Dietrich von Heidingsfeld (Dietrich von Haidingsfeld) hat das Schloss Stolburg samt der Dörfer Windheim (Windhaim), Grettstadt (Gretstat) und Schallfeld (Schalckfeld) vom Stift Würzburg pfandweise inne. Diese gibt er Bischof Johann von Eglofstein für 4916 Gulden zurück und leiht ihm bar 4500 Gulden. Dafür setzt ihm Bischof Johann die Stadt und das Amt Haßfurt mitsamt der Kellerei, allen Rechten, Gerichten, Nutzungsrechten, Zenten, Gülten, Zinsen, Zöllen, Zehnten, Wiesen, Hölzern, Fischgewässern, Hühnern, Mühlen, Leuten und Gütern, die davor nicht versetzt wurden, ein. Ausgenommen sind nur das geistliche Lehen und das Mannlehen sowie die Bede und Öffnungsrechte. Die Verpfändung gilt so lange, bis Dietrich oder seinen Erben die Hauptsumme von 8416 Gulden zurückgezahlt wurde.
Bischof Johann von Brunn führt Krieg mit dem in den vorherigen Einträgen genannten Sebastian von der Tann (Bastian von der Than) und nimmt ihm etliche Güter zu Steinach an der Saale (Staina an der Sal) und Ebersbach (Eberspach) und verleiht diese samt dem bereits genannten Dorf Hain (Hain>/i>) Wilhelm von Bibra (Wilhelm von Bibra) zum Mannlehen auf. Der Bischof behält sich die Ablösung von Hain vor.
Hainachtleiten (Hainachtleiten) ist ein Lager in der Würzburger Mark, jenseits des Steins zwischen dem Dürrbach (durbach) und dem kleinen Pfaffenberg (clainer pfaffenberg). Daran hat die Bürgerfamilie Lutz (Lutz) zu Würzburg den Weinzehnt, der ihnen von einem Bischof von Würzburg zum Mannlehen aufgetragen wurde. Da aber Nikolaus Lutz (Claus Lutz) zur Zeit Bischof Rudolf von Scherenbergs ohne männliche Nachkommen stirbt und die Brüder Bernhard und Friedrich von Wichsenstein (Bernhart vnd Fritz von Wichsenstain) etliche Forderungen an den Bischof haben, lässt er ihnen diesen Zehnt zum Mannlehen auftragen. Er behält allerdings seinen Nachfolgern und dem Stift vor, den genannten Zeht für 200 Gulden wieder abzulösen.
Der Schaftrieb zu Ober- und Unterhaid (Ober vnd Unter Haid) gehört zu der Zent Hoheneich (Hohenaich) und Johann Fuchs von Bimbach (Hanns Fuchs riter zu Bimbach) trägt den Schaftrieb als Mannlehen vom Hochstift. Auf Bitten von Johann Fuchs von Bimbach beendet Bischof Rudolf von Scherenberg das Lehensverhältnis und übereignet den Schaftrieb an die beiden Dörfer. Im Gegenzug macht er Johann Fuchs von Bimbach drei Häuser in der Stadt Eltmann (Eltmain) zum Mannlehen.
Bischof Rudolf von Scherenberg gibt den Hübnern zu Heidingsfeld (Haidingsfelt) eine besondere Ordnung, die Hübnerordnung. Das Stift Würzburg hat von Alters her im Dorf Heidingsfeld und bei seinen Einwohnern Hübner, die die Steuer, Gültwein, Banwein, 6 Morgen Weingarten und ein Hubgericht, das ihnen von den im vorigen Eintrag genannten von Hohenlohe zugestellt wurde, ein geistliches Gericht und ein Landgericht über die ganze Gemeinde, zwei Höfe (der eine die Kemenate, der andere für die Alten), die die alte Burg genannt werden, ein Turmstück, ein Garten, von dem ein Stück abgezogen wurde und zu einem See gemacht wurde, und vor dem Garten ein Gewölbe oder Keller. Das Turmstück und den Garten hat der bereits verstorbene Weiprecht Persch oder Persig von Bischof Albrecht als Mannlehen empfangen. Der ganze Besitz kommt danach an die von Berlichingen.
Die Brüder Ruprecht und Peter von Hainach (Ruprecht vnd Peter von hainach) verkaufen ihre zwei Burggüter zu Zabelstein (Zabelstain) und das Forstamt über den Steigerwald (Staigerwald) an Bischof Rudolf von Scherenberg und das Stift Würzburg. Bischof Rudolf gibt ihnen im Gegenzug einen Hof in Hundelshausen (Hundeltshausen), den sie auf ewig zum Mannlehen empfangen sollen.
Zu Heidingsfeld (haidingsfelt) gibt es eine Behausung, die die Altenburg (altenburg) genannt wird. Sie steht dem Stift erblich zu, wurde jedoch den von Berlichingen zuerst für 300 Gulden verpfändet und danach als Mannlehen verliehen. Dazu gehören etliche Äcker, die Vogtäcker (voigtakere) heißen. Einen Teil davon stellen die Herren von Würzburg ihren Schultheißen für ihre Besoldung zu. Ein anderer Teil bleibt bei den Besitzern der Altenburg. Dabei wird vermerkt, dass die Vogtei zu Heidingsfeld nicht allein dem Reich oder der böhmischen Krone zusteht, sondern zur Hälfte auch dem Stift Würzburg. Bischof Lorenz von Bibra hätte Herrn Christoph von Gutenstein (heren C v G) eine Hübnerbehausung zur Herberge machen müssen.
Den im vorherigen Eintrag genannten Weinzehnt löst Bischof Lorenz von Bibra für 200 Gulden von den Erben derer von Wichsenstein ab. Er verleiht ihn seinem Diener Otto Groß von Trockau (Ot Gross von Trockaw) für 200 Gulden zum Mannlehen, unter Vorbehalt der Ablösung nach seinem Tod.
Bischof Lorenz von Bibra verschreibt Gottfried von Berlichingen (Gotz von Berlichingen) und seinem Sohn Joachim (Joachim) die alte Burg, den Vorhof samt einem alten Keller, einen Garten und kleinere Gewässer zu Heidingsfeld (Haidingsueld) für 200 Gulden und erlaubt ihnen, das Grundstück für 100 Gulden zu bebauen, unter Vorbehalt der ewigen Auslösung für 300 Gulden. Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verleiht Christoph von Berlichingen (Cristof von Berlichingen), Sohn des genannten Götz von Berlichingen, die genannten Güter nach dem Tod seines Vaters und seines Bruders als ritterliches Mannlehen.
Peter von Hainach (Peter) stirbt ohne leibliche Erben, sodass sein Bruder Ruprecht das im letzten Eintrag genannte Lehen und weitere Lehen von Bischof Lorenz von Bibra erhält. Die von Thüngen bekunden ebenfalls Interesse an diesem Lehen (?). Ruprechts Söhne Wolf, Sigmund und Berhnard (Wolf Sigmund vnd Bernhart) erreichen, dass ihnen das Lehen verliehen wird. Sie haben jedoch etliche eigene Güter in Bischofswind (Bischofswinde) bei Gerolzhofen (Geroldshofen), die sie im Gegenzug zum Mannlehen machen und empfangen müssen.