Der Zentschöffe erhält Geleitrecht.
Graf Berthold von Henneberg-Hartenberg (Berthold von Hennenberg gnant von Hartenberg) besitzt das Schloss Schwarza (Schwartzach). Der Graf liegt mit Bischof Albrecht von Hohenlohe im Streit und wird zusammen mit seinem Helfer in seiner Festung in Autenhausen (vttenhausen) belagert. Danach trägt der Graf dem Bischof das Schloss Schwarza mit allem Zugehörgen, allen Rechten und allen vorhandenen und zukünftig noch möglichen Einkünften zu Lehen auf. Diese Lehen soll man seinen männlichen oder weiblichen Erben verleihen, oder denjenigen, an die sie diese weitergeben. Als Albrecht von Henneberg-Schwarza (albrechten von Hennenberg), der später das Schloss Schwarza besitzt, als letzter seiner Linie stirbt, geht das Schloss testamentarisch an seine Frau, Gräfin Katharina von Stolberg (Catharina grefin von Stalberg), über und durch sie an ihre Brüder.
Otto von Vestenberg (Ot von vestenberg) verkauft Burggraf und Amtmann zu Prichsenstadt (prisenstat), Johann von Nürnberg (Hansen), Ritter Erkinger von Seinsheim (Erckingern von Sainsheim zum Steffansberg), Wilhelm von Abenberg (wilhelmen von abenberg dem eltern) und deren Erben ein Viertel des Schlosses Schwarzenberg (Schwartzenberg) und des Gerichts mit allen zugehörigen Ehren, Herrschaften, Rechten und Nutzungsrechten für 800 Gulden. Über den Verkauf gibt Otto von Vestenberg später ein Bekenntnis. Dazu gehören auch Leute, Behausung, Mauern, Gräben, Häuser, Hofrat, Hube, Seldengüter, Güter, Gärten, Äcker, Wiesen, Hölzer, Felder, Wege, Stege, rein stuck, Steine, Obstgärten, Weiher, Gewässer, Wünne, Zinsen, Gülte, Dienst, Reute, Gefälle, alles Lebende und Tote über und unter der Erde sowie alle vorhandenen und zukünftig noch möglichen Einkünfte.
Wilhelm von Abenberg (wilhelm von Abenberg) und seine Frau Anna (Anna) verkaufen ihren Teil an Schloss Schwarzenberg (Schwartzenberg) mit allen Zugehörungen für 750 Gulden an Bischof Johann von Brunn. Der Verkauf wird am Landgericht bestätigt. Zu ihrem Teil des Schlosses gehören Dörfer, Weiler, Reute, Zinsen, Gefälle, Äcker, Wiesen, Gewässer, Seen, Fischweiden, Wiesen, Weiden, Wälder, Rechte, Gerichte, Nutzungsrechte, Herrlichkeiten, Begriffe und alle vorhandenen und zukünftig noch möglichen Einkünfte.
Lamprecht von Seckendorf-Rinhofen (Lamprecht von Seckendorf von Rinhofen) leiht Bischof Johann von Brunn 2000 Gulden. Dafür verpfändet der Bischof ihm die Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) für drei Jahre und gestattet ihm, die jährlichen Zinsen in Höhe von 134 Gulden zu Cathedra Petri einzunehmen. Ausgenommen davon sind die 100 Gulden, die Reinhard von Ussigheim (Reinharten von vssigkheim) jährlich einnimmt, sowie der Gehorsam (volg), das Öffnungsrecht und geistliche und weltliche Lehen. Später löst Bischof Johann von Grumbach das Pfand ab und Jakob und Lamprecht von Seckendorf-Rinhofen (Jacob vnd lamprecht die Seckendorffen) geben die Stadt frei.
Für seine treuen Dienste und zum Schutz des Wildbanns des Hochstifts Würzburg verleiht Bischof Johann von Brunn seinem obersten Jägermeister Erkinger von Seinsheim (Erckingern Hern zu Schwartzenberg), seinen Söhnen Johann und Sigmund von Schwarzenberg (Hansen vnd Sigmunden) und deren Erben die folgenden Wildfuhrten und Wildbannne: Zum einen den Bernheimer wald mit allen zugehörigen Gründen und Wildfuhren, der zuvor Johann von Hohenlohe (Johans Her zu Hohenlohe) gehört hat. Diese Gebiet geht bis zur lucken, von dort aus über das zwerckmor vor Obergailnau (Geilnaw) bis nach Hohenburg, von Hornberg (Hornburg) nach Haltenbergstetten (Haldenbergstetten), von dort aus in das Lienthal und weiter bis nach Seldeneck (Seldeneck). Außerdem erhält er das hoch holtzlein bei Uffenheim (vffenheim), das Buch, das Frawen thaler Holtz sowie die Wälder, die um Creglingen (Kreglingen) liegen. Er erhält auch den fuchsberg, die Sultz und alles was dazu gehört. Dies schließt alle Wälder ein, die von dort bis jenseits der Ebrach (Ebrach) liegen, die von Geiselwind (Geiselwinden) über Schlüsselfeld (Schlusselfelt) bis an die Rimbach (Rintbach) fließt. Die Wildfuhren auf beiden Seiten der Rimbach gehören ebenfalls dazu. Die Grenzen bilden der Weg, der von Prühl (pruel) nach Appenfelden führt(appenfelden) und die Rimbach, die hinab zur Haslach (Haslach) fließt. Zuletzt erhält er noch den Schwanberg und den Santberg zusammen mit anderen Wildbannen des zuvor genannten von Hohenlohe und dessen Erben. Hinten angehängt werden einige Wildfuhrten und Wildbanne, die vom Lehen ausgenommen sind und die der Bischof anderen Grafen und Herren zu Lehen gemacht hat. Diese gehörten dem verstorbenen Graf Leonhard von Castell (Linhart grafen zu Castel) und werden vom Bischof an Gottfried Schenk von Limpurg (den Schenken von Limpurg), Konrad von Weinsberg (Conraden Hern zu weinsberg) und seinen Hofmeister Georg von Bebenburg (Jorgen von Bebenburg) verliehen.
