Wie Schlüsselbergische Lehensgüter, wie beispielsweise die Kloster Ebrach (Burg ebrach) und andere mit Schloss Reichelsburg (Raigelberg) verwechselt werden findet sich in Liber Capitularis und Liber 1 contractuum Rudolfi.
Der Ritter Konrad von Talheim (Conrad von Thalheim Ritter) und dessen Bruder Friedrich (fritz gnant Esel) erhalten den Zehnt von Westheim (westheim) in der Grafschaft Rangau (Rangai) von Bischof Otto I. von Lobdeburg als Mannlehen.
Bischof Andreas von Gundelfingen empängt die Regalien und seine weltliche Lehen persönlich von König Albrecht I. von Habsburg in Nürnberg (Nurenberg).
Heinrich von Reinstein (Hainrich vin Rainstain) erhält von Bischof Otto von Wolfskeel den Burgstall mit seinen Zugehörungen als Mannlehen. Richard von der Jorgner (Raiss von der Jorgner) bezeugt diese Verleihung.
Gottfried von Schletten (Gotfrid von Schletten) und seine Frau Katharina (Catharina), beide Bürger von Münnerstadt (Munerstat), verkaufen der Schwester Grete (Gretten) von Gottfried von Schletten alle guten Lehen und Eigentümer, die sie im Dorf und auf den Feldern von Rannungen (Ranningen) haben laut einer langen und spezifizierten Verschreibung für 830 Pfund Haller und ein sechstel des Zehnts.
Bischof Johann von Brunn verleiht Georg von Seinsheim (Jorg von Sainsheim) als Mannlehen das Gericht und Halsgericht, die Vogtei und Gewalt und auch Wein- und Pfenniggült zu Randersacker (Randersacker), die er als Hofmann einzunehmen hat, zudem den Wert einer Weide beim Main unterhalb des Brünbergs (Brünberg) oberhalb des Dorfes Randersacker.
Philipp der Ältere von Weinsberg (philips zu weinsberg der elter) leiht Bischof Rudolf von Scherenberg 1700 Gulden samt einem Ort, auf welchem ein Schloss errichtet werden soll. Zudem die Vogtei sowie die Dörfer Königshofen (konigshofen vf dem gaw), Tauberrettersheim (Thauberrettershaim), Klingen (Clingen) und Stalldorf (Staldorff). Der Bischof verleiht dies als Lehen an den Sohn und die Tochter von Philipp von Weinsberg, beziehungsweise an deren Erben. Dafür erhält Philipp von Weinsberg jedes Jahr 100 Gulden von Würzburg, solange bis die 1700 Gulden zurück bezahlt sind.
Gottfried von Seinsheim (Gotz von Seinsheim) ist bereit, das Kammergericht von Randersacker (Randersacker) als Lehen zu erhalten. Er verschreibt sich Bischof Rudolf von Scherenberg, dass er das sich das Gericht, sollte es ein Lehen werden, zu eigen machen würde. Könnten er und seine Erben das nicht übernehmen, müssen sie dem Bischof 400 Gulden bezahlen.
Friedrich von Seinsheim zu Westerndorf (fridrich von Sainshaims zu westerndorf) verkauft Bischof Rudolf von Scherenberg und dessen Stift seinen Teil und seine Gerichtsbarkeit zu Randersacker (Randersacker) für 120 Gulden. Weiterhin zwei Fuder Wein, einen Teil der Weingült, ein Viertel des Hubgelds und ein Viertel des Zolls zum Dorf und zu den Feldern mit allen Obrigkeiten, Herrlichkeiten, Gerechtigkeiten, Lehenschaften Herrschaften, Gewohnheiten sowie allen weiteren Zu- und Eingehörungen. Sollte allerdings Mechthild von Seinsheim (Metze von Sainshaim geborne Truchsessin), die Witwe Engelards von Seinsheim (Engelhart von Sainsheim), sterben, soll dieser Teil auf sie und ihre Erben übergehen, der Kaufbrief darf ihnen dabei nicht schaden.
Die Gräfin Katharina von Königstein (Catharina greuin zu Konigstein), Tochter des Herrn Philipps von Weinberg (hern philipsen zue weinsberg des elteren), hat mit der Einwilligung ihres Gemahls Graf Eberhards von Königstein (Ebharts grafen zu Konigstein), das Schloss Reichelsburg (Raigelberg) an Bischof Konrad von Thüngen und dessen Stift verkauft. Zu dem Schloss gehören dabei noch: die dort befindlichen Wälder; die Stadt Aub (aw) mit allen obrigkeitlichen Nutzungen und Rechten sowie der Waldstätte und einem Flecken, auf welchem der Bau eines Schlosses verbehalten bleibt; die Rechte im Spital, nämlich die geistlichen und weltlichen Dienste und Pfründe zu einem halben Teil zu verleihen sowie die passende gantz; das Dorf Baldersheim (Baldersheim) samt großem und kleinem Zehnt, Wiesen und Feldern; Baugenod samt Rechten zum Altenberg (altenberg) und Zehnt in der Mark; die Dörfer Bieberehren (Biberen) und Krum (Kruma) mit ihren Begriffen; der Wald Klingen (Clingen); (danberrettersten); Stalldorf (Staldorff); Königshofen (Konigshofen) mit allen Zu- und Eingehörungen; Rechte, Gefälle und Nutzungen in (Leprichhausen), (Buchstenach), (Gukchsheum) und (Eutchausen) - nämlich Obrigkeiten, Herrlichkeiten, Freiheiten, Eigentum, weltliche Ritter, Zinslehen, Lehenstaten, Handlohn, Frevel, Briefe, Vogteien, zwingen, Bännen, Leuten, Gütern, Halsgerichte, Städtegeld, Burgzechen und -zinsen, Gülten, Renten, Dienste, Frondienste, Vogelsteuer, Dienstleute, Leibeigene mit ihren Hauptrechten, Äcker, Wiesen, Gärten, Weingärten, Wäldern - insbesondere der Staldorfer Wald mit 2266 Morgen, Wildbänne, Jagden, Fischereien, Fischgewässer, Wasserläufe, Mühlen, Mühlstätten, Seen, Seestätten, Fischgruben, den See in Lipprichhauseb (Liprichhausen), zwei Seen in Langensteinach (Langensteinach), den See zu Freudenbach (Frewenbach), Schiffereien, Schaftriebe, Dispens für Weingülte in Frickenhausen (frickenhausen) und Goßmannsdorf (Gosmansdorf) auf Wiederkauf. Das alles wird dem Bischof verschrieben, das Land übergeben und sollte sich ein geistliches oder weltliches Recht oder Lehen in diesem Kauf befinden ist es in dem Kauf mitinbegriffen. Das Stift zahlt dafür 49,300 Gulden in Gold und bar. Die Originale, also die Quittungen und der Heisbrief, sind in der Lade Raigelberg registriert.