Bischof Gottfried von Hohenlohe bezahlt dem Graf Poppo IX. von Henneberg-Hartenberg (Graf Boopen von Hennenberg) 300 Pfund Heller für ein Burggut, welches er zu Lehen erhält. Dafür sollen der Graf und seine Ehefrau Richza von Hohenlohe-Weikersheim (hausfrawe Richtzen von hohenlohe) 30 Pfund Heller als Gült an den Bischof zahlen. Diese setzen sich wie folgt zusammen: 24 Pfund Heller in acht Schübe aufgeteilt, also drei Pfund Heller als Gült zu Lehen von dem Dorf Rortal (Ros) und sechs Pfund Heller Gült von Schwandorf (Schwanendorff). Sechs Pfund Heller Gült soll Graf Poppo IX. von Henneberg-Hartenberg vom Hochstift als Burglehen empfangen.
Friedrich von Schlitz, genannt von Hauselstein (fritz vom schlitz gnant von huselstein) gibt das Dorf Rimbach (Rimperges) mit allen Zugehörungen dem Bischof Gerhard von Schwarzburg und dem Hochstift Würzburg für 75 Gulden zu Lehen. Hiermit verpflichtet er sich und seine Erben, Burgmänner des Hochstifts zu sein und dem Schloss zu Bischofsheim an der Rhön (Bischofsheim) zu dienen. Wenn Friedrich von Schlitz die Burg nicht mehr braucht und der Bischof ihm das Geld wieder gegeben hat, sollen sie keine Pflichten mehr gegenüber der Burg haben. Das Dorf jedoch bleibt mit seinen Zugehörungen als Lehen bestehen.
Erkinger von Seinsheim (Erckinger von Sainsheim), der oberste Jägermeister des Hochstifts Würzburg, verkauft Bischof Johann von Brunn sein Burggut zu Schloss Trimberg (Trimperg) und zu Schloss Botenlauben in der Stadt Bad Kissingen (kissing) für 1000 Gulden. Darüber gibt der Bischof ihm eine Schuldverschreibung, den Betrag innerhalb eines Jahres zu bezahlen. Tut er dies nicht, gehen die Burggüter wieder an Erkinger von Seinsheim zurück.
Bischof Johann von Brunn verleiht Erkinger von Seinsheim (Erckingern Hern zu Schwartzenbach vnd von Sainsheim), seinen Söhnen Johann und Sigmund von Schwarzenberg (Hansen vnd Sigmunden) und deren männlichen Erben das Hohe haus im Schloss Marienberg als Burggut zu Lehen. Das Hohe haus befindet sich zwischen dem mittleren Turm und der Kanzlei und ist von einem Garten umgeben. Nachdem Erkinger von Seinsheim dem Bischof 1000 Gulden leiht, verleiht er ihm zusätzlich folgendes zu Mannlehen: Den Zehnt zu Unterntief (Nidern tieff), ein Zwölftel des Zehnts zu Westheim (westheim) und den Jahrmarkt zu Eichen (zu den Eichen) mit allen zugehörigen Rechten, Nutzungsrechten und sonstigem Zugehörigen. Diese Lehen hatte zuvor der Ritter Johann von Rosenberg (Hans von Rosenberg). Seine Frau zu Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg) übergibt die zugehörigen Briefe, behält jedoch die Rechte bis zu ihrem Tod. Der Bischof behält sich das Recht vor, die Mannlehen zu Unterntief, Westheim und Eichen für 1000 Gulden wieder abzukaufen. Diese 1000 Gulden sollen die von Schwarzenberg dann in eigene Güter anlegen, sie dem Bischof zu Lehen auftragen und zu dem Burggut gebrauchen und empfangen.
Nikolaus von Rettersbach (Claus von Rettersbach) wird von einem Wirt erstochen, da er ihn mit seiner Frau betrogen hat. Nach seinem Tod fallen seine Lehen an das Hochstift Würzburg. Bischof Rudolf von Scherenberg muss das verlassene Burggut zu Schloss Rothenfels (Rottenfels) schließlich Johann Mertin (Johann Merten), seiner Ehefrau und seinem Sohn Joachim Mertin (sone Joachim Merten) verschreiben. Er übergibt ihnen zudem 160 Gulden, die sie ebendort in Baumaßnahmen zu investieren haben.
Ludwig von Eyb (Ludwig von Eib) und Johann von Seckendorff (Hans von Seckendorf) vermitteln zwischen Bischof Rudolf von Scherenberg und den auf Schloss Hohenkottenheim (Hohenkottenheim) sitzenden Brüdern Erkinger und Wilhelm von Seinsheim (Erckingern vnd wilhelm von Saunsheim). Es geht um den Rückkauf des Burgguts zu Vellberg (wilperg), sowie Herbolzheim (Herboltzheim) und Ulsenheim (vlsenheim). Erkinger soll 1600 Gulden nehmen und der Bischof 200 Gulden für das Burggut am Hofgericht fürnehmen. Dafür soll Erkinger dem Bischof das Dorf Herbolzheim übertragen und die armen leut ihrer Pflicht ledig sprechen und diese an den Bischof weisen. Für Ulsenheim soll Wilhelm 200 Gulden nehmen und die armen leut ihrer Pflicht ledig sprechen und diese an den Bischof weisen. Für die 200 Gulden, die Sigmund von Schwarzenberg (Sigmund von Sainsheim) als Pfand zu Ulsenheim besitzt, soll Wilhelm eine Rechtfertigung vorbehalten sein. Es wird angegeben, wo sich weitere Irrungen bezüglich Ulsenheim finden lassen.
Michael von Schwarzenberg (Michael Her zu Schwartzenberg) stellt etliche Ansprüche und Forderungen an Bischof Lorenz von Bibra. Dabei geht es um 100 Malter Korn, 15 Malter Milch, 50 Malter Hafer, vier Zentner bachen, etliche Malter Erbsen, vier Beete, etliche kirchliche Kleinode und Glocken, 12000 Pfeile, ein Burggut bei der Badestube und ein Burggut im Vorhof zu Werneck (werneck), drei Malter Gülte eines Hofs zu Rundelshausen (Runtelshausen), eine Schankstätte zu Hergolshausen (Hergoltzhausen), eine Schankstätte zu Geldersheim (Geltenheim) samt Garten, ein Fischwasser an der Saale (Sal) im Amt Trimberg (Trimperger), etliche Wiesen bei diesem Fischwasser, einen Teil des Hafens zu Bad Kissingen (Kissig), eine Mühle zu Bad Kissingen, sechs Äcker bei Langendorf (Langendorff) am Gersberg gelegen, etliche weiter Äcker und Wiesen, ein Burggut zu Trimberg bei der Brücke, ein Burggut in der oberen Niederburg (ober niderburg), 14 Äcker Korn, drei Äcker Gerste und sieben Äcker Weizen. Dies alles soll Bischof Lorenz von Bibra bei der Befreiung Wernecks und anderswo eingenommen haben. Der Bischof beklagt sich darüber und sagt, dass die Burggüter des Hochstifts nicht zu Mannlehen verliehen sind und das der von Schwarzenberg ihm 200 Gulden schuldig ist. Diese Streitigkeiten werden von Domprobst Georg von Bibra (Jorg von Bibra) und Anton von Bibra (anthon von Bibra) geschlichtet. Der Bischof soll Michael von Schwarzenberg zu den 200 Gulden noch weitere 500 geben.
Wilhelm VI. von Bibra (wilhelm von Bibra), welcher zu dieser Zeit Amtmann in Haßfurt (Hasfurt ) ist, verkauft den dritten Teil des Burgguts von Roth (Rode) und Steinau an der Straße (Steinaw an der Sale) für 900 Gulden zu Lehen. Dazu gehört auch Schmachtenhof (Schmarhtenhof), welches zwischen Steinau (Steinaw) und Burglauer (Burglaur) liegt, sowie die Kemenaten, Höfe, Hofstätte, Leute, Güter, Äcker, Wiesen, Gewässer, Weinfelder, Lehensnehmer, Nutzungen, Gesellen, Rechten und Gerechtigkeiten und die Zu- und Eingehörungen. Zudem die Besitztümer im Schloss Steinau und andere Güter in Aschach (ascha).
Die Brüder Friedrich und Wolfgang von Schwarzenberg (Her Friderich der elter, vnd Her wolfgang bede Hern zu Schwartzenberg) stellen etliche Ansprüche und Vorderungen an Bischof Konrad von Thüngen. Dabei geht es um Kosten, Schäden und Schutz und Schirm des Schlosses Stephansberg (Steffansberg), ein Burggut im Vorhof zu Werneck (werneck) und Schutz und Schirm über die Kartause Marienbrück (Marieburg) zu Astheim (Ostheim). Diese Streitigkeiten werden durch etliche Freiherren, Domherren und Personen vom Adel geschlichtet. Es wird entschieden, dass die beiden von Schwarzenburg und deren Erben in allen oben genannten Punkten keinerlei Anspruch haben, noch zuküftig erhalten können. Die von Schwarzenburg willigen in diese Entscheidung ein und besiegeln diese.