten unterhalb des Schwanbergs (Schwanberg) mitsamt dem Weinzehnt; ungefähr 25,5 Morgen Weingarten, ebenfalls unterhalb des Schwanbergs, die sie vom Deutschen Orden gekauft haben; eine Wiese bei der Ferst-Mühle neben der Wiese von Wolf Kaufmann (wolf kauf mans ), in der Größe von zwei Morgen, ein weiteres Viertel der Wiese wurde davon Bonifatius Sergnitz (Bonifatio Sergnitz) abgekauft sowie etliche Fasnachts- und Michelshühner von diversen Gütern.
Bischof Konrad von Thüngen gibt seinem Kellerer zu Ebern (Ebern), Andreas Schwarz (Endressen Schwartzen), etliche Güter von Bügern zu Ebern, die diese durch ihre Beteiligung am Bauernkrieg verwirkt haben. Dazu gehören ein Garten von Johann Sehehans (Sehe hansen), ein Haus und eine Wiese in der vntern aw von Johann Sauer (Hansen Saurn), ein Haus, eine Wiese und drei Äcker am Crottenbach, ein kleines Stück Land und Wiese von Nikolaus Steuer (Claus Steiren), ein Acker und eine Wiese hinter der Kapelle von Wolf Hofer (wolfen hofer) sowie etliches an Hausrat. Der Kellerer erhält außerdem die zugehörigen Rechte.