Bischof Johann von Brunn verleiht Erkinger von Seinsheim (Erckingern Hern zu Schwartzenbach vnd von Sainsheim), seinen Söhnen Johann und Sigmund von Schwarzenberg (Hansen vnd Sigmunden) und deren männlichen Erben das Hohe haus im Schloss Marienberg als Burggut zu Lehen. Das Hohe haus befindet sich zwischen dem mittleren Turm und der Kanzlei und ist von einem Garten umgeben. Nachdem Erkinger von Seinsheim dem Bischof 1000 Gulden leiht, verleiht er ihm zusätzlich folgendes zu Mannlehen: Den Zehnt zu Unterntief (Nidern tieff), ein Zwölftel des Zehnts zu Westheim (westheim) und den Jahrmarkt zu Eichen (zu den Eichen) mit allen zugehörigen Rechten, Nutzungsrechten und sonstigem Zugehörigen. Diese Lehen hatte zuvor der Ritter Johann von Rosenberg (Hans von Rosenberg). Seine Frau zu Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg) übergibt die zugehörigen Briefe, behält jedoch die Rechte bis zu ihrem Tod. Der Bischof behält sich das Recht vor, die Mannlehen zu Unterntief, Westheim und Eichen für 1000 Gulden wieder abzukaufen. Diese 1000 Gulden sollen die von Schwarzenberg dann in eigene Güter anlegen, sie dem Bischof zu Lehen auftragen und zu dem Burggut gebrauchen und empfangen.
Bischof Rudolf von Scherenberg gestattet es der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) zwei Mal im Jahr einen Jahrmarkt abzuhalten, einen an Visitatio Marie und einen an Judica. Der Bischof erteilt auch alle zugehörigen Geleitrechte, Freiheiten und Rechte.
Während Bischof Rudolf von Scherenberg noch im Amt ist, besitzen Abt und Konvent des Klosters Müsterschwarzach (Munster Schwartzach) noch ihre Gerechtigkeiten, als Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Schwarzach am Main (Statschwarzach) dem Bischof ihren Erbhuldungseid leisten, wie es im Land üblich ist. Darüber ist eine Klausel an den Eid angehängt. Zur Zeit der Nachfolger des Bischofs besitzt das Kloster diese Gerechtigkeiten nicht mehr. Daher übergibt der Bischof Rat und Gemeinde ein Revers, in dem er angibt, den Abt Michael (Michaeln) und das Klosters Münsterschwarzach vor Schaden bewahren und deren Rechte und Gerichte wahren zu wollen. Dies geschah jedoch nicht.
Das Kloster Münsterschwarzach (Schwartzach) wird 1525 durch die aufständischen Bauern im Zuge des Bauernkriegs geplündert, zerstört und niedergebrannt. Zuvor war das Kloster bereits mit 5000 Gulden verschuldet und lud danach weitere Schulden auf sich, weshalb die Gläubiger eine Auszahlung ihrer Schulden forderten. Dem Kloster gelingt es nach dem Bauernkrieg nicht, die zerstörten Gebäude wieder aufzubauen und einen Gottesdienst abzuhalten. Daher verkaufen Abt Georg Wolfsbach (Georg), Prior und Konvent des Klosters alle Herrlichkeiten, Obrigkeiten, Rechte, Gerechtigkeiten, Eigentumszinsen, Haubtrechte, Mannschaften, Gerichte, geistliche Lehen, Zölle, Frondienste, Dienste und die Getreide- und Weinzehnte - die sie in der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) haben und von denen jährlich jeder Pfarrer fünf Malter Korn, fünf Eimer Wasser, einen Gulden, einen halben Schober Stroh, einen Fuder Wolle und Holz als Kompetenz erhält - für 1953 Gulden, drei Pfund und sechs Pfennig an Bischof Konrad von Thüngen und sein Hochstift. Sie übermitteln dem Bischof alle Verscheibungsbriefe und Siegel, die sie über diese Dinge besitzen. Dabei ist auch eine Liste über die Gerechtigkeiten des Abts und Konvents gegenüber der Stadt